Hallo liebe Community,
unser Unternehmen erhält von einem Auftraggeber monatlich Provisionsgutschriften, da es sich um ein reines Vermittlungsgeschäft handelt.
Bislang haben wir analog zur ausgestellten Gutschrift mit Ausweis der USt. eine Rechnung auf den Lieferanten erstellt und eben auch unsere Umsatzsteuer ausgewiesen.
Nun sagte man uns, dass das nicht geht und nicht korrekt sei. Wir müssten die Rechnungen als Provisionszahlungen mit Vorsteuer buchen.
Leider haben wir hierfür kein passendes Konto gefunden. Wir buchen es zunächst auf 4760 mit 90 als Steuerschlüssel, aber es kommt uns irgendwie nicht richtig vor.
Hat wer eine Idee wie wir das korrekt buchen müssen?
Vielen Dank
Michael
Kategorie von @Katharina_Schoenweiss ergänzt
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@MichaelKK schrieb:
Nun sagte man uns, dass das nicht geht und nicht korrekt sei. Wir müssten die Rechnungen als Provisionszahlungen mit Vorsteuer buchen.
Und wer kommt auf so eine schwachsinnige Idee?
Wenn Sie Provisionszahlungen von einem anderen Unternehmen erhalten, sind dies für Sie Umsätze und kosten grds. Umsatzsteuer. Mit einer Vorsteuerbuchung haben derartige Vorgänge nichts zu tun.
Ob Sie hierfür eine Rechnung schreiben oder eine Provisionsabrechnung (Gutschrift) des anderen Unternehmens erhalten ist egal - dies muss in beiden Fällen als Umsatz (mit USt) gebucht werden.
Hallo und danke für die Antwort.
Meine StBin sagte mir, dass das Unternehmen, das die Provisions-Gutschrift erstellt bereits Umsatzsteuer abführt und ich würde das dann im Falle einer Rechnung an den Lieferanten ebenfalls machen. Das würde nicht gehen.
Wenn das Unternehmen, das die Prov-Gu erstellt USt abführt, kann es bei mir nur zu einer Vorsteuer führen, nicht auch zu einer USt.
Wenn das andere Unternehmen Ihnen eine Gutschrift für die Provisionen schreibt in Höhe des Betrages, der an Sie ausgezahlt wird, ist die Umsatzsteuer, die das andere Unternehmen schreibt, Umsatzsteuer, die in Ihrem Namen abgerechnet wird.
Sie zahlen dafür die Umsatzsteuer und das andere Unternehmen hat aus der (selbst geschriebenen) Gutschrift einen Vorsteuerabzug.
Das sollten Sie vielleicht noch einmal genauer mit Ihrer StBin klären...🤔
Das macht Sinn, wenn man sich die einzelnen Gu und Re zerlegt in Betrag und entsprechende Steuer.
Wobei natürlich eine Gutschrift nicht die Vorsteuer tangiert, sondern eine negative Umsatzsteuer ergibt, oder liege ich da falsch?
Wie auch immer: ich werde dann wieder wie gewohnt Rechnungen schreiben, Bezug nehmen auf den Beleg des Unternehmens, das die Provisionsgutschrift erstellt und dann ist gut. Ich werde natürlich den Beleg der Gutschrift kreditorisch nicht verbuchen.
Danke sehr
Dann wird aber 2x Umsatzsteuer fällig. (1x aus der Gutschrift , 1x aus ihrer Rechnung)
bitte noch mal lesen was @Uwe_Lutz @geschrieben hat. Und im Zweifel noch einmal den StB fragen.
Genau das ist ja das Thema. Hab ich dann wohl nicht verstanden.
Was muss ich also machen mit der Gutschrift, deren Betrag ich inkl. ausgewiesener Umsatzsteuer überwiesen bekomme?
Buchen als negative "Kosten" mit Vorsteuer?
Abrechnungsbetrag 100,00€
+ 19% MwSt. 19,00€
Abrechnungs-Endbetrag 119,00€
So steht es auf der Gutschrift
Ich glaube, Sie denken viel zu kompliziert und sind inzwischen restlos verwirrt. Dabei ist die Sache vermutlich ziemlich einfach. 🙂
Eine Gutschrift ist nichts anderes als eine ganz normale Rechnung mit dem einzigen Unterschied, dass sie nicht vom Leistungserbringer sondern vom Leistungsempfänger ausgestellt wird. Am Buchen ändert das gar nichts.
Wenn Sie also eine Vermittlungsleistung mit daran hängender USt erbringen und der Auftraggeber stellt Ihnen dafür eine Gutschrift aus, tun Sie folgendes:
1) Sie buchen ganz normal einen Erlös mit Umsatzsteuer (also im SKR04 z.B. auf 4569) anhand der Rechnung(=Gutschrift).
2) Sie erstellen selbst keine weitere Rechnung. Denn es gibt bereits eine: die Gutschrift. Wenn Sie eine zusätzliche Rechnung schreiben, müssen Sie theoretisch auch die USt doppelt abführen.
Ich stimme Ihnen im ersten Teil zu 🙂
Wenn ich jedoch einen Erlös buche mit Umsatzsteuer, dann ist es doch nichts anderes als eine Rechnung, die ich über mein Lexware buche.
Beides erhöht meinen Umsatz und führt aus dem Umsatz die Umsatzsteuer ab.
Wir lautet das Konto, das Sie meinen, in SKR03?
