Ich brauche mal Eure Hilfe.
Ich habe folgendes Problem und bin mir in der Umsetzung nicht sicher, wie ich das Problem am besten löse.
Meine Mandantin (GmbH) schreibt folgende Rechnung:
RG. Datum 01.09.2025
Leistungszeitraum 01.09.2025 bis 28.02.2026
Dienstleitung Leistungspaket Menge 6
Zahlung der Rechnung 18.09.2025
Bisher habe ich die Rechnung am 01.09.2025 auf 8400 (SKR03) gebucht.
Jetzt möchte die Mandantin eine monatliche Abgrenzung in den Erlösen haben.
Also müssen wir jetzt im Grunde die Abgrenzung richtig machen. Das heißt aber auch, dass die komplette Umsatzsteuer erst mit Beendigung des Leistungszeitraumes (28.02.2026) fällig ist.
Muss ich dann nicht die Zahlung, für die eigentlich noch nicht geleistete Dienstleistung, auf erhaltene Anzahlungen buchen und dann zum Ende des Leistungszeitraumes auflösen?
Wie grenze ich die monatlichen Teile der Rechnung am besten ab? Konto 0990? Umsatzsteuer ist ja nicht fällig bei der Umbuchung. Wohin also die Einnahmen buchen?
Da stecken gleich ein paar handels- und steuerrechtliche Fragen drin: verantwortlichen StB fragen
Ich habe wegen der Umsatzsteuer die entsprechende Literatur hingelegt bekommen.
Aus der geht eindeutig hervor, das die Umsatzsteuer erst mit Beendigung des Leistungszeitraumes abzuführen ist.
So soll es auch zukünftig gebucht werden........
Rechnung: 01.09.2025, Leistungszeitraum 01.09.2025 – 28.02.2026 (6 Monate)
Zahlung: 18.09.2025
Bisherige Buchung: 8400 (SKR03) Erlöse 01.09.2025
Problem: Periodengerechte Abgrenzung der Erlöse + Umsatzsteuer korrekt abbilden.
Grundsatz: Umsatzsteuer entsteht mit Ausführung der Leistung (§13 Abs.1 UStG).
Wenn der Leistungszeitraum in die Zukunft geht, entsteht die USt anteilig mit den jeweiligen Leistungsmonaten.
Für noch nicht erbrachte Leistungen darf die USt nicht sofort gebucht werden.
Folge: Die Rechnung darf nicht komplett auf 8400 gebucht werden, wenn die Leistung noch nicht vollständig erbracht ist. Stattdessen:
Erhaltene Zahlung für zukünftige Leistungen → erhaltene Anzahlungen
Konto 1576 „USt auf erhaltene Anzahlungen 19 %“ für die Umsatzsteuer auf Anzahlungen
Zahlungseingang auf Anzahlung buchen:
| 1200 Bank | 1710 erhaltene Anzahlungen | Netto Betrag |
| 1200 Bank | 1576 USt auf erhaltene Anzahlungen | USt Betrag |
Erklärung: Die Zahlung landet erst auf der Anzahlungs-Konten, Umsatzsteuer entsteht erst monatlich mit Leistung.
Leistungsmonat: Sept.–Februar → 6 Monate
Monatlicher Erlös = Rechnungsbetrag netto ÷ 6
Buchung am Ende eines jeden Monats:
| 1710 erhaltene Anzahlungen | 8400 Erlöse | Monatsanteil netto |
| 1576 USt auf erhaltene Anzahlungen | 1776 Umsatzsteuer 19 % | Monatsanteil USt |
Erklärung:
Die erhaltenen Anzahlungen werden abgebaut, sobald die Leistung erbracht wird.
Umsatzsteuer wird monatsweise ans Finanzamt gemeldet, wenn die Leistung erbracht wird.
0990 „Passive Rechnungsabgrenzung“ ist im Prinzip nicht nötig, weil hier die Buchung über erhaltene Anzahlungen korrekt abgebildet wird.
Passive RA wird eher für Fälle genutzt, in denen Einnahmen schon erfasst wurden, die Leistung aber erst in der Zukunft erfolgt, und man die Erlöse vom Ergebnis abgrenzen muss. Hier liefert das Anzahlungskonto denselben Zweck.
Vorteil: Du bleibst USt-konform.
Rechnung wird erst einmal als Anzahlung gebucht.
Mit jeder monatlich erbrachten Leistung wird Teil der Anzahlung auf Erlös gebucht + Umsatzsteuer.
So stimmen Betriebswirtschaft (Erlösabgrenzung) und Umsatzsteuer überein.
Kein Risiko der zu frühen USt-Erfassung.
Vielen Dank für die Ausführungen.
Aber ist es nicht so das im §13 (1) Nr. 1a UStG steht, das die Steuer, wenn sie vereinnahmt wird, mit Ablauf des VA Zeitraums auch abzuführen ist?
Somit müsste ich den Zahlungseingang auf 1718 buchen und monatlich auf das Konto 8400 auflösen.
@XYZ1 schrieb:✅Zusammenfassung
Rechnung wird erst einmal als Anzahlung gebucht.
Mit jeder monatlich erbrachten Leistung wird Teil der Anzahlung auf Erlös gebucht + Umsatzsteuer.
So stimmen Betriebswirtschaft (Erlösabgrenzung) und Umsatzsteuer überein.
Kein Risiko der zu frühen USt-Erfassung.
Mal wieder eine Meisterleistung der AI:
Das sind 0.5 von 6 möglichen Punkten
@Claudia-FU Die Literatur ist entweder unvollständig oder ungelesen
Ich würde eher sagen, das ich das nicht vollständig bekommen habe.
Liegt jetzt wieder beim StB, damit er sich damit beschäftigen kann.
Er berät, ich muss nur ausführen.......
bad bot