Liebe Datev-Community,
wie bringe ich denn auf einer Proberechnung genau diese Angabe auf den Ausdruck?
Wer kann helfen?
Bei welchem DATEV-Programm?
Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle
Wüsste nicht, dass das geht. Es wird aber beim Ausdruck keine Rechnungsnummer erstellt und die RG wird nicht weiterverarbeitet. Es sollte (leider) nicht zu viel von diesem Programm erwartet werden.
Wozu das Ganze?
Aber generell wäre es natürlich sinnvoll, zu erkennen, dass es sich nur um ein Vorab-/Arbeit**bleep**emplar handelt.
Ja, das ist richtig. Es wird keine Rechnungsnummer erstellt und die Rechnung wird entsprechend nicht verarbeitet. Ich habe so ein Beispiel mit "Proberechnung" schon mal gesehen und es würde hier die Abläufe unter den Mitarbeitern vereinfachen weil die Sachbearbeiter nicht immer auf die Rechnungsnummern schauen... 😞
@Neu_hier schrieb:Wüsste nicht, dass das geht. E
Na klar geht das. Zumindest in EO-Comfort. Der Ausdruck "Proberechnung" deshalb, damit man eine "Rechnung verprobt". Und noch Änderungen vornehmen kann.
Wird sie endgültig geschrieben, hat sie auch eine Rechnungsnummer.
Und wie?
Ja, wie kommt der Schriftzug auf den Ausdruck? 🙂
Indem man das Programm entsprechend einrichtet. Vorher das Handbuch lesen oder einen DATEV-Experten fragen.
Zumindest ist das Bestandteil der Programmeinführung und Nutzung.
EO-Comfort.
Danke für die hilfreiche Antwort...
😂
Das hilft mir leider nicht weiter.
Weder das Nutzerbuch, noch eine Einführung liegen vor bzw. können nachvollzogen werden.
Weiß sonst noch jemand Bescheid?
Hallo CSt4710,
in Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle kann das Wort "Proberechnung" nicht automatisch auf dem entsprechenden Exemplar angegeben werden.
Mit einem gewissen Aufwand können Sie das manuell umsetzen. Ein Rechnungsformular dafür anlegen (kopieren), das Wort einfügen und den Probedruck immer mit diesem Formular durchführen. Dazu müssen Sie vor dem Ausdruck das entsprechende Rechnungsformular einstellen in der Rechnung. Dürfen dann allerdings vor dem Verarbeiten der Rechnung nicht vergessen, das Formular wieder zu löschen oder umzustellen.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Der Antwort der DATEV ist zu entnehmen, dass dies programmtechnisch nicht vorgesehen ist.
Der Hinweis mit einem entsprechenden, temporären Rechnungsformular ist ein reiner Workaround, der
a) aufwändig und
b) fehleranfällig ist.
Ich behaupte, dass dies von einem professionellen Programm zu erwarten wäre.
Wer hat denn behauptet, dass das Programm professionell und auf der Höhe der Zeit ist?
Nach außen hin? Die Marke "DATEV".