Auf welches Konto wurde die Provisionsgutschrift denn bisher gebucht?
ich habe bisher (nachdem die StBin mir mitteilte, dass ich keine Rechnung schreiben darf) die Gutschrift auf 90/4790 gebucht und selber keine Erlöse mit Umsatzsteuer mehr gebucht.
Dadurch habe ich negative Kosten, was eigentlich nicht richtig ist.
Deshalb habe ich diese Anfrage hier ins Forum gestellt
8519 im SKR03.
Wenn ich Sie richtig verstehe und es sich um Ihre Erlöse handelt, ist 90/4790 natürlich völlig falsch. Es müssen Erlös- und USt-Konten angesprochen werden, keine Aufwands- und VoSt-Konten.
Wie gesagt: Gutschrift einfach so buchen, als hätten Sie sie als Rechnung geschrieben. Es ist Ihre Rechnung, es steht nur der "falsche" Absender drauf.
Ich meinte das "bisher" vor dem Gespräch mit der StBin.
Dieses Konto kann weiter genutzt werden (z.B. Kto. 8400 oder Kto. 8519).
OK, ich buche also die Gutschrift auf das Konto 8519. Ich gehe davon aus, dass ich einen Umsatzsteuerschlüssel angeben muss. Ist das nicht so?
Das wäre dann vermutlich 30/8519.
Wo liegt der Unterschied ob ich die Gutschrift auf dieses Konto buche und keine Rechnung über das System erstelle. Dann würde der Umsatz auf 8400 laufen, ebenfalls mit steuer
Ach so: ich vorher eine Rechnung ausgestellt mit Umsatzsteuer über Lexware. Der Umsatz lief dann auf 8400.
Das sagte sie mir (und hier in der Diskussion auch) wäre nicht OK, wegen doppelt erfasster Ust
8519 ist ein Automatikkonto. Da wird die USt (19%) automatisch ohne zusätzlichen Steuerschlüssel gebucht.
Wenn Sie auch andere USt-Sätze haben oder steuerfreie Provisionsumsätze oder lieber händisch mit Steuerschlüsseln arbeiten wollen, dann werfen Sie einen Blick auf die Konten 8510 bis 8519.
Kto. 8519 ist bei DATEV ein Automatikkonto. Kein Steuerschlüssel notwendig.
OK, das würde aber nichts anderes sein, als wenn ich eine Rechnung erstelle (über Lexware) mit Umsatzsteuer, das später auf 8400 läuft.
Somit bin ich wieder bei meiner Eingangsfrage...
M.E. spricht auch nichts gegen 8400 (besser informierte mögen mich korrigieren). Die Buchung dorthin wäre auch ok.
Der springende Punkt ist, dass Sie nicht selbst noch eine Rechnung erstellen dürfen, weil es bereits eine Rechnung gibt!
Bitte nochmal durchatmen und in Ruhe sacken lassen. 😉
Der Fehler ist, über ein und dieselbe Leistung, sowohl eine Gutschrift als auch eine Rechnung zu erstellen. Dadurch entsteht doppelte Umsatzsteuer. Das meinte wohl die StBin.
Die Verbuchung der Gutschrift über Kto. 8400 ist in Ordnung.
OK, durchatmen, sacken lassen, Knoten im Kopf lösen.
ich war der Auffassung, dass eine manuelle Buchung der Gutschrift mit 30/8400 der gleiche Vorgang sei, als ob ich eine Rechnung schreibe, die ja den Buchungssatz 30/8400 auswirft.
Der einzige für mich erkennbare Unterschied ist, dass ich keinen Beleg erzeuge über Lexware. Die Buchung ist die gleiche.
Wäre das die simple Lösung? Wenn ja: mir ist schleierhaft, warum das richtig sein soll, aber ich folge mal dem Forum hier. Danke an alle
Mache ich dann mal so. Danke
Na also, geht doch. 😛
Sie dürfen keinen Beleg erzeugen, weil Sie für jede existierende Rechnung die ausgewiesene USt ans Finanzamt abführen müssen. Wenn es daher zwei Rechnungen gibt (die Gutschrift und Ihre zusätzlich erstellte), müssten Sie doppelt USt zahlen.
Was es alles gibt, verrückt.
ich habe die Rechnungen nie versendet, sondern immer schön gespeichert. Wollte mir damit den manuellen Buchungssatz ersparen.
Danke
Hallo zusammen, ich habe ein ähnliches Thema und brauche kurz eure Hilfe. Habe eine Provision für Vermittlung als Umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer erhalten.
das Unternehmen das mir die Gutschrift der Provision überwiesen hat (oben steht Selbstfakturierung) sitzt in Belgien. Auf der zugeschickten Gutschrift als PDF steht keine Umsatzsteuer drauf.
Im PdF steht jedoch eine belgische Steuernummer des Unternehmens und noch folgende Hinweise:
“MwSt zu Lasten des Vertragspartners - Rechtliche Hinweise E.T. 123.724 (53/2013) vom 16. Dez 2013 - Gilt nur für in Belgien ansässige Social Marketer mit Ust ID“
zudem noch folgender Satz.
“Für Berater die als Kleinunternehmer in Belgien tätig sind: UStbefreiung für Kleinunternehmer.
Umsatzsteuer wird nicht erhoben.“
Könnt ihr mir bitte sagen wie ich das buchen kann als Einnahme bei der EÜR?
Danke euch für eure Hilfe.
Hallo Community, habt ihr schon eine Antwort? Danke euch