Ein Mandant soll selbständig monatlich seine Fibu erstellen und sie per RZ an den Berater schicken, der sie abholt, korrigiert, die USt-VA macht und wieder hochlädt, damit der Mandant den identischen Bestand wieder holen kann.
Sehe ich es richtig, dass dieser Einspielvorgang dann immer über die Bestandsdienste Rechnungswesen laufen muss und es direkt im Rewe-Bestand nicht die Möglichkeit gibt, sich einzelne Buchungsstapel aus dem RZ zu holen?
Dateiexport via Datev-Format würde natürlich auch gehen, aber per RZ wäre es bequemer.
Schalten Sie sich am besten einfach auf das System des Mandanten per Fernbetreuung o. ä. auf und übermitteln Sie vom Mandantensystem die USt-VA. Da sparen Sie sich den sich wiederholenden Datenaustausch.
Wenn Sie Bestände austauschen muss mandantenseitig mit einem Buchungsstop gelebt werden bis Sie die Daten zurückspielen. Der Mandant sollte während des Buchungsstopps z. B. auch nicht den Zahlungsverkehr oder das Mahnwesen nutzen. Beim Zurückspielen der Daten gehen sonst die Kennzeichnungen der offenen Posten verloren und der Mandant zahlt und mahnt ggf. doppelt.
Wenn Sie Buchungsstapel austauschen werden keine Gruppen- und Abstimmsummen übermittelt. Informationen zum Ausziffern gehen ebenfalls verloren. Korrekturen sollten Sie m. E. immer in einem neuen Stapel erfassen. Das bedeutet die Buchung des Mandanten muss mit GU storniert werden (egal ob diese festgeschrieben ist oder nicht) und anschließend neu eingebucht werden. Wenn Sie direkt im Stapel berichtigen und diesen zurückspielen, müsste der Mandant den ursprünglichen Stapel bei sich löschen und Ihren zurückgespielten Stapel verwenden. Sofern manuell ausgeziffert wurde, geht dies mit dem Löschen des ursprünglichen Stapels auf Mandantenseite verloren und der Mandant wiederholt diese Tätigkeit mit dem zurückgespielten Stapel.
Eine genaue Beschreibung von Datev zu den Möglichkeiten und Empfehlungen zum (auch unterjährigen) Datenaustausch finden Sie hier:
Möglichkeiten für den Datenaustausch der Buchführung zwischen Kanzlei und Unternehmen
Zu den Besonderheiten bei der Stammdatenpflege habe ich mich noch nicht geäußert. Entsprechende Erläuterungen finden Sie im o. g. Infodokument.
Vielen Dank!
Man hat folglich die Wahl, sowohl komplette Bestände als auch nur einzelne Buchungsstapel über das RZ auszutauschen und diese Wahl entscheidet dann auch, ob man die Daten direkt über Mandant -> Daten holen (Buchungsstapel) oder über die Bestandsdienste Rewe holt.
@eliansawatzki hat die Möglichkeiten und 'Haken und Ösen' dieses Datenaustauschs bzw. der Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandant perfekt dargestellt.
Sie, @unklarer_Posten , interessieren sich anscheinend nur für den technischen Ablauf des Datenaustauschs.
Vielleicht will Ihr Mandant ja auch nur "vorerfassen" und bräuchte evtl. gar kein eigenes Rechnungswesen.
Dann hätte man über "Datev Unternehmen Online" ("DUO") sehr einfache Möglichkeiten der Vorerfassung der Buchführung mit anschließender Freigabe für die Kanzlei.
Ansonsten wird es bei dem Hin- und Her-Übertragen der Datenbestände per "Mittelstand Rechnungswesen (Compact)" vermutlich auch hin und wieder Pannen geben.
Eine echte Zusammenarbeit am Original-Bestand kann es meiner Meinung nach auch nur über Fernzugriff geben.
Oder man kann MandantenASP anbieten ...
Es bietet sich auch Smart-IT an. Leider hat @unklarer_Posten nicht erwähnt, wie umfangreich das Rechnungswesen ist. Smart-IT mit Beraterzugriff ist mittlerweile ein sehr beliebtes Instrument. Natürlich muß der Einsatzbereich entsprechend vorhanden sein.
... MandantenASP und SmartIT spielen preislich und technisch in einer ganz anderen Liga.
... aber ja, das wäre die Profi-Lösung
... ich gehe (vielleicht fälschlicherweise) i.d.R. von kleinen Mandanten aus, die eine preiswerte Softwarelösung suchen oder die monatliche Gebühr für die Buchführung einsparen möchten, oder die Belege nicht aus der Hand geben wollen oder, oder, oder ...