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ZUGFeRD, die vermurxte Digitalisierung -> EDV zu Fuß!

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letzte Antwort am 29.11.2023 16:21:11 von RAHagena
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martinkolberg
Meister
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Immer mehr Firmen hinterlegen ihren PDF- Dateien die ZUGFeRD- Information.

 

Die Theorie ist perfekt, aber so bitte nicht!!!


NULL Kennung, Buchungszeile in ReWe komplett leer. 😞


"#conformant#urn:zugferd.de:2p0:extended"

martinkolberg_1-1701099617308.png

 

 

martinkolberg_0-1701099268608.png

 

Sicherlich kann es passieren, daß die ZUGFeRD- Information nicht DATEV- Conform ist.
Warum gibt es dann keinen Fallback, der aus der perfekten PDF- Datei die Daten für den Buchungsautomat ausliest?

 

jetzt muß ich wegen des lahmen Gauls die Belege dieses Lieferanten alle manuell tippen.

 

DATEV: Bitte umbauen!!!

Wenn ZUGFeRD- Information OK, dann bitte nutzen.
Wenn ZUGFeRD- Information kaputt, dann bitte Fallback auf bewährte Verfahren.

DANKE

 

___________________________

Edit. "Jugend forscht"...
Belegtyp als Ausgangsrechnung und dann wieder als Eingangsrechnung definiert.

-> Plötzlich erkannt.

 

 

 

 

 

renek
Meister
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Nachricht 2 von 5
370 Mal angesehen

@martinkolberg  schrieb:

Edit. "Jugend forscht"...
Belegtyp als Ausgangsrechnung und dann wieder als Eingangsrechnung definiert.

-> Plötzlich erkannt.


So ein Pech, jetzt haben Sie den DATEV Workaround verraten 😄

 

Aber danke, den Tipp kann man manches mal gut gebrauchen 😉

DATEV-Mitarbeiter
Martina_Harwarth
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 5
267 Mal angesehen

Hallo @martinkolberg ,

 

danke für die ausführliche Beschreibung Ihres ZUGFeRD Falles.

 

Genau diesen Schmerzpunkt hat DATEV erkannt und verbessert. Die notwendigen Umbaumaßnahmen sind seit Oktober erfolgt. Können Sie bestätigen, dass eine neu hochgeladene invalide ZUGFeRD Rechnung nun auf bewährte Verfahren zurückgreift?!

 

Viele Grüße

Martina Harwarth | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG

 

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oaausb69
Aufsteiger
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245 Mal angesehen

"Früher" wurden ProgrammFEHLER korrigiert. Heute "erkennt" man Schmerzpunkte und verbessert diese...

 

Mal davon abgesehen. dass man Schmerzen nicht verbessern kann: Warum kann man das Kind nicht beim Namen nennen? Ein Fehler wurde korrigiert. Das ist doch nichts verwerfliches? 

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RAHagena
Meister
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Nachricht 5 von 5
189 Mal angesehen

@oaausb69  schrieb:

"Früher" wurden ProgrammFEHLER korrigiert. Heute "erkennt" man Schmerzpunkte und verbessert diese...

 

Mal davon abgesehen. dass man Schmerzen nicht verbessern kann: Warum kann man das Kind nicht beim Namen nennen? Ein Fehler wurde korrigiert. Das ist doch nichts verwerfliches? 


Es ist bzw. war nur kein Fehler...

Die Software hat genau das getan, was sie sollte. Den "Fehler" hat die falsche Datei verursacht, DATEV hat jetzt das Komfort-Feature eingebaut, automatisch auf die Fehler von anderen einzugehen. 

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letzte Antwort am 29.11.2023 16:21:11 von RAHagena
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