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Ust bei Erlös Folgejahr noch vor Jahresende - 10 Tage Regel

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letzte Antwort am 31.03.2025 12:17:46 von Josef
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dfeller
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Hallo zusammen,

 

ich habe einen Überschussrechner mit Ist-Versteuerung.

Er hat einen Erlös am 29.12. bekommen, der ins Folgejahr gehört.

 

Durch die Ist-Versteuerung ist die USt bei Erlöseingang abzuführen, der Erlös aber erst durch die 10-Tage-Regel im Folgejahr zu erklären.

 

Das Einkommensteuerprogramm "meckert", dass dadurch die USt zu hoch ist für die erklärten Erlöse..

 

Hat jemand eine alternative Buchungsidee, wie der Fall rechtlich richtig verarbeitet werden kann und keines der Programme einen Fehler anzeigt?

 

Danke für Rückmeldungen

 

D.Feller

Josef
Einsteiger
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...also bei meinem Test kommt in der ESt nur ein Hinweis, den man (nach Prüfung des Sachverhalts natürlich) abhaken kann, dann ist auch eine Übermittlung möglich...

dfeller
Beginner
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Hallo Josef,

 

das ist korrekt.

 

Ich hatte gehofft, eine Buchungsmöglichkeit zu finden, die diesen Hinweis nicht aufruft.

 

Da dieser auch beim FA aufgeht und aus der Erfahrung heraus solche Gegebenheiten manch einem Mitarbeiter beim FA schwer beizubringen sind...

 

Aber vielen Dank für die zügige Antwort.

 

Doreen

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mehrkaffee
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Ist dann nicht auch der Gewinn zu hoch in der ESt?

 

Beispiel:

 

100,- Netto + 19,- USt gehen in 2024 ein, gehören aber nach 2025.

 

 

 

USt-Erklärung 2024: 100,- x 19% = 19,- USt

 

ESt-Erklärung 2024: 0,00 (die eingenommene Umsatzsteuer ist ertragsteuerlich kein Erlös in 2024, darum geht es mir).

 

 

Stehen bei Ihnen (bezogen auf dieses Beispiel) dann € 19,00 in der EÜR als Einnahme? Das ist m.E. nicht richtig.

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Josef
Einsteiger
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Nachricht 5 von 11
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Stimmt, das ist richtig!! Das hatte ich in der Schnelle übersehen...

 

Siehe Lösung hier: Gelöst: EÜR Mieteinnahmen innerhalb 10-Tages-Zeitraum im J... - DATEV-Community - 364847

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sokru
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Man kann doch erhaltene Anzahlungen 19% USt buchen. Dann wird die USt richtig abgeführt und kein Erlös ausgewiesen.

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
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dfeller
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Hallo sokru,

 

bei dieser Buchung wird aber der Erlös dem Gewinn zugerechnet, was nicht richtig ist, da wirtschaftlich dem Folgejahr zugehörig.

 

Schönes Wochenende

 

D.Feller

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sokru
Fortgeschrittener
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Dann vielleicht das Konto 1450 mit dem Steuerschlüssel 3 verwenden. Dann erhöhen sich die Einnahmen lediglich um die Umsatzsteuer.

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
f_mayer
Meister
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Ich hatte da in der Vergangenheit den Erlös auf "Erhaltene Anzahlungen 19%" gebucht, dann den Betrag mit Steuerschlüssel 40 auf das Konto "Forderungen n. § 11 Abs. 1 S. 2 EStG (EÜR)" gebucht. Dadurch verbleibt auf dem Anzahlungskonto der Umsatzsteuerbetrag im Soll.

 

Die Bruttoforderung auf dem Forderungskonto bleibt außen vor, die Umsatzsteuer ist zwar auf dem Umsatzsteuerkonto gewinnerhöhend enthalten, wird aber durch den gegenläufigen Soll-Saldo auf Konto 1718 wieder ausgeglichen.

 

Sicher nicht schön, aber ich bin schier verzweifelt daran eine Lösung zu finden, bei der die Umsatz- und Erstargsteuer am Ende stimmt, und dieser Weg schien mir damals zumindest noch am (programm-)logischstem.

 

Ein dringender Rat an alle die aber so einen Fall haben:

BEVOR Sie mit den Abgrenzungen anfangen, ermitteln Sie das aktuelle umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Ergebnis aus dem Programm, berechnen Sie, wie welches Ergebnis aufgrund des Sachverhaltes zu korrigieren ist. Schauen Sie NACH den Abgrenzungen dann, ob das auch rauskommt. Bei so einem ungewohntem Fall kann man schnell was falsch machen.

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Josef
Einsteiger
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Genau, Steuerschlüssel und 1450!

Das hatte ich bereits am 28.03.2025 geschrieben - siehe Lösung Gelöst: EÜR Mieteinnahmen innerhalb 10-Tages-Zeitraum im J... - DATEV-Community - 364847.

Dort ist genau das als Lösung beschrieben... 🙂

Josef
Einsteiger
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Nachricht 11 von 11
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Erhaltene Anzahlungen werden nur bebucht, wenn es auch erhaltene Anzahlungen sind... in solch einem Fall also nicht.

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letzte Antwort am 31.03.2025 12:17:46 von Josef
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