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Rechnungen Open AI

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letzte Antwort am 28.07.2026 15:07:49 von PleaseSendHelp
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m_brunzendorf
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Hallo alle zusammen.

 

Ich bin gerade verwirrt und vielleicht kann mir hier jemand helfen.

 

2 Mandanten bekommen aktuell monatliche Rechnungen von OpenAI für das monatliche ChatGPT Plus Abo.

 

Ein Mandant bekommt die Rechnung in USD, Austeller ist OpenAI OpCo, LCC aus den vereinigten Staaten mit einer EU OSS Vat Nummer. Auf der Rechnung steht Reverse Charge. In der Rechnung ist die USt-ID-Nummer des Mandanten aufgeführt.

 

Der andere Mandant bekommt die Rechnung in EUR, Aussteller ist OpenAI Ireland Limited aus Irland mit einer irischen USt-ID-Nr. Auf der Rechnung steht ebenfalls Reverse Charge. In der Rechnung ist ebenfalls die USt-ID-Nummer des Mandanten aufgeführt.

 

Die USD-Rg. mit der OSS Nummer kommt mir komisch vor. OSS betrifft doch nur Rechnungen an Privatleute - oder? Trotz USD-ID-Nr. meines Mandanten. 

 

Sind wirklich beide Rechnungen korrekt?

 

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
Moonshine
Fachmann
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Open AI 2.JPG

Open AI 1.JPG

  

Ich buche das hier immer mit VSt Abzug und Mandant besitzt eine USt ID Nr.

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Diederich
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@Moonshine  schrieb:

 

Ich buche das hier immer mit VSt Abzug ...

 

... und hoffentlich mit USt gemäß § 13b UStG. 😉

Moonshine
Fachmann
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Naja nein, denn ansonsten müsste die netto ohne Ausweis der USt gestellt werden und mit Hinweis auf 13b. Denke das ist die sogenannte OSS Rechnung, wo die sich mit der USt ID registriert haben und darüber die USt in DE abführen, weswegen auch das extra als deutsche USt beziffert wird.

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Diederich
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@Moonshine  schrieb:

Naja nein, denn ansonsten müsste die netto ohne Ausweis der USt gestellt werden und mit Hinweis auf 13b. Denke das ist die sogenannte OSS Rechnung, wo die sich mit der USt ID registriert haben und darüber die USt in DE abführen, weswegen auch das extra als deutsche USt beziffert wird.


 

Das OSS-Verfahren gilt nur im B2C-Bereich (Business-to-Consumer) ... und Consumer haben keinen Vorsteuerabzug. 🙄

Moonshine
Fachmann
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Würde ich drauf ankommen lassen. Eine Rechnungskorrektur bei denen anfordern ist gleichzusetzen mit Passierschein A38 und 13b ist falsch in dem Kontext der Rechnung, weil der Mandant dann gegebenenfalls auch auf die zu viel gezahlte USt sitzen bleibt. Auslandsrechnungen sind immer nervig, verstehe es auch nicht, warum es da keine Aufsicht gibt, die da genauer drauf schaut und abmahnt.

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m_brunzendorf
Meister
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Vielleicht habe ich das unvollständig in meinem Fall beschrieben:

 

In beiden Fällen steht "Reverse Charge" und es ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

 

Nur einmal eine irische USt-Id und einmal eine EU OSS USt-Id.

 

Generell hätte ich gesagt, dass der Fall mit irischer USt-Id Nummer der richtigste Weg wäre.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
PleaseSendHelp
Beginner
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Wir hatten uns die Frage auch schon gestellt und wären zu dem Schluss gekommen, dass beide Rechnungen in Ordnung sind.

 

Wenn bei der US-Rechnung der Hinweis auf Reverse Charge eindeutig vorhanden ist, kein Ausweis der Mehrwertsteuer erfolgt und die USt-ID-Nummer des Mandanten (=Leistungsempfänger) vorhanden ist, kann man davon ausgehen, dass die Rechnung eigentlich passen müsste.

Ich buch die US-Rechnungen dann immer mit dem 511-Schlüssel (Reverse Charge Ausland 19%).

 

Achtung KI-Auskunft zur Ursache (daher Einschätzung auf eigene Gefahr):

 

Ob die Abrechnung durch Open AI USA erfolgt oder durch die irische Tochtergesellschaft hängt vom Bestell- und Registrierungsprozess ab.

Wenn der Besteller gleich von vornherein richtig auswählt, dass es sich um einen B2B-Fall handelt und die USt-ID hinterlegt, wird das gleich über Irland abgewickelt.

Wenn er die Angaben zur USt-ID-Nummer erst nachträglich ergänzt, erfolgt die Abrechnung weiterhin über die USA.

 

Dass bei den B2B-Rechnungen aus den USA weiterhin die EU OSS VAT ID steht, ist darauf zurückzuführen, dass in Stripe Billing im Standard-Rechnungsformular die selben Unternehmensangaben zum Rechnungsaussteller ausgegeben werden, wie bei den B2C-Rechnungen.

 

Mir persönlich ist die Rechnung aus Irland schon alleine aus buchhalterischer Sicht lieber, weil man dann die Währungsthematik nicht hat.

Ob man das nachträglich noch umgestellt bekommt oder alles nochmal neu anlegen muss, weiß ich nicht.

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letzte Antwort am 28.07.2026 15:07:49 von PleaseSendHelp
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