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Umsatzsteuer-Korrektur Firmenwagen / Elektro Kfz

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letzte Antwort am 12.03.2025 08:41:28 von RWE011
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RWE011
Beginner
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Guten Tag zusammen,
ich komme mit der Verbuchung der Umsatzsteuer nicht richtig weiter.
Bisher wurde die Abführung der Umsatzsteuer in der FiBu manuell verbucht. Ich habe mit dem Lohn nur die Bemessungsgrundlage geliefert.
Seit kurzem haben wir auch Elektro Kfz und da wird ja nur 25% für den Geldwerten Vorteil geliefert.
Im 'Buchungsbeleg Kontenverwaltung' habe ich diverse Eingaben für die Umsatzsteuerkorrektur getestet. Aber im Ergebnis sind die Buchungssätze nicht, wie wir sie brauchen. 
Ich möchte eigentlich nur die 75% Bemessungsgrundlage verbuchen. Der Buchungssatz soll identisch sein mit dem der 25%. Und dann kann die FiBu weiterhin manuell die Steuer abführen.
Hat jemand eine Idee, wie ich das erreiche?
p.s.: wir haben nicht den DATEV Kontorahmen. Daher helfen mir die Konto-Nr. nicht weiter.
Vielen Dank im voraus!

STBMT
Aufsteiger
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@RWE011  schrieb:

Guten Tag zusammen,
ich komme mit der Verbuchung der Umsatzsteuer nicht richtig weiter.
Bisher wurde die Abführung der Umsatzsteuer in der FiBu manuell verbucht. Ich habe mit dem Lohn nur die Bemessungsgrundlage geliefert.
Seit kurzem haben wir auch Elektro Kfz und da wird ja nur 25% für den Geldwerten Vorteil geliefert.




 

Zumindest in Lohn und Gehalt wird beides geliefert. Sofern hier alles richtig hinterlegt wurde, erfolgt die Weitergabe der Bemessungsgrundlagen korrekt. 

 

Firmenwagen_BMG.JPG


 

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @RWE011 ,

 

meines Wissens hat die DATEV hier alles umfassend geregelt, so dass alles im Buchungsbeleg für die Fibu in richtiger Höhe enthalten sein müsste (sofern man alle Einstellungen richtig vorgenommen hat.)  Dazu gibt es meines Wissens ein Datev-Dokument. Zumindest bei den Firmen-Fahrrädern funktioniert das, wenn auch die Buchungen recht abenteuerlich wirken.

 

Auch wenn Sie nicht mit dem DATEV-Kontenrahmen arbeiten, empfehle ich, sich diesen mal anzuschauen. Er liefert zusammen mit dem DATEV-Dokument zumindest eine gute Orientierung zum "Abkupfern".

 

Viele Grüße!

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sokru
Fortgeschrittener
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Das Grundproblem liegt in der Tatsache, dass die geminderte Bemessungsgrundlage nur für die Ertragsteuern gilt und nicht für Umsatzsteuer. Somit ergeben sich recht ungewöhnliche Buchungssätze.

 

Im ersten Schritt muss gebucht Ertrag aus Nutzungsüberlassung 100 und Umsatzsteuer 19 an Verrechnungskonto mit 119. Im zweiten Schritt bucht man negativer Ertrag aus Nutzungsüberlassung 75 an Verrechnungskonto mit 75. Am Ende verbleibt auf dem Verrechnungskonto 44 stehen (Umsatzsteuer 19 + Ertrag Nutzungsüberlassung 25). Ein anderer Weg für dieses Phänomen ist mir nicht bekannt.

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
rschoepe
Experte
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@RWE011  schrieb:

Ich möchte eigentlich nur die 75% Bemessungsgrundlage verbuchen. Der Buchungssatz soll identisch sein mit dem der 25%. Und dann kann die FiBu weiterhin manuell die Steuer abführen.


Das wirst du nicht hinbekommen, wenn du die Buchungen über den Lohn erstellen lässt. Dann musst du rein in der Fibu mit wiederkehrenden Buchungen arbeiten.

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RWE011
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Vielen Dank

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RWE011
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Danke. Dann machen wir das über die FiBu.

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letzte Antwort am 12.03.2025 08:41:28 von RWE011
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