Hallo,
kann man einen Vorlauf der bereits an Rechnungszentrum gesendet wurde komplett gelöscht werden? Ich weiß, es geht über Generalumbuchung alle Buchungssätze general zu überholen. Aber kann man das auch ganz löschen?
Hallo Frau Lehmann,
sofern der Buchungsstapel bereits festgeschrieben ist - das dürfte im Rahmen des Sendens ins DATEV-Rechenzentrum vermutlich der Fall sein - kann er nicht mehr gelöscht werden. Wird der Stapel im Belege buchen nicht mehr zur Auswahl angeboten, ist er festgeschrieben.
Für eine rasche Korrektur finden Sie im Kontextmenü der Auswertung Primanota die Möglichkeit, alle in dem betroffenen Stapel vorhandenen Buchungen per Generalumkehr in einem Arbeitsschritt zu stornieren.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
wenn er festgeschrieben ist lässt er sich nicht löschen.
Einzige Möglichkeit, das ganze WJ löschen.
Vielen Dank!
Vielen Dank. Wissen Sie, wie man ein ganzes Wirtschaftsjahr gelöscht bekommt?
Vielleicht sollte man das "LMGTFY" umbenennen in "let me search this on LexInform for you" umbenennen.
Hallo Herr Schmitt,
da haben sie schon Recht nur die Suche in Lexinform ist nicht gerade sehr fehlertolerant.
Aber zu meiner Überraschung habe als Suchtext jetzt gerade eingegeben:
festgeschriebenen Vorlauf löschen
Treffer No1 und da war ich nun schon überrascht link in die Community ( d.h. wir machen nicht den Support hier sondern unser support wird in Lexinform kostenlos aufgenommen oder hat hier schon mal jemand etwas für seine Beiträge erhalten ? ) und die Lösung verlinkt dann auf ihren DAtenbankbeitrag.
Ich hätte erwartet dass eben nicht kommt und der werte User nicht weiss oder wissen kann, dass er das WJ löschen kann bzw. danach suchen muss.
Sie haben lediglich die folgende Möglichkeit:
1.) Alle Buchungsstapel Exportieren
2.) Wirtschaftsjahr löschen
3.) Die exportieren Buchungsstapel aus 1. wieder importieren (ohne den einen den Sie löschen wollten)
4.) Im Anschluss komplettsenden des WJ an das Rechenzentrum.
Beachten Sie aber die GODB die Sie hier sehr wahrscheinlich komplett missachten 😉
Eine Dokumentation, sowie das Aufbewahren als anwendungsspezifischer Bestand könnte Ihnen eine kleine Hilfe sein. Aber da wäre ich mir auch nicht so sicher. 😉
Und bevor Sie das alles machen, machen Sie sich eine komplettsicherung.
Hallo Hr. @bodensee,
ich finde es schon ganz richtig, dass auch Comunity-Beiträge in Lexinform auftauchen. Schließlich soll das ja auch ein User helfen User-Forum sein und wenn hier eine Lösung geboten wird, warum soll das dann nicht auch berücksichtigt werden.
Daher kann ich Ihre Einschätzung nicht teilen.
Gruß Achilleus
Nun ich habe nun gar nichts dagegen wenn man durch die Community in Lexinform fündiger wird als bisher.
Nur war mir das bislang nicht bewußt. Daher hätte ich die Information schon gerne vorher gehabt, vlt. steht sowas ja in den AGB oder Teilnahmebedingungen der community wenn es die gibt.
Das Prozedere erinnert mich zu sehr an die social Medias die nicht unwesentlich Geld damit verdienen dass sie die persönlichen Informationen der Kunden sammelt und in diverseren Form in Geld umsetzt.
Die Datev verwendet unser know- how um ihre Datenbank besser zu machen und das hätte ich gerne vorher gewußt und nicht nur ggf. im Kleingedruckten
Hallo Herr Bodensee,
die Aufnahme bestimmter Community-Beiträge bzw. -Lösungen in der Info-Datenbank gibt es schon eine ganze Weile, dies war auch schon in der Vorgänger-Plattform der DATEV-Community der Fall.
In den Nutzungsbedingungen
ist das auch zu finden.
Weitere Infos gibt es hier: https://www.datev-magazin.de/produkte-services/neue-liaison-info-datenbank-und-datev-community-2715
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Wielgoß´, Herr 0815,
danke für die Infos, wie nicht mehr ganz unüblich alles zu lesen und schon gleich gar nicht Nutzungsbedingungen keine Chance, ich bin froh wenn ich halbwegs dazu komme die Fachlit zu sichten.
Hallo,
gern. Natürlich, geht uns ja allen mehr oder weniger so. Daher muss ja, leider, auch mal mehr, mal weniger, die Freizeit herhalten ...
Die Antwort war auch hauptsächlich an den Fragesteller gerichtet, da er offensichtlich nicht gefunden hat, wie ein Wirtschaftsahr gelöscht werden kann.
Viele Grüße.
Hallo Herr ***Datenschutz*** @bodensee ,
ich wusste auch nicht, dass einige Community-Beiträge direkt in der Info-DB landen.
Aber offenbar wird die Aufnahme von Community-Beiträgen 'redaktionell begleitet'.
Anscheinend haben nur 'gelöste Probleme' eine Chance auf Aufnahme in die Annalen der Info-DB.
Beim Suchwort "Bodensee" gibt es im Gegensatz zum Suchwort "Eberhardt" keine Treffer.
Hallo @bodensee,
meine Antwort bezog sich ja auch auf die Frage wie man Wirtschaftsjahre löscht. Und hier ist der erste Treffer das auch von mir verlinkte Info-DB Dokument.
Der Begriff "Vorlauf" stammt noch aus DOS-Anwendungszeiten der DATEV, als man für die Buchungsdaten noch ein "11er Vorlauf" angelegt hat. Seit Windows-Zeiten ist aus dem Vorlauf ein "Stapel" geworden.
Suche ich in Lexinform nach "festgeschriebenen buchungsstapel löschen" ist der erste Treffer der richtige.
Mit der Fehlertoleranz ist es wie mit dem Dialekt, wenn ich bei Google nach "Runkelroiwerobbmaschin" suche werde ich keinen Rübenroder finden, sondern nur ein Link zu einem mehr oder weniger lustigem Lied.
Oder ein Beispiel aus dem Steuerwesen: Der Investitionsabzugsbetrag ist nicht das gleiche wie die Ansparrücklage, beide werden zwar gerne synonym verwendet, liefern aber unterschiedliche Ergebnisse bei der Suche.
Was ich damit sagen will: Wir alle müssen uns nach festen Begriffen richten
Hallo Herr Schmitt,
sie sehen 2 unterschiedliche Eingaben Vorlauf versus Buchungsstapel 2 unterschiedliche Sucherergebnisse und mir ging es oft schon so in der Lexinform dass ich eben im Gegensatz zu google nicht passendes gefunden haben.
Würde man eingeben: - gerade versucht- im RZ festgeschriebenen Vorlauf löschen erhalten Sie:
Leitfaden Rechteverwaltung: Einrichten anwendungsspezifischer Freigaben
Das meinte ich mit fehlertoleranter Suche.
Schöne Woche
... wobei die Info-DB noch toleranter ist als die Forensoftware.
Google ist inzwischen tatsächlich sehr fehlertolerant (geworden). Wenn Sie Eigennamen falsch schreiben, weiß Google i.d.R. trotzdem, was gemeint ist.
Die Info-DB kennt anscheinend nur die ODER-Verknüpfung von Suchbegriffen oder Sie müssen die Phrase komplett in Anführungszeichen einschließen.
Bei Tippfehlern ist Datev genauso streng wie ein Grundschullehrer