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SKR 03 bei 4(3) ab 2019 ist Konto 1501 nicht mehr erlaubt

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letzte Antwort am 16.09.2020 21:31:14 von Alfred1
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Alfred1
Einsteiger
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Muss man das verstehen?

Gelöschter Nutzer
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Alfred1
Einsteiger
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Nachricht 3 von 15
1794 Mal angesehen

Ich finde leider keine Begründung der DATEV für diese Einschränkung, die mich aber

bei meiner Arbeit behindert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred

 

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mfloeter
Einsteiger
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Hallo Alfred,

hilft das  InfoDok nicht weiter? Sicher wurde das Buchen des Kontos in der Vergangenheit zwar noch "geduldet", allerdings mit Kontenzweckfehler versehen. 

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Alfred1
Einsteiger
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Nachricht 5 von 15
1755 Mal angesehen

Hallo Herr mfloeter,

 

das Dokument hilft mir leider nicht weiter.

 

Wenn die DATEV bei einer 4(3) Rechnung und Fibu von geduldeten Konten spricht,

dann ist dass genauso ein Widerspruch wie 4(3) Rechnung und Fibu(siehe auch aktuelle
BFH Rechtsprechung).

 

Wenn ich mich also dazu entscheide eine Fibu für eine 4(3) Rechnung anzulegen,

dann erwarte ich, dass das Programm die Konten in 4(3) Rechnung und sonstige Konten
aufteilt.

 

In meinem Fall habe ich Zahlungen von denen ich weiß, dass Sie wieder zurückkommen,

aber halt nicht wann und es sich nicht um Betriebsausgaben handelt. 
Was spricht also gegen ein Konto "sonstige Forderungen"(z.B. 1500).

 

Gruß

Alfred

 


 

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chrisocki
Experte
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Hi,

 


@Alfred1  schrieb:

...

 

das Dokument hilft mir leider nicht weiter.


Warum nicht? In dem Dokument wird auf ein PDF verwiesen. Hierin finden Sie 1501 --> 1391.

https://www.datev.de/dnlexom/api/content/v01/entity/st81064806909719051.pdf?save=False&docId=1000184 

 

Wenn die DATEV bei einer 4(3) Rechnung und Fibu von geduldeten Konten spricht,

dann ist dass genauso ein Widerspruch wie 4(3) Rechnung und Fibu(siehe auch aktuelle
BFH Rechtsprechung).

 

Wenn ich mich also dazu entscheide eine Fibu für eine 4(3) Rechnung anzulegen,

dann erwarte ich, dass das Programm die Konten in 4(3) Rechnung und sonstige Konten
aufteilt.

 

In meinem Fall habe ich Zahlungen von denen ich weiß, dass Sie wieder zurückkommen,

aber halt nicht wann und es sich nicht um Betriebsausgaben handelt. 
Was spricht also gegen ein Konto "sonstige Forderungen"(z.B. 1500).

 

Gruß

Alfred


DATEV bildet einen Standard ab. Mit diesem Standard können viele Kanzleien leben und arbeiten.

 

Wenn Sie also mit dem Standard nicht zufrieden sind, gibt mehrere Möglichkeiten:

a) Sie weichen von dem Standard ab und schlüsseln eigene Kontenzwecke

b) Sie nutzen einen individuellen Kontenrahmen.

c) Sie wechseln die Software.

 

Grüße

Chr.Ockenfels

 

Alfred1
Einsteiger
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Sehr geehrter Herr Ockenfels,

 

vielen Dank für den Hinweis.

 

Das hatte ich übersehen.

 

Mit dem Konto 1391 muss ich wohl leben.

 

Die Kontobezeichnung "Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte"  ist aber genauso gruselig
wie die Begründung warum man das Konto 1501 nicht mehr verwenden soll.

 

Gruß

Alfred

 

 

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bfit
Meister
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Moin,

 

das Problem ist nicht, dass DATEV einen Standard abbildet, sondern dass DATEV diesen den langjährig gültigen Standard einfach geändert hat und ich als Anwenderin jetzt mit Einschränkungen leben muss. Bestimmte Einschränkungen kann ich absolut nicht nachvollziehen, wie z. B., dass ich in der EÜR das Konto "Sonstige Verrechnung" (im SKR 03 #1792) nicht mehr nutzen darf.

Mir ist bekannt, dass ich die Kontenzweckprüfung sowohl temporär für einzelne Buchungssätze als auch dauerhaft in den Einstellungen ausschalten kann, aber damit hole ich mir ja nur neue Probleme ins Haus. Ich habe mir in den letzten Jahren aufgrund der vielen Programmverknüpfungen angewöhnt nach dem DATEV-Standard zu arbeiten, also ohne irgendwelche individuelle Konten. Aber nach den Änderungen fällt mir das immer schwerer. Insofern kann ich das Problem des Thread-Eröffners hier total nachvollziehen.

 

Viele Grüße aus dem sonnigen Norden,

bfit

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chrisocki
Experte
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Nachricht 9 von 15
1695 Mal angesehen

Hi,

 


@bfit  schrieb:

Moin,

 

das Problem ist nicht, dass DATEV einen Standard abbildet, sondern dass DATEV diesen den langjährig gültigen Standard einfach geändert hat und ich als Anwenderin jetzt mit Einschränkungen leben muss. Bestimmte Einschränkungen kann ich absolut nicht nachvollziehen, wie z. B., dass ich in der EÜR das Konto "Sonstige Verrechnung" (im SKR 03 #1792) nicht mehr nutzen darf.

 

einfach geändert? Mitnichten... Seit 2-3 Jahren ist die Kontenzweckänderung in Ankündigung. Mit eine Menge gelber, roter und was auch immer Lampen. Was für eine Vorlaufzeit wird denn hier gebraucht?

 

Grüße

Chr.Ockenfels

 

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bfit
Meister
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Nachricht 10 von 15
1670 Mal angesehen

Hallo,

mir geht es nicht um den Zeitablauf, sondern darum, dass hier Einschränkungen eingeführt werden, für die es keine sinnvolle Erklärung gibt. Ich kenne die Erläuterungen von DATEV dazu, da ich die letzten drei Jahre hier in der Community die Threads zu diesem Thema mitlese, einleuchten tun sie mir nicht.

 

Aber ich werde mich auch damit arrangieren.

 

Viele Grüße,

bfit

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bodensee
Allwissender
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Guten tag Herr Chrisocki, 

 

natürlich hat Datev einen Standard geändert, wenn auch vor 2-3 Jahren. 

 

Datev will von den uralten Schnittstellenfunktionsplänen (SSFP) und Kontenzuorndnungstabellen weg. 

 

Verständlich und vernünftig. 

 

Warum aber dann ein Standard von der Datev definiert wird = Kontenzweck der viele richtige individuelle Lösungen nicht mehr zulässt bleibt das Geheimnis der Datev. Wie sonst lässt sich erklären dass auf einmal viele neue Konten speziell für § 4 Abs.  3 Rechner ( 3791 oder 3796 , sind jetzt nur 2 die mir spontan einfallen) hinzugekommen sind. Wäre es nicht einfacher gewesen den Kontenzweck indiviuell in den Kontenzwecken ändern zu können ( wie die meisten anderen Programme die ich kenne) . 

 

Auch hier klafft aus meiner Sicht wieder einmal mehr die Lücke zwischen den täglichen to Do in Steuerkanzleien und dem was die Datev ( wer auch die entscheidenden Personen sein mögen ) denkt wie es in der Kanzlei zugeht.  Es wäre schon einmal spannend zu erfahren wieviel Kollegen oder auch andere Fachleute sitzen bei der Datev die in den letzten sag wir mal 1-2 Jahren wirklich noch in der Praxis bei Steuerberatern eingesetzt waren. 

 

Mein Eindruck nicht viele bis gar keiner und deswegen klafft diese Lücke immer weiter auseinander. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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chrisocki
Experte
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Nachricht 12 von 15
1631 Mal angesehen

Hi,

 


natürlich hat Datev einen Standard geändert, wenn auch vor 2-3 Jahren. 

 

Datev will von den uralten Schnittstellenfunktionsplänen (SSFP) und Kontenzuorndnungstabellen weg. 

 

Verständlich und vernünftig. 

Da sind wir ja schon einmal einer Meinung... 😉

 

 

Warum aber dann ein Standard von der Datev definiert wird = Kontenzweck der viele richtige individuelle Lösungen nicht mehr zulässt bleibt das Geheimnis der Datev. Wie sonst lässt sich erklären dass auf einmal viele neue Konten speziell für § 4 Abs.  3 Rechner ( 3791 oder 3796 , sind jetzt nur 2 die mir spontan einfallen) hinzugekommen sind. Wäre es nicht einfacher gewesen den Kontenzweck indiviuell in den Kontenzwecken ändern zu können ( wie die meisten anderen Programme die ich kenne) . 


Und wieso ändern Sie nicht einfach den Kontenzweck? Es hält Sie doch keiner auf. So können sogar ein "Kanzleimuster" definieren und für alle 4/3-Rechner verwenden. Geht auch seit Jahren.

 

Davon mal abgesehen, warum sollte sich ein Standard nach x-Jahren nicht auch einmal anpassen dürfen? Standard war auch noch vor wenigen Jahren ISDN. Ist jetzt VoIP. Ob es besser ist, überlasse ich mal Ihnen... meine Meinung: Nein... 

 

Auch hier klafft aus meiner Sicht wieder einmal mehr die Lücke zwischen den täglichen to Do in Steuerkanzleien und dem was die Datev ( wer auch die entscheidenden Personen sein mögen ) denkt wie es in der Kanzlei zugeht.  Es wäre schon einmal spannend zu erfahren wieviel Kollegen oder auch andere Fachleute sitzen bei der Datev die in den letzten sag wir mal 1-2 Jahren wirklich noch in der Praxis bei Steuerberatern eingesetzt waren. 

 

Mein Eindruck nicht viele bis gar keiner und deswegen klafft diese Lücke immer weiter auseinander. 


Ein wirklich eindeutiges Bild werden wir hier nie bekommen. In der Community melden sich zumeist nur die Kollegen und Kolleginnen, die ein Problem haben und gefahrlos mit der Maus umgehen können. Alle anderen sind froh, dass überhaupt was aus dem Drucker kommt und haben einfach keine Lust und keine Zeit sich auch noch mit den Kommunikationskanälen der DATEV auseinander zusetzen.

 

DATEV setzt lt. eigener Aussage durchaus Beobachter in den Kanzleien ein, gesehen habe ich diese auch noch nie... 

 

Grüße

Christian Ockenfels

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Alfred1
Einsteiger
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Hallo,

 

ich hatte heute ein Gespräch mit dem zuständigen DATEV-Mitarbeiter.

 

Bitte beachtet folgendes:

 

Konto 1391, 1692 sind in der 4(3)-Rechnung ergebniswirksam(die Kontobezeichnung weist
also auf die Funktion hin).

 

Konto 1693 ist nicht ergebniswirksam.

 

Danach habe ich den Inhalt des Dokumentes 1004025 erst wirklich verstanden.

 

Dokument 1000184(1501 --> 1391) wird noch angepasst.

 

Gruß

Alfred

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Alfred1,

 

der DATEV-Mitarbeiter war ich 🙂.

 


@Alfred1  schrieb:

Danach habe ich den Inhalt des Dokumentes 1004025 erst wirklich verstanden.

 


Das genannte Dokument habe ich geöffnet, das ist Raketenphysik in englischer Sprache 😏 . Ich glaube Sie meinen das Dokument  Neue Konten für ergebniswirksame/ nicht ergebniswirksame sonstige Verbindlichkeiten und Forderungen (Dok.-Nr. 1004020) , oder?

 


@Alfred1  schrieb:

Dokument 1000184(1501 --> 1391) wird noch angepasst.

Ja, danke für die Diskussion. Ich denke es ist sinnvoll in diesem Kontext beide Konten vorzuschlagen. Ertragswirksam und ertragsneutral. Die PDF-Datei im Kapitel 3.1.1 im Dokument  REW91866/ REW92420 Die Konten sind bei der Gewinnermittlungsart nicht zulässig (Dok.Nr. 1000184)  habe ich bereits angepasst, das Dokument ist morgen online. Beim Konto 1501 werden dann Konto 1391 und 1693 vorgeschlagen. Details zur Unterscheidung der Konten im Dokument  Neue Konten für ergebniswirksame/ nicht ergebniswirksame sonstige Verbindlichkeiten und Forderungen (Dok.-Nr. 1004020). Insbesondere im Kapitel 4 "Buchungsbeispiele".

 

Vorschau auf den geänderten Kontenvorschlag in der PDF-Datei:PDF_Seite_Konto_1501_Dokument_1000184.PNG

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

 

 

Alfred1
Einsteiger
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Sehr geehrter Herr Rudolph,

vielen Dank für den Hinweis, ich meinte natürlich Dok.-Nr. 1004020.

Gruß

Alfred


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letzte Antwort am 16.09.2020 21:31:14 von Alfred1
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