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Teilnehmerverpflegung (Kunden) Seminar wie buchen?

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letzte Antwort am 26.10.2023 14:21:34 von rschoepe
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UlrikeS
Beginner
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Nachricht 1 von 7
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Hallo,

 

weiß jemand von euch, wie ich am besten Kosten für die Verpflegung von Seminarteilnehmern (Kunden) buche?

 

Mein Mandant bietet Halbtags- und Ganztagsseminare an und stellt den Teilnehmern (Kunden) Frühstück / Mittag / Kaffeepausenverpflegung zur Verfügung. Auf welches Konto buche ich das korrekterweise?

 

Ich hatte bisher immer das Konto Aufmerksamkeiten bebucht, aber das erscheint mir irgendwie nicht richtig, weil dort in der Kontenerläuterung steht:

 

"Auf das Konto Aufmerksamkeiten werden Getränke und Genussmittel gebucht, die in Geschäftsräumen bei Besprechungen mit Geschäftspartner dargereicht werden oder Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören beispielsweise

  • Kaffee, Tee

  • Erfrischungsgetränke

  • Gebäck"

Dürfen dann da auch belegte Brötchen, Mittagessen etc. drauf? Oder gibt es eine bessere Lösung?

 

Vielen Dank für eure Hilfe 😊

 

Viele Grüße,

 

Ulrike Schröder

Lisas
Beginner
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Nachricht 2 von 7
5836 Mal angesehen
  • Nimmt der Unternehmer zu einem Besprechungstermin Kaffee und Kuchen mit, um das Arbeitsklima zu verbessern, behandelt er seine Aufwendungen hierfür als Aufmerksamkeiten.

Es handelt sich nur dann um Aufmerksamkeiten, wenn der Wert pro Person und Mahlzeit einschließlich Getränken brutto nicht mehr als 60 EUR beträgt (R 19.6 Abs. 2 LStR).

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vw
Erfahrener
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Nachricht 3 von 7
5830 Mal angesehen

Hallo,

wie ich die Eingangsfrage lese, handelt es sich nicht um Aufmerksamkeiten an eigene MA anläßlich Besprechnungen o.ä., sondern um Bewirtung von Firmenfremden (Kunden aufgrund durchgeführter Seminare) ...

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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björn
Experte
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Nachricht 4 von 7
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Guten Morgen Ulrike,

 

wir haben auch so einen Mandanten und wir buchen das Catering für die Veranstaltungen auf die jeweiligen Wareneingangskonten.

 

 

Gruß

Björn

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 5 von 7
5783 Mal angesehen

@björn  schrieb:

Guten Morgen Ulrike,

 

wir haben auch so einen Mandanten und wir buchen das Catering für die Veranstaltungen auf die jeweiligen Wareneingangskonten.

 

 

Gruß

Björn


Was meiner Ansicht nach auch korrekt ist. Irgendwo spiegelt sich das ja dann in den Preisen der Veranstaltungen wieder. Ergo - ganz normaler Wareneingang.

MfG
T.Kahl
Misztura
Beginner
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Nachricht 6 von 7
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Guten Tag,

 

wir haben nun auch einen solchen Fall.

 

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und haben einen Fachtag mit 300 firmenfremden Kund*innen gehalten. Hierzu beauftragten wir ein Catering (Kaffee, Tee, Wasser, Kuchen und Suppe als Mittagessen). Die Veranstaltung ging von 9-17Uhr. Wie würden Sie das buchen? Ich kann mit "normale Wareneingangskonten" nicht viel anfangen.

 

Ich freue mich über jegliche Art von HInweisen.

 

N. Misztura

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rschoepe
Experte
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Nachricht 7 von 7
5372 Mal angesehen

@Misztura  schrieb:

Ich kann mit "normale Wareneingangskonten" nicht viel anfangen.


Bei SKR 42 sind das 52000 ff.

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letzte Antwort am 26.10.2023 14:21:34 von rschoepe
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