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Umsatzsteuersenkung und Leistungsdatum bei 4/3 Ermittler

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letzte Antwort am 02.07.2020 08:07:40 von björn
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Matthias68
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Wir möchten bei einem 4/3 Ermittler das Leistungsdatum zur Bestimmung des Steuersatzes nutzen.

 

Es scheint aber so, dass zwingend eine OP-Buchung (also Debitor/ Kreditor) vorausgesetzt wird.

 

Dies möchten wir nicht nutzen.

 

Gibt es eine andere Möglichkeit in diesem Fall mit Leistungsdatum zu arbeiten oder welche Buchungen bieten sich beim 4/3 Ermittler an? 

björn
Experte
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Schauen Sie mal in das Dokument Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1018032 . Hier gibt es auch Infos zur Istversteuerung.

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dancingh
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Hi!

 

Ich habe mal in den Dokument 1018032 nachgeschau. Dort steht:

 

3.5 Ist-Versteuerung buchen
Ist-Versteuerung ohne OPOS-Nutzung:

Wenn Sie bei Ist-Versteuerer Erlöse direkt beim Zufluss (Eingang Bank oder Kasse) erfassen, entscheidet das Leistungsdatum / Belegdatum über den Steuersatz, wenn Sie zeitabhängige Konten / Steuerschlüssel verwenden.



Also hätte ich das so verstanden:

 

Ich buche am 02.07.2020 meine Bank mit dem Erlös-Zahlungseingang (19 USt, weil Leistung vor 01.07.) wie folgt:

 

SKR03:   1200 an 8400 - Buchungsdatum 02.07.2020 - Leistungsdatum 30.06.2020
Was sollte passieren: Er erkennt das Leistungsdatum 30.06.2020 und das Erlös-Automatikkonto und verbucht daher den Umsatz mit 19% USt.

 

So würde ich den Absatz lesen.

 

 

In meinen Test klappt das allerdings nicht. Er lässt die Buchung nicht zu, da keine Forderung eingebucht wurde - Was bei 4/3 Rechnern ohne OPOS-Buchhaltung ja der Fall ist. EDIT: Rewe 8.27

zwieselzwack
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@dancingh  das habe ich versucht, klappt bei mir nicht. Ich sitze gerade auch vor diesen Problemen

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björn
Experte
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OK, davon wäre ich jetzt auch ausgegangen. Dann kann ich hier auch nicht weiterhelfen, da wir nicht mit Leistungsdatum buchen.

Ich dachte nur das Dokument könnte Ihr Problem lösen.

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Gelöschter Nutzer
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Möglicherweise ist das entsprechende Update noch gar nicht installiert? Heute ist erst der 01.07.2020 und erst in den letzten 3 Tagen wurde die endgültigen Schritte zum Gesetz und dessen Anwendung gegangen (Bundesrat, Erscheinen im Gesetzblatt)! 

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zwieselzwack
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Also bei uns ist das richtige Update installiert und der neue Kontenrahmen auch eingespielt...

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Gelöschter Nutzer
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Merkwürdig, das Sie schon das "richtige" Update haben. Pilot?

 

Laut DATEV erst am 13.07.2020: 

 

"DATEV-Rechnungswesen-Programme 8.28 und DATEV Mittelstand 8.28
(Service-Release, voraussichtlich 13.07.2020)"

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Matthias68
Beginner
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Ich hatte gedacht, dass mit dem gestrigen UpDate - 8.27 - die Änderungen zur Steuersatzänderung implementiert werden sollten?!

 

D.h., die aktuelle Version ist installiert.

 

danielaebert
Beginner
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Mit dem Service-Release 8.27 werden in Kanzlei-Rewe die Änderungen eingespielt. Vielleicht nochmal prüfen, ob das Update wirklich schon eingespielt wurde. Wir erhalten das erst heute Nacht trotz asp.

