euBP und "zugelassenes Abrechnungsprogramm", in diesem Fall LODAS: kein Problem, hat sich zumindest ansatzweise bewährt.
Nun steht in einer Betriebsprüfungsanordnung der Passus " ...und soweit möglich die Finanzbuchhaltungsdaten für den Zeitraum von xx bis xx zu übermitteln".
Frage hier in die Runde: Gibt es denn schon Finanzbuchhaltungssoftware, die im Rahmen der euBP Daten bereitstellen kann?
DATEV kann das doch noch nicht, oder?
Danke für Aufklärung!
MfG
A. Hofmeister
Hallo Herr Hofmeister,
wir nutzen im Rahmen der DRV-Prüfungen (KSK, BG, SV) das PDF-Format. Ob vor Ort oder euBP. Die Prüferinnen (werden immer zunächst darauf angesprochen) nehmen die Fibu-Auswertungen durchweg (noch) gerne (SuSa, Konten).per Mail. Drucken mussten wir in den letzten 2 Jahren (oder länger) eigentlich nichts mehr.
Gruß
C. Rohwäder
Guten Morgen Herr Rohwäder,
danke für Ihre Antwort.
Wie gesagt, Lohndaten stellen wir schon länger als euBP-Daten bereit (wenn Prüfer das entsprechend unterstützen).
In den neuen Prüfungsbescheiden des DRV-Bund erscheint nun der Passus " ...und soweit möglich die Finanzbuchhaltungsdaten für den Zeitraum von xx bis xx zu übermitteln".
Hatte dann gestern ein Telefonat mit der Prüferin: das ist schon die neue Formulierung (die natürlich dann zu entsprechenden Rückfragen führen kann), diese Formulierung kann aber nicht seitens DRV-Bund nicht unterdrückt werden.
Es "soll" wohl im Laufe des Jahres eine Möglichkeit bestehen, auch die Fibu-Daten als euBP-Daten bereitzustellen.
Vielleicht liest das hier ja jemand von der DATEV mit uns äußert sich mal.
Fall ist damit erst mal vom Tisch.
MfG
A. Hofmeister
Hallo zusammen,
die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) für die Datenübermittlung aus der Finanzbuchführung existiert derzeit als Pilotversion und ist noch nicht für alle Nutzer freigeschaltet.
Um die elektronische Betriebsprüfung auch für die Finanzbuchführung nutzen zu können, ist eine gesonderte Freischaltung durch DATEV erforderlich.
Sollten Sie an der Pilotphase interessiert sein, können Sie sich gerne an uns wenden.
Details zur Anmeldung und weitere Informationen dazu finden Sie unter:
http://www.secure.datev.de/dpiforms/ShowForm.do?formid=9161
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Roßmeisl
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Vielen Dank Frau Roßmeisl für Ihre Bemühungen,
zumindest konnten nun einige Unklarheiten (aufgrund schon aktuellerer BP-Anordnungen des RV-Bund) geklärt werden.
Ich komme bei Gelegenheit evtl. auf Ihr Angebot zurück.
MfG
A. Hofmeister
Hallo zusammen,
mit der DATEV-Programmauslieferung 12.0 (geplant im Sommer 2018) können Sie über das Programm Digitale Betriebsprüfung PWS neben dem Lohn auch die Daten der Finanzbuchhaltung an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln.
Sofern Sie die FIBU-Schnittstelle für die euBP jetzt schon nutzen möchten, können wir Sie im Rahmen der Pilotphase gezielt dafür freischalten. Bitte wenden Sie sich hierfür per E-Mail an euBP-FIBU@datev.de.
Details zur Anmeldung und weitere Informationen dazu finden Sie unter:
http://www.secure.datev.de/dpiforms/ShowForm.do?formid=9161
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Eine Frage noch zum Sendeumfang:
In https://apps.datev.de/help-center/documents/1019760 ist zum Sendeumfang der Daten aufgeführt:
Für jedes Berichtsjahr im Prüfungszeitraum werden die Summen und Salden aller Sachkonten und Kreditoren-Konten übermittelt. Bei Sachkonten werden auch die Einzelbuchungen auf den Konten übermittelt, die nach den Grundsätzen für die Übermittlung der Daten für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung als Mindestumfang verpflichtend bereitzustellen sind. Wenn zusätzliche Konten im Sendeumfang ausgewählt wurden, sind auch die Einzelbuchungen auf diesen Konten Bestandteil der Übermittlung an die Deutsche Rentenversicherung.
-> sind auch angehängte Belege für den Prüfer dabei sichtbar, wenn die Einzelbuchungen sichtbar sind?
-> sind auch angehängte Belege für den Prüfer dabei sichtbar, wenn die Einzelbuchungen sichtbar sind?
Hallo @NinaJ,
die verknüpften Belege der Einzelbuchungen sind bei der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) für den Prüfer nicht einsehbar.