Moinsen,
ich habe bei einem Händler, der eigentlich nur an Verbraucher verkauft, für mein Unternehmen eingekauft. Die Rechnung stammt aus Italien, die VAT Nummer beginnt allerdings mit DE und hat 11 statt 9 Ziffern. Wie sollte ich den Wareneinkauf buchen? Vorsteuerabzug ist sollte nicht möglich sein, oder?
Kategorie angepasst von @Antje_Naumann
Ist Dein Unternehmen dort richtig - als Unternehmen mit USt-ID - registriert?
Wenn ich richtig liege greift 13b Abs 2.
USt und Vorsteier auf Bruttobetrag.
Wenn Sie ihre Ust ID dem ital. Händler mitgeteilt haben und Sie für Ihr Unternehmen eingekauft haben, was die Mitteilung der Ust ID unterstellt- dann muss die Rg. korrigiert werden. Netto Rechnung und dann Versteuerung als inngerm. Lieferung.
Allerdings würde mich dich local Vat Nr. auch irritieren, da würde ich mal versuchen nachzuhaken. Bezahlen würde ich erstmal nur den Nettobetrag.
Welcher Bestandteil einer ordentlichen deutschen Rechnung fehlt?
Das Unternehmen ist wohl in Deutschland registriert und führt hier auch die Steuer ab.
Wie wäre es mit einer korrekten Deutschen Ust -ID Nr. ?
Hab die angegebene jetzt nicht geprüft , aber der Aufbau passt nicht. Wenn nicht ordnungsgemäß dann fehlt ein wenn nicht das wesentliche Bestandteil.
Wie immer in der Umsatzsteuer gibt es mehrere Möglichkeiten. Es ist zunächst immer schlecht bei einem internationalen Unternehmen ohne die Angabe der eigenen UStID zu bestellen, dann wird man als Endverbraucher behandelt. Sollte die Ware dann aus einem anderen EU Land versendet werden ist die USt fehlerhaft ausgewiesen und kann nicht als Vorsteuer abgezogen werden.
Wenn dem so ist muss das als innergemeinschaftliche Lieferung behandelt werden.
Hier sollten Sie zwingend mit Ihrem steuerlichen Berater reden und den Vorgang prüfen lassen. Es fehlen einfach diverse Angaben um den Vorgang sicher zu beurteilen.
Zur VAT Nummer. Das ist keine UStID, wurde ja schon angemerkt. Es könnte aber ein nicht am OSS Verfahren teilnehmendes Unternehmen sein welches die USt in D selbst anmeldet. Zuständig wäre dann des FA München II und das hat, oh merkwürdiger Zufall, die BuFa Nr 9182. Nimmt man die 182 und dann den Rest passt der Aufbau der Steuernummer. Ob diese stimmt ist eine andere Frage.
Danke für die Antwort. Der Shop verkauft nur an Endverbraucher, weshalb ich die Umsatzsteuer-ID nicht angeben konnte beim Kauf.
@bodensee schrieb:Wie wäre es mit einer korrekten Deutschen Ust -ID Nr. ?
Hab die angegebene jetzt nicht geprüft , aber der Aufbau passt nicht. Wenn nicht ordnungsgemäß dann fehlt ein wenn nicht das wesentliche Bestandteil.
Für eine deutsche Rechnung ist die USt-ID des Empfängers keine Voraussetzung.
Wohl aber für die hier vorliegende IG-Lieferung, daher meldet der leistende Unternehmer dies als b2c Geschäft über den OSS.
Für den Empfänger bleibt es aber ein IG Erwerb, dieser hat die USt-ID nicht als Tatbestandsvoraussetzung https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1a.html
Insofern wurde die richtige Antwort bereits ganz am Anfang geschrieben, Ware netto plus n. abz. VSt und 19/19 für den netto IG Erwerb.
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