Hallo zusammen,
ich habe eine vielleicht etwas seltsam klingende Frage: Ich bin auf der Suche nach einem Vorsteuerschlüssel, der 0% 'bucht'. Leider passiert es bei uns oft, dass Vorsteuerschlüssel vergessen werden. Um dann im Nachgang kontrollieren zu können, ob der Beleg wirklich keine Vorsteuer ausgewiesen hat oder ob der Schlüssel beim Buchen vergessen wurde, würde ich gerne einen Buchungsschlüssel haben, der mir sozusagen bestätigt, dass der Beleg WIRKLICH ohne Vorsteuer gebucht werden muss.
Ich habe jetzt einen individuellen Buchungsschlüssel mit Faktor 2 angelegt (0,01% und Konto 1 & 2 beides identisch), so wird also Vorsteuer im Soll und gleichzeitig im Haben bebucht = 0,00 EUR in der Voranmeldung. Das ist aber nur ein Umweg und bläht zusätzlich das entsprechende Vorsteuerkonto total auf.
Gibt es dafür vielleicht eine 'smartere' Lösung? Wie löst ihr denn dieses 'Problem' bei euch?
Danke für eure Hilfe!
Grüße, Friederike
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Friederike,
zwar kann ich Ihnen die Frage nach einem 0%-Steuerschlüssel nicht beantworten, aber das 'Problem' lässt sich lösen, in dem man in den Buchungstext eine knappe Begründung schreibt, wenn kein VSt-Abzug vorzunehmen ist. Also bspw. "§ 19 UStG". Ist dann ohne ohne Vorsteuer gebucht und keine Erläuterung vorhanden => Kontrolle.
Viele Grüße & ein schönes Wochenende.
Hallo Friederike,
sie buchen im Feld BU dann mit der "1". So handhaben wir das bei uns in der Kanzlei.
Gruß
Björn
Im Zweifel verwenden Sie den Korrekturschlüssel 40. Der hebelt im Normalfall die Automatik aus. Sollte aber bei anderen "normalen" Buchungen gar keine Auswirkung haben.
Edit: Eben getestet - funktioniert nicht. Sorry.
0815: Ja, an sich eine gute Lösung und genau den Weg haben wir auch bereits versucht, aber leider wird auch das dann vergessen...
Björn: vielleicht ist das jetzt etwas engstirnig, aber 1 ist doch lt. Funktion ein Umsatzsteuerschlüssel. Funktioniert denn das bei all euren Buchungen in der Art?
Hallo Friederike,
bei diesem Schlüssel wird weder Vorsteuer noch Umsatzsteuer abgezogen und ist aus meiner Sicht genau für solche Fälle geeignet. Die Buchung funktioniert natürlich nur auf den Konten bei denen keine Umsatzsteuer- oder Vorsteuerautomatik hinterlegt ist.
Hallo,
ich buche, bisher ohne Probleme, auch mit der 1 im Feld BU.
Hallo Björn,
bei uns in der Kanzlei wurde das von meinen Vorgängern genutzt. Gemäß Kontenrahmen hat der Steuerschlüssel 1 die Bedeutung, dass der Sachverhalt Umsatzsteuerfrei (mit Vorsteuerabzug) ist.
Insofern finde ich diese Krücke mehr als fragwürdig da der Steuerschlüssel nicht zum Sachverhalt passt.
PS: Es ist meine Meinung, jeder darf die Steuerschlüssel so verwenden wie er es für in Ordnung betrachtet. Spätestens wenn es doch zu praktischen Problemen führt, wird es geändert 🙂
Hallo,
ab der DVD 12.0 gibt es neue Steuerschlüssel. Da ist dann ein entsprechender Schlüssel (490 ohne Vorsteuerabzug) dabei.
Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
Alexander: Das klingt super! Weißt du zufällig auch, wann man mit dieser DVD bzw. dem Update rechnen kann?
Die kommt im Herbst
Das Buchen mit den 40'er Schlüssel sollte tunlichst vermieden werden, da damit später jede VST- Verprobung gegen die Wand fährt bzw. bei Erlöskonten die USt durch die Jahres- Steuererklärung dann doch noch abgeführt wird.
Noch besser als der Buchungstext, wäre auch die erweiterete Zusatzinformationen. Da hier eine erstmalige Überschrift gespeichert wird, bräuchte man diese dann nur noch auwählen und der Buchungstext ist frei.
Man kann sogar nach diesen Zusatzinfos filtern lassen.
Beispiel
Zusatzinfo Überschrift:
1 = Kleinunternehmer
2 = Wiederverkäufer (Differenzbesteuerung)
[...]
In dem zugehörigen Text könnte man dann noch weiterführende Infos angeben; ist aber nicht zwingend nötig, da die Überschrift ja schon alles aussagt.
Wird das kanzleiweit gehandhabt, hat man eine super Informationsquelle.
Gruß A. Martens
Hallo Herr Martens,
das ist eine gute Idee. Auf den Gedanken bin ich noch gar nicht gekommen. Das werde ich mal probieren.
In dem zugehörigen Text könnte man dann noch weiterführende Infos angeben; ist aber nicht zwingend nötig, da die Überschrift ja schon alles aussagt.
Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Rechnung kann man dann im Text angeben, was fehlte.
Wird das kanzleiweit gehandhabt, hat man eine super Informationsquelle.
Das liegt nicht in meiner Macht ... Erfahrungsgemäß schauen die Kollegen auch da nicht so hinein. Aber bei meinen Buchführungen kann ich das ja so handhaben.
Viele Grüße.