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Vortrag Eigenkapital Einzelfirma, Personengesellschaft ...

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letzte Antwort am 07.04.2024 16:58:14 von StB_
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deusex
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Jahresabschluss fertiggestellt und nun noch kurz die Jahresübernahme bzw. Jahresübergabe ins nächste Jahr erledigen...

 

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Ich weiß, dass dies vielleicht der zwanzigste Beitrag zu diesem Thema ist und grade deswegen möchte ich nochmals erinnern, dass dies ja mit EDV nur rudimentär etwas zu tun hat.

 

Ich kann mir überdies auch nicht ernsthaft vorstellen, dass wir heute 2024 noch das Eigenkapital manuell vortragen müssen und es kann nur eine Hommage an die guten alten Zeiten der Achtziger sein, denn seit damals ist der Arbeitsschritt derselbe geblieben . . . Danke DATEV, an die schönen Jugenderinnerungen 😉 oder anders gefragt:

Seid ihr da noch dran ?

Bei der Gelegenheit könntet ihr auch die oberen Optionen zu einer Jahresübernahme-Funktion zusammenführen.

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DATEV-Mitarbeiter
Ivonne_Lindt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @deusex ,

 

wir sind stetig bemüht, unser Programm weiter zu entwickeln. 

 

Zur kommenden Jahreswechsel-Version 2024/2025, haben wir eine Vereinfachung für den Vortrag des Eigenkapitals in die Planung aufgenommen.

 

Ob es genau zu diesem Zeitpunkt auch zu einer Umsetzung kommt, können wir noch nicht genau sagen. 

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis

 

Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
deusex
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Frau Lindt, dieser Umstand ist bereits seit Jahrzehnten ein Thema . . .

 

für 2024/2025 geplant, vielleicht oder wahrscheinlich auch nicht . . . bitte ?!

 

Mit Verlaub, aber das ist doch keine ernsthafte Aussage sondern das übliche DATEV-Placebo !

 

War wohl Ihre letzte Amtshandlung diese Woche (so noch das schnell und dann aber raus  . . .  😉

 

Ich nehme es sportlich. Ihnen ein schönes Wochenende.

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wielgoß
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Wie ist das denn mit den Personengesellschaften gemeint? Da funktioniert das doch, oder stehe ich auf dem Schlauch?

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deusex
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Es geht um das Kapital bei bilanzierenden Einzelkaufleuten und wie Sie im sc sehen, fehlt einfach ein entsprechender Eintrag, den es (nun) bei Personengesellschaften für den Vortrag von Gesellschafterkonten gibt.

 

Insofern verwundert es mich umso mehr, dass man das Kapital, also quasi das "Gesellschafterkonto des Einzelunternehmers" 😉 nicht vortragen kann.

 

deusex_0-1712330679901.png

 

 

Bei der Jahresübernahme der FiBu-Salden, sind die relevanten Konten aufgeführt und es müsste im Prinzip nur noch der Gewinn/Verlust rechnerisch berücksichtigt werden und das Kapital ließe sich vortragen; dies ist das missing link, welches DATEV seit Jahren offenbar nicht finden kann.

 

Mir ist schon klar, dass beim Einzelunternehmer die Komponente "Ergebnisanteil" fehlt, auf dessen Konto Rewe bei den PersGes zugreifen kann, was beim EU eben nicht existent ist

 

Was für eine EDV muss das sein, die so etwas Banales nicht leisten kann. Ich habe diesen Wunsch schon vor ca. 7 - 10 Jahren erstmals vorgetragen . . . da fühle ich mich bei der Antwort von Frau Lindt schlichtweg veräppelt.

 

 

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wielgoß
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Ah ok - ich fragte nur, weil es in der Überschrift so drinnen steht…

deusex
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Ah, ok ist natürlich verwirrend bzw. falsch.

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MiMiMi
Einsteiger
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Ja ja ja ja 😍

Danke dir für's erneute Aufbringen des Themas. 

 

Gestern wieder mit Kollegen geschimpft, dass dies für Einzelunternehmer und Kapitalgesellschaften in 2024 immer noch nicht möglich ist. 😀

 

Bringt wahrscheinlich nichts, ist aber einfach schön zu sehen, dass auch andere deswegen genervt sind  😂

deusex
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@MiMiMi  schrieb:

Ja ja ja ja 😍

Danke dir für's erneute Aufbringen des Themas. 

 

Gestern wieder mit Kollegen geschimpft, dass dies für Einzelunternehmer und Kapitalgesellschaften in 2024 immer noch nicht möglich ist. 😀

 

Bringt wahrscheinlich nichts, ist aber einfach schön zu sehen, dass auch andere deswegen genervt sind  😂


Richtig, ist in Bezug auf "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" ebenso erwähnenswert !

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StB_
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.. bin auch genervt ... und auch darüber, dass es keinen geschlossenen Dialog zur Jahresübernahme gibt, sondern es nach Übernahme der VJ Werte wieder ganz zurück zum Hauptmenü geht, um dann die USt Werte zu übernehmen und dann schließlich (nach nochmaliger Rückkehr zum Hauptmenü) auch die Gesellschafterkonten übernehmen zu können.

Das läuft zumindest so bei Jahresbuchhaltungen z.B. Komplentär-GmbHs

 

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letzte Antwort am 07.04.2024 16:58:14 von StB_
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