Matthias68
Beginner
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Definitiv ist V 8.27 installiert (wir haben einen guten Systempartner 😊) - und ich dachte, mit dieser Version sind alle Änderungen Umsatzsteuerwechsel erledigt.

 

Jetzt scheint es, dass da noch was kommt?

 

Oder bleibt die Funktion "Leistungsdatum" ohne Debitor/ Kreditor - nur Buchung über Finanzkonto - gesperrt?

 

Würde m.E. wenig Sinn machen.

zwieselzwack
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@Matthias68  da gehe ich mit Ihnen. Das Update haben wir auch und auch ich bin davon ausgegangen, dass es damit erledigt ist. Ich wusste, dass ein Update folgen wird, in dem Anpassungen des BWA Schema und des JA erfolgen sollen - USt dachte ich, wäre durch.

ww3
Fortgeschrittener
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Genau zu diesem Thema habe ich am Vormittag einen Servicekontakt verschickt. Der ist bis jetzt noch nicht einmal in Bearbeitung.

Gelöschter Nutzer
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Stimmt: Zum Update 8,27 sagt DATEV:

 

"3.1 Gesetzliche Änderungen

Buchführung

Gesetzliche Änderungen des Konjunkturpaketes vom 04.06.2020 zur Umsatzsteuersenkung wurden umgesetzt:

  • Erweiterung vorhandener Automatikkonten um die zeitabhängige Verwendung der geltenden Steuersätze

  • Erweiterungen an Standardkontenrahmen und Branchenkontenrahmen

  • Anpassungen an den Steuerschlüsseln"

 

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Thomas_Kahl
Meister
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#WildeVermutung:

Im Update 13.07.2020 sollen die Anpassungen EÜR enthalten sein (was auch immer genau da gemacht werden muss). Vielleicht hängt das irgendwie da dran.

MfG
T.Kahl
dancingh
Einsteiger
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Also gemäß  1080288 :

 

Datev Rechnungswesen 8.27:

 

3.1 Gesetzliche Änderungen
Buchführung

Gesetzliche Änderungen des Konjunkturpaketes vom 04.06.2020 zur Umsatzsteuersenkung wurden umgesetzt:

  • Erweiterung vorhandener Automatikkonten um die zeitabhängige Verwendung der geltenden Steuersätze

  • Erweiterungen an Standardkontenrahmen und Branchenkontenrahmen

  • Anpassungen an den Steuerschlüsseln

Weitere Informationen dazu, siehe:

Konjunkturpaket vom 04.06.2020: Senkung der Umsatzsteuersätze befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 (Dok.-Nr. 1009340)

 

.


Datev Rechnungswesen 8.28:

 

 

2.1 Gesetzliche Änderungen
Komponente Jahresabschluss
E-Bilanz: Unterstützung Taxonomie 6.3

Für die Taxonomieversion 6.3 (gültig für 2019 und 2020) stehen Ihnen nun entsprechende Zuordnungstabellen sowie Überleitungen auf XBRL-Positionen zur Verfügung. Eine aktualisierte Übersicht aller Zuordnungstabellen finden Sie hier: Übersicht und Unterschiede der aktuellen Standardzuordnungstabellen (Dok.-Nr. 1032306).

Die Finanzverwaltung hat für die Taxonomieversion 6.3 das Modul ERiC 31.7 zur Verfügung gestellt.

2.2 Fehlerbehebungen

 

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Matthias68
Beginner
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Das klingt nicht danach, dass Version 8.28 bei unserem Problem weiterhelfen wird.

 

Vielleicht äußert sich ja mal jemand von Datev dazu...

 

@ww3 Wenn von Datev geantwortet wird, wären wir wohl alle für eine Info dankbar...

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DATEV-Mitarbeiter
Nida_Niazioglou
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen, 

 

im Dokument Steuersatzsenkung: Mit 19% / 7% und 16% / 5% richtig buchen  wurde unter Punkt 3.5 fälschlicherweise angegeben, dass beim Zufluss von Erlösen ein Leistungsdatum erfasst werden kann. In diesem Fall kann lediglich ein Belegdatum eingegeben werden. Das Informationsdokument wird zeitnah angepasst.

 

Das Leistungsdatum kann nur bei Forderungs- oder Verbindlichkeitsbuchungen erfasst werden, nicht beim Buchen des Geldeingangs bzw. beim Geldausgang. Darum wird das Leistungsdatum bei der Buchung Bank an Erlöse nicht akzeptiert. Um einen Zahlungseingang zu einem Erlös vor dem 01.07.2020 zu buchen, muss die Bank gegen ein Erlös-Konto gebucht werden, dass keine zeitabhängige Umsatzsteuerrechnung hat, z. B. 8410-8419 im SKR03. 

 

Alternativ kann mit Leistungsdatum und offenen Posten gearbeitet werden.

 

Mit freundlichem Gruß 

Nida Niazioglou 

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

Mit freundlichen Grüßen
Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
Matthias68
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Das ist schade.

 

Was spricht gegen eine solche Funktion?

bodensee
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In der Version 8.28 wird soweit mein Kenntnisstand in KaReWe ein Tool integriert um die Voraussetzungen für das Überbrückungsgeld direkt in KaReWe prüfen zu können, so dass das Excel Tool nicht mehr notwendig ist. 

 

Andere Änderungen m.E. nicht. 

 

Da sich weiter unten die Datev geäußert hat, würde ich im Zweifel einen Sammeldebitor ( 1210 SKR 04) verwenden. Bei den Kreditoren lässt sich das ja durch den richtigen Schlüssel problemlos umgehen und ich hoffe jetzt mal für Sie das es nicht soviel Kunden sind mit Leistungsdatum 30.6 und Rg. Datum 1.7. und später. 

 

Dann können Sie das Leistungsdatum verwenden und der richtige Steuersatz wird ermittelt und in der UStVA berücksichtig. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Matthias68
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So werden wir es wohl auch machen - ich hätte aber eine vollumfängliche Nutzung des Leistungsdatums wesentlich eleganter gefunden.

 

Danke und Gruß aus Berlin

bodensee
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Schön ist anders, JA , aber dann müsste sie den 'Berlinern' im Abgeordnetenhaus mal beibringen was ihre Umsatzsteuersenkung so auslöst. 

 

Ich denke da sind so ziemlich alle Softwareschmieden überfordert und wenigstens lässt die Datev die selbstgebaute Krückenlösungen zu . 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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dancingh
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Nachricht 23 von 26
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@bodensee  schrieb:

In der Version 8.28 wird soweit mein Kenntnisstand in KaReWe ein Tool integriert um die Voraussetzungen für das Überbrückungsgeld direkt in KaReWe prüfen zu können, so dass das Excel Tool nicht mehr notwendig ist. 

 

 

 


Das ist schon in der Version 8.27 möglich.

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bodensee
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Nachricht 24 von 26
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Danke für den Hinweis, habe 8.27 bewußt noch nicht installiert, weil ich abwarte wollte welchem Meldungen hier aufploppen. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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martini-ceb
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Nachricht 25 von 26
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Guten Morgen,

 

bei den Erlösen ist mir das klar.

 

Aber was ist mit den Wareneingangskonten??

 

Hier ist leider kein neues Konto mit nur 19%igem Steuerausweis hinterlegt sondern nur Automatik-Konten.

 

Wie kann hier vorgegangen werden???

 

LG Tina Martini

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björn
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Guten Morgen Tina,

 

im Wareneingang dürfen Sie bei abweichender Vorsteuer kein Automatik-Konto buchen, da es hier keine gibt und geben wird. Hier müssen Sie den Umweg über 5200 mit dem jeweiligen BU-Schlüssel buchen.

 

Übrigens haben Sie das gleiche Problem auch bei §13b und EU-Fälle.

 

 

Gruß

Björn

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letzte Antwort am 02.07.2020 08:07:40 von björn
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