Hallo,
wie buche ich das, wenn die Bank direkt bei Abschluss des Vertrags auf Rückzahlung von 50 % des Darlehens verzichtet? Sie verzichtet nicht wegen Zahlungsschwierigkeiten, sondern "einfach so". Die Mandantin ist eine Wohnungsbaugesellschaft, Rechtsform GmbH & Co KG. Wird das Darlehen dann in entsprechender Höhe abgeschrieben? Ich kann in der Literatur dazu nichts finden, weil es dort immer nur um Insolvenzfälle geht.
Vielen Dank für die Antworten.
Viele Grüße
mE ist das im Zeitpunkt des Verzichts als außerordentlicher Ertrag zu buchen, sofern im Vertrag nicht noch irgendetwas anderes steht.
Gebe ich meinem Vorredner Recht.
Allerdings würde ich mir vor Buchung auf AOE bzw. sonst Erträge unübliche Höhe die Verräge geben lassen, weil dass eine Bank 'einfach so verzichtet' habe ich bislang noch nicht erlebt.
Ein Verzicht bereits bei Vertragsabschluß bedeutet doch nichts anderes als daß von vorneherein nur die halbe Darlehenssumme geschuldet wird. Andernfalls könnte man mit diesem Trick ja beliebig hohe Scheingewinne in der GuV produzieren.
Mir scheint es sich hier um reine Optik zu handeln – sozusagen das spiegelbildliche Gegenstück zum Disagio, bei dem mehr geschuldet wird als ausgezahlt wurde.
Grüße
Wieso generiere ich hier einen Scheingewinn? Auch wenn das Darlehen nur zur Hälfte zurückgefordert wird, muss es doch vollständig ausgezahlt worden sein.
Die Hinweise und Anmerkungen von Herrn Kahl und Herrn Eberhardt teile ich.
Vielmehr interessieren mich aber die Kontaktdaten der Bank für eine eigene Finanzierung 😉
Spaß beiseite: Das eine Bank "einfach so" auf 50 % des tatsächlichen Auszahlungsbetrag verzichtet, halte ich für ausgeschlossen.
Am Ende ist es ggf. so wie Herr Kunz vermutet, dass auch nur 50 % ausgezahlt wurden, weil es zu den anderen 50 % eine andere Regelung gibt.
Die Fragestellung lässt sich nur dann richtig beantworten, wenn uns die Verfasserin den Hintergrund des Verzichtes erläutert.
Ist die Bank Gesellschafterin der Wohnbaugesellschaft? Handelte es sich beim Darlehensverzicht vielleicht um einen Zuschuss für den Erwerb eines Grundstückes?
Nichtsf für ungut, aber die Darlehnssumme zu 100% muss ja wohl ausbezahlt und verwendet worden sein.
Scheingewinne entstehen nicht. Zudem hat die Bank korrespondierend bzw. spiegelbildlich den Verlust.