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Pfändungen abstimmen

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letzte Antwort am 14.07.2025 07:58:10 von mandyhochgräber
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Toffi-Fee
Aufsteiger
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Hallo Community,

 

ehrlich gesagt, weiß ich nicht so genau, ob das Thema jetzt in den Lohnbereich oder eher in die Buchführung gehört.
Aber ich denke, Buchführung trifft es eher, im Grunde hängt ja am Ende sowieso alles zusammen.

 

Also, hier mein Anliegen:

Ich habe einen Mandanten von meiner Kollegin übernommen, die jetzt nicht mehr da ist. Und dieser Mandant hat monatlich immer so um die 60 -70 Arbeitnehmer. Bei einigen davon haben wir regelmäßig Pfändungsbeschlüsse bekommen, die auch korrekt im Lohn eingepflegt wurden. Jetzt habe ich aber eine Bestand in der Buchführung von noch offenen Pfändungen in 5-stelliger Summe, die über die Jahre gewachsen ist. Da sich bisher beim Arbeitgeber auch niemand deswegen gemeldet hat (zumindest nicht das ich wüsste), kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Summe wirklich noch offen ist. Ich würde das jetzt gerne zum Abschluss 2024 mit dem Mandanten abstimmen und ihm eine Liste der noch offenen Pfändungen zusenden.

 

Meine Frage jetzt: Wie kann ich am einfachsten diese Liste erstellen?

 

Ich hatte schon im Daten-Analyse-System Personalwirtschaft geschaut, aber nichts passenden gefunden. Außerdem geht das ja nur ins Vorjahr zurück.

Hat jemand noch eine andere Idee wie ich das zusammenstellen kann? Ich möchte dem Mandanten eine Liste senden, wo er genau sieht, bei welchem Arbeitnehmer, welche Pfändung in welcher Höhe offen ist und in welchem Monat das gewesen ist.

 

Danke im Voraus für Ideen! 😊

cro
Experte
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Nachricht 2 von 8
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@Toffi-Fee  schrieb:

Hallo Community,

 

Also, hier mein Anliegen:

.................................Jetzt habe ich aber eine Bestand in der Buchführung von noch offenen Pfändungen in 5-stelliger Summe, die über die Jahre gewachsen ist. Da sich bisher beim Arbeitgeber auch niemand deswegen gemeldet hat (zumindest nicht das ich wüsste), kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Summe wirklich noch offen ist. Ich würde das jetzt gerne zum Abschluss 2024 mit dem Mandanten abstimmen und ihm eine Liste der noch offenen Pfändungen zusenden.

 

Meine Frage jetzt: Wie kann ich am einfachsten diese Liste erstellen?

 

.....................................

😊


Wie bekommen/buchen Sie die Pfändungsbeträge der Mitarbeiter in die Fibu/Bilanz des Arbeitgebers ein? Und Sie müssten von jedem Gläubiger (bzw. dessen Anwalt, etc.) eine Stichtagsaufstellung anfordern.

 

--> Aber warum dieser Aufwand, soweit ich das richtig verstehe?

 

Eine Mitarbeiterpfändung ist für jeden Arbeitgeber ausschließlich ein durchlaufender Posten, da der AG (als Drittschuldner) nur das überweisen wird und kann, was beim AN i.S. Pfändung vom Netto abzugsfähig ist.

mandyhochgräber
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
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Ihre Frage ist nicht wirklich verständlich. Was bedeutet?:

"Jetzt habe ich aber eine Bestand in der Buchführung von noch offenen Pfändungen in 5-stelliger Summe, die über die Jahre gewachsen ist."

 

Normalerweise wird im Rahmen der Lohnabrechnung der pfändbare Betrag ermittelt und als Nettoabzug vom Lohnauszahlungsbetrag des Arbeitnehmers einbehalten. Dieser Nettoabzug wird in der Buchhaltung als Verbindlichkeit aus Einbehaltung Arbeitnehmer verbucht. Wenn auf diesem Konto nun also ein Saldo stünde, hätte der Arbeitgeber die einbehaltenen Pfändungsbeträge nicht überwiesen.

In Lodas gibt es eine Auswertung mit der Nummer 14, die Pfändungswerte heißt. Dort wären alle Infos ersichtlich.

Toffi-Fee
Aufsteiger
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Ich will mir ja eigentlich die Mühe ersparen aus den Auswertungen der Lohnabrechnung das alles einzeln in eine Exceltabelle abzutippeln. Auf dem Konto 1748 ist halt ein Saldo, teilweise wurden dann wiederum Beträge gezahlt. Ich will der Einfachheit halber eine übersichtliche Tabelle in der drin steht was noch offen ist, hintereinander weg. Und diese Auswertungen sind nun mal nicht wirklich übersichtlich, zumal es in meinem Fall viele, viele Seiten wären, wo man dann keinen Überblick mehr hat.

 

Und wenn die Pfändungen wirklich nicht bezahlt worden wären, würde ja Post vom Amt kommen, von wegen "Wo bleibt das Geld?" oder nicht?

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cro
Experte
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Nachricht 5 von 8
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Finde das Ganze etwas merkwürdig oder verstehe es nicht. Pfändungen (PF) landen bei uns nicht auf 1748 (betr. Altersversorgung im SKR03). Soweit buchbar, sind PF im 15..-Bereich oder auf 1740 verbucht.

 

Welche LA sind denn bei Ihnen mit 1748 kontiert (In LuG> Fibu > LA > Konten)? Und wie sind die PF kontiert?

 

Für mich sieht das nach Differenzen in den Lohnzahlungen (bzw. Kontierung Buchungsbeleg) aus.

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Ewa123
Einsteiger
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Unabhängig von der angesprochenen Liste  wäre erstmal zu klären warum hier so hohe Beträge scheinbar nicht überwiesen wurden.

 

Die Pfändungen werden im Lohn berechnet und überwiesen . Das sind durchlaufende Posten und da darf nichts offen stehen .

 

und Nein :  da kommt keine Post vom Gläubiger. Jedenfalls sehr selten . Woher soll der Gläubiger wissen was für Beträge anfallen ?

Wir haben teils Pfändungen seit Jahren in den Abrechnungen wo nichts abgeführt wird (berechtigt!). Da fragt keiner nach .

 

Sehr heißes Eisen - Haftung!

mandyhochgräber
Einsteiger
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Nachricht 7 von 8
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Konto 1748 ist im SKR "Verbindlichkeiten Einbehaltung Arbeitnehmer". Da stehen die Pfändungen schon korrekt drauf. In den Forderungsbereich (15..) gehört es jedenfalls keinesfalls, sonst hätte man dort einen Habensaldo. Hier wird der Arbeitgeber schlichtweg die Pfändungsabzüge nicht an die Gläubiger gezahlt haben. Warum das erst Jahre später auffällt erschließt sich mir allerdings nicht.

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mandyhochgräber
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
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Die Arbeit werden Sie sich leider einmal machen müssen, da die Buchhaltung anscheinend nicht ordentlich abgestimmt wurde. Aus den Lohnauswertungen können Sie nur entnehmen für welche Pfändung welcher Pfändungsabzug angefallen ist. Der Gläubiger weiß nicht was an pfändbarem Betrag anfällt, daher "mahnt" er diesen nicht an. Er geht davon aus, dass der Arbeitgeber als Drittschuldner das pfändbare Einkommen korrekt ermittelt und pfändbare Beträge überweist. Wenn der Arbeitgeber den letzten Schritt auslässt ist das sehr schlecht. Sie könnten den Arbeitgeber bitten von den Gläubigern eine aktuelle Forderungsaufstellung mit allen geleisteten Zahlungen anzufