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Steuerliche Weiterleitungsrechnung / Steuerliche Gewinnermittlung als Einzelauswertung im Jahresabschluss

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letzte Antwort am 14.09.2023 09:54:47 von M_Meinecke
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M_Meinecke
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Hallo,

 

gibt es die Möglichkeit beim Jahresabschluss entwickeln eine Einzelauswertung steuerliche Weiterleitungsrechnung / steuerliche Gewinnermittlung für außerbilanzielle Korrekturen (§7g EStG, §3 Nr. 40 EStG etc.) zu integrieren?
Diese Informationen könnten z.B. aus dem E-Bilanz Assistenten abgeleitet werden, da die Weiterleitungspositionen dort manuell eingetragen werden.
Bisher erstellen wir diese Weiterleitungsrechnung manuell in Excel und fügen diese dem Jahresabschluss bei, damit der Mandant das steuerpflichtige Ergebnis direkt aus dem ausgehändigten Jahresabschluss erkennen kann.


Bei EÜR wird bereits eine Weiterleitungsrechnung angeboten bzw. angezeigt.

 

Beste Grüße
Michael Meinecke

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 15
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Hallo @ Michael Meinecke,

 

aktuell bieten wir für bilanzierende Einzelunternehmen eine entsprechende Einzelauswertung mit Kontennachweis an. Diese Auswertung nennt sich Überleitung steuerlicher Gewinn.

 

In dieser Auswertung leiten wir vom Jahresüberschuss auf den steuerlichen Gewinn über. Die außerbilanziellen Korrekturen werden durch Zurechnungen und Abrechnungen dargestellt.

 

Diese Auswertung steht unter Jahresabschluss ausgeben im Bereich Steuerrecht zur Verfügung. Sie können die Überleitung steuerlicher Gewinn einfach den vorhandenen Jahresabschlussauswertungen hinzufügen und in einem Paket Ihrem Mandanten aushändigen.

 

Aufruf:

  • Im Menü: Bestand | Ausgeben | Jahresabschluss wählen.
  • Bei Bereich Steuerrecht wählen.
  • Folgende Auswertungen stehen zur Verfügung:
    • Überleitung steuerlicher Gewinn
    • Kontennachweis zur Überleitung steuerlicher Gewinn

Die Voraussetzungen auf einen Blick:

  • DATEV-Standardkontenrahmen ohne Branchenpaket/Lösung
  • Ab Wirtschaftsjahr 2022
  • Rechtsform: Einzelunternehmen
  • Gewinnermittlungsart: Bilanz
  • Bereich: Steuerrecht
  • Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken

 

Viele Grüße und ein schönes Osterfest

Sabine Bosch-Frühauf

Service Jahresabschluss

guenther
Erfahrener
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@Sabine_Bosch-Fruehauf  schrieb:

Hallo @ Michael Meinecke,

 

aktuell bieten wir für bilanzierende Einzelunternehmen eine entsprechende Einzelauswertung mit Kontennachweis an. Diese Auswertung nennt sich Überleitung steuerlicher Gewinn.

 

In dieser Auswertung leiten wir vom Jahresüberschuss auf den steuerlichen Gewinn über. Die außerbilanziellen Korrekturen werden durch Zurechnungen und Abrechnungen dargestellt.

 

Diese Auswertung steht unter Jahresabschluss ausgeben im Bereich Steuerrecht zur Verfügung. Sie können die Überleitung steuerlicher Gewinn einfach den vorhandenen Jahresabschlussauswertungen hinzufügen und in einem Paket Ihrem Mandanten aushändigen.

 

Aufruf:

  • Im Menü: Bestand | Ausgeben | Jahresabschluss wählen.
  • Bei Bereich Steuerrecht wählen.
  • Folgende Auswertungen stehen zur Verfügung:
    • Überleitung steuerlicher Gewinn
    • Kontennachweis zur Überleitung steuerlicher Gewinn

Die Voraussetzungen auf einen Blick:

  • DATEV-Standardkontenrahmen ohne Branchenpaket/Lösung
  • Ab Wirtschaftsjahr 2022
  • Rechtsform: Einzelunternehmen
  • Gewinnermittlungsart: Bilanz
  • Bereich: Steuerrecht
  • Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken

 

Viele Grüße und ein schönes Osterfest

Sabine Bosch-Frühauf

Service Jahresabschluss


-> Das klingt ja sehr gut. Aber für 2021 geht das wohl noch nicht?

 

Falls das programmseitig keine große Arbeit macht, bitte auch noch für 2021 programmieren.

mfg Thomas Günther
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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 15
795 Mal angesehen

Hallo @guenther,

 

ja, genau. Das geht erst ab Wirtschaftsjahr 2022. Eine Umsetzung in den niedrigeren Wirtschaftsjahren ist nicht geplant.

 

Viele Grüße und auch Ihnen schöne Feiertage

 

Sabine Bosch-Frühauf

Service Jahresabschluss

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M_Meinecke
Beginner
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Hallo @Sabine_Bosch-Fruehauf 

 

vielen Dank für die Rückmeldung.

 

Diese Weiterleitungsrechnung benötigen wir für Land- und Forstwirte. Wir buchen diese im SKR 14 mit Branchenpaket LuF. Nach den genannten Voraussetzungen (DATEV-Standardkontenrahmen ohne Branchenpaket/Lösung) wird dies für uns dann nicht möglich sein?

 

Ich habe bei einem Testmandanten (Wj 2022/2023) neben der Steuerbilanz den Bereich Handelsbilanz eingerichtet und die beiden Einzelauswertungen (Überleistungsrechnung und Kontennachweis) stehen mir zur Verfügung. Sofern bei der Postenstruktur nur abweichende Bilanzposten ausgegeben werden ergeben sich für uns keine Änderungen, da wir im Grunde eine Einheitsbilanz erstellen.

Jetzt wäre es schön außerbilanzielle Ergebniskorrekturen u.a. hinzuzurechnende oder abzuziehende Investitionsabzugsbeträge, den Gewinnzuschlag nach §6b EStG oder auch den steuerfreien Anteil von Dividenden in der Weiterleitungsrechnung darstellen zu können, denn erst dann ergibt sich das steuerpflichtige Ergebnis.

Wie ermittelt DATEV diese Werte bzw. gibt es eine separate Eingabemaske? Im Bereich steuerliche Gewinnermittlung des E-Bilanz Assistenten sind die Werte entsprechend eingetragen.

 

Beste Grüße und ebenfalls schöne Ostertage

Michael Meinecke

christiankunz
Aufsteiger
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Hallo Frau Bosch-Frühauf,

 

diese Auswertung wäre für alle Rechtsformen äußerst wünschenswert. Auch bei einem GmbH-Abschluß interessiert mich nicht das Ergebnis der Steuerbilanz, sondern das zu versteuernde Einkommen.

 

Grüße aus München und gesegnete Ostertage

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @community,

 

für Ihren Wunsch zu Land- und Forstwirtschaft kann ich eine Umsetzung voraussichtlich im Sommer in Aussicht stellen. Für Ihren Wunsch zu allen  Rechtsformen stehen Ihnen Informationen in Verbindung mit den DATEV-Steuer-Programmen zur Verfügung.

 

Wunsch für Land- und Forstwirtschaft (LuF):

 

Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten an einer Lösung für den SKR14 mit Branchenpaket. Eine Umsetzung ist mit Kanzlei-Rechnungswesen V.12.0 im Sommer 2023 geplant. Die Lösung sieht die Auswertung für Einzelunternehmen ab dem Wirtschaftsjahr 2022 oder abweichendem WJ 2022/2023 vor.

 

Wunsch für alle Rechtsformen:

 

Bei anderen Rechtsformen können Sie sich die entsprechenden Informationen über die Programmverbindungen zu den jeweiligen Steuerprogrammen ansehen. In den Wertübergabeprotokollen erhalten Sie eine Zusammenstellung der entsprechenden Werte. (Steuern | Körperschaftsteuer oder Steuern | Gesonderte - und einheitliche - Feststellung)

 

Für Kapitalgesellschaften erhalten Sie im Programm DATEV Körperschaftsteuer die Berechnungsliste Ermittlung zu versteuerndes Einkommen.

Wählen Sie im Programm Körperschaftsteuer Auswertungen | Berechnungslisten.

 

Für Personengesellschaften erhalten Sie in der Vorerfassung für Bilanzierende unter anderem die Summenwerte der Gesellschaft.

Wählen Sie im Programm Gesonderte - und einheitliche – Feststellung Erfassen | Formulare | Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Vorerfassung für Bilanzierende. In der Vorschau im Feld IV. Datenübergabe in die Feststellungserklärung erhalten Sie einen schnellen Überblick.

 

Einen Zeitpunkt über eine Realisierung der gewünschten Auswertungen in Kanzlei-Rechnungswesen kann ich Ihnen noch nicht nennen.

 

 

 

Viele Grüße

Sabine Bosch-Frühauf

Service Jahresabschluss

 

M_Meinecke
Beginner
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Hallo Frau Bosch-Frühauf,

 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Umsetzung der Weiterleitungsrechnung für SKR 14 Land- und Forstwirtschaft.

 

Beste Grüße

Michael Meinecke

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M_Meinecke
Beginner
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Guten Tag Frau @Sabine_Bosch-Fruehauf,

 

kurze Frage, da ich in dem aktuellen Changelog noch keine Informationen finden konnte:

Wurde der Wunsch für Land- und Forstwirtschaft bzgl. der Weiterleitungsrechnung mit dem großes Update umgesetzt?

 

Vielen Dank und beste Grüße

Michael Meinecke

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christiankunz
Aufsteiger
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Hallo Frau Bosch-Fruehauf,

 

zu Ihrer Antwort vom 13.4.:

Daß ich bei einer GmbH nach Übergabe der Buchungen ins Steuerprogramm auch die Überleitung zum steuerlichen Gewinn sehen kann, ist mir bekannt. Aber das ist umständlich – und in manchen Fällen, z. B. bei mehreren Betriebsstätten, bei denen die Werteübergabe ins Steuerprogramm regelmäßig die manuell eingetragene Gewerbesteuerzerlegung kaputtmacht, nicht nur umständlich, sondern auch ärgerlich. Wirklich hilfreich wäre eine Überleitung, die ich bereits während der Vornahme der Jahresabschlußbuchungen laufend mitverfolgen kann.

 

Grüße und einen schönen Tag

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DATEV-Mitarbeiter
Inna_Trinkenschuh
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @M_Meinecke , 

 

die steuerliche Überleitungsrechnung wird im Branchenpaket Land- und Forstwirtschaft ab Wirtschaftsjahr 2022 voraussichtlich mit der Jahreswechsel-Version im Dezember SR 17.0 JW umgesetzt.

Freundliche Grüße
Inna Trinkenschuh - Service Kostenrechnung/Branchen
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Neu_hier
Erfahrener
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Darf ich bitte fragen, was eine "Weiterleitungsrechnung" ist? Den Begriff habe ich noch nie gehört. Ist hier (nur) die steuerliche Überleitungsrechnung § 60 EStDV, 5 b Abs.1. S2 EStG gemeint? 

Ich frage deshalb, weil Sie auch von dieser Weiterleitungsrechnung bei EÜR sprachen. Hier zumindest findet die Überleitungsrechnung doch aber gar keine Anwendung?

Danke
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M_Meinecke
Beginner
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Hallo Frau @Inna_Trinkenschuh, vielen Dank für die Rückmeldung.

 

@Neu_hier genau, gemeint ist die steuerliche Überleitungsrechnung.

 

Beste Grüße

Neu_hier
Erfahrener
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Ich möchte immer alles wissen...😀 Woher stammt der Begriff "Weiterleitungsrechnung"?

Danke
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M_Meinecke
Beginner
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Nachricht 15 von 15
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Mir bekannt aus dem land- und forstwirtschaftlichen Buchhaltungsprogramm, welches wir längere Zeit in der Kanzlei vor DATEV genutzt haben. Dort wird die "steuerliche Überleitungsrechnung" mittlerweile als "steuerliche Gewinnermittlung" in Form einer eigenen Auswertung im jeweiligen Jahresabschluss ausgegeben.

Beschreibt nach meinem Verständnis den gleichen Vorgang.

Aber fachlich korrekt: Steuerliche Überleitungsrechnung. 👍

 

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letzte Antwort am 14.09.2023 09:54:47 von M_Meinecke
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