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Verbuchung Einnahmen langer Leistungszeitraum

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letzte Antwort am 13.10.2025 13:10:07 von sokleinmitHut
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Claudia-FU
Aufsteiger
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Ich brauche mal Eure Hilfe. 

 

Ich habe folgendes Problem und bin mir in der Umsetzung nicht sicher, wie ich das Problem am besten löse. 

 

Meine Mandantin (GmbH) schreibt folgende Rechnung: 

 

RG. Datum 01.09.2025 

Leistungszeitraum 01.09.2025 bis 28.02.2026

Dienstleitung Leistungspaket Menge 6 

 

Zahlung der Rechnung 18.09.2025

 

Bisher habe ich die Rechnung am 01.09.2025 auf 8400 (SKR03) gebucht. 

Jetzt möchte die Mandantin eine monatliche Abgrenzung in den Erlösen haben. 

Also müssen wir jetzt im Grunde die Abgrenzung richtig machen. Das heißt aber auch, dass die komplette Umsatzsteuer erst mit Beendigung des Leistungszeitraumes (28.02.2026) fällig ist.

 

Muss ich dann nicht die Zahlung, für die eigentlich noch nicht geleistete Dienstleistung, auf erhaltene Anzahlungen buchen und dann zum Ende des Leistungszeitraumes auflösen?

 

Wie grenze ich die monatlichen Teile der Rechnung am besten ab? Konto 0990? Umsatzsteuer ist ja nicht fällig bei der Umbuchung. Wohin also die Einnahmen buchen? 

 

cwes
Meister
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Da stecken gleich ein paar handels- und steuerrechtliche Fragen drin: verantwortlichen StB fragen

Claudia-FU
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 8
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Ich habe wegen der Umsatzsteuer die entsprechende Literatur hingelegt bekommen. 

Aus der geht eindeutig hervor, das die Umsatzsteuer erst mit Beendigung des Leistungszeitraumes abzuführen ist. 

So soll es auch zukünftig gebucht werden........ 

 

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XYZ1
Einsteiger
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1️⃣ Ausgangslage

  • Rechnung: 01.09.2025, Leistungszeitraum 01.09.2025 – 28.02.2026 (6 Monate)

  • Zahlung: 18.09.2025

  • Bisherige Buchung: 8400 (SKR03) Erlöse 01.09.2025

Problem: Periodengerechte Abgrenzung der Erlöse + Umsatzsteuer korrekt abbilden.


2️⃣ Umsatzsteuerliche Behandlung

  • Grundsatz: Umsatzsteuer entsteht mit Ausführung der Leistung (§13 Abs.1 UStG).

  • Wenn der Leistungszeitraum in die Zukunft geht, entsteht die USt anteilig mit den jeweiligen Leistungsmonaten.

  • Für noch nicht erbrachte Leistungen darf die USt nicht sofort gebucht werden.

Folge: Die Rechnung darf nicht komplett auf 8400 gebucht werden, wenn die Leistung noch nicht vollständig erbracht ist. Stattdessen:

  • Erhaltene Zahlung für zukünftige Leistungen → erhaltene Anzahlungen

  • Konto 1576 „USt auf erhaltene Anzahlungen 19 %“ für die Umsatzsteuer auf Anzahlungen


3️⃣ Buchung bei Zahlungseingang

  1. Zahlungseingang auf Anzahlung buchen:

Soll Haben Betrag
1200 Bank1710 erhaltene AnzahlungenNetto Betrag
1200 Bank1576 USt auf erhaltene AnzahlungenUSt Betrag

Erklärung: Die Zahlung landet erst auf der Anzahlungs-Konten, Umsatzsteuer entsteht erst monatlich mit Leistung.


4️⃣ Monatliche Abgrenzung der Erlöse

  • Leistungsmonat: Sept.–Februar → 6 Monate

  • Monatlicher Erlös = Rechnungsbetrag netto ÷ 6

  • Buchung am Ende eines jeden Monats:

Soll Haben Betrag
1710 erhaltene Anzahlungen8400 ErlöseMonatsanteil netto
1576 USt auf erhaltene Anzahlungen1776 Umsatzsteuer 19 %Monatsanteil USt

Erklärung:

  • Die erhaltenen Anzahlungen werden abgebaut, sobald die Leistung erbracht wird.

  • Umsatzsteuer wird monatsweise ans Finanzamt gemeldet, wenn die Leistung erbracht wird.


5️⃣ Hinweise

  • 0990 „Passive Rechnungsabgrenzung“ ist im Prinzip nicht nötig, weil hier die Buchung über erhaltene Anzahlungen korrekt abgebildet wird.

  • Passive RA wird eher für Fälle genutzt, in denen Einnahmen schon erfasst wurden, die Leistung aber erst in der Zukunft erfolgt, und man die Erlöse vom Ergebnis abgrenzen muss. Hier liefert das Anzahlungskonto denselben Zweck.

  • Vorteil: Du bleibst USt-konform.


Zusammenfassung

  1. Rechnung wird erst einmal als Anzahlung gebucht.

  2. Mit jeder monatlich erbrachten Leistung wird Teil der Anzahlung auf Erlös gebucht + Umsatzsteuer.

  3. So stimmen Betriebswirtschaft (Erlösabgrenzung) und Umsatzsteuer überein.

  4. Kein Risiko der zu frühen USt-Erfassung.

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Claudia-FU
Aufsteiger
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Vielen Dank für die Ausführungen.

 

Aber ist es nicht so das im §13 (1) Nr. 1a UStG steht, das die Steuer, wenn sie vereinnahmt wird, mit Ablauf des VA Zeitraums auch abzuführen ist?

 

Somit müsste ich den Zahlungseingang auf 1718 buchen und monatlich auf das Konto 8400 auflösen. 

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cwes
Meister
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Nachricht 6 von 8
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@XYZ1  schrieb:

Zusammenfassung

  1. Rechnung wird erst einmal als Anzahlung gebucht.

  2. Mit jeder monatlich erbrachten Leistung wird Teil der Anzahlung auf Erlös gebucht + Umsatzsteuer.

  3. So stimmen Betriebswirtschaft (Erlösabgrenzung) und Umsatzsteuer überein.

  4. Kein Risiko der zu frühen USt-Erfassung.


Mal wieder eine Meisterleistung der AI:

  • Punkt 1 ist falsch
  • Punkt 1a fehlt
  • Punkt 2 ist zumindest teilweise falsch
  • Punkt 3 ist falsch
  • Punkt 4 ist falsch
  • und Punkt 5 fehlt

Das sind 0.5 von 6 möglichen Punkten

 

@Claudia-FU Die Literatur ist entweder unvollständig oder ungelesen

Claudia-FU
Aufsteiger
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Ich würde eher sagen, das ich das nicht vollständig bekommen habe. 

Liegt jetzt wieder beim StB, damit er sich damit beschäftigen kann. 

Er berät, ich muss nur ausführen.......

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sokleinmitHut
Einsteiger
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bad bot

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7
letzte Antwort am 13.10.2025 13:10:07 von sokleinmitHut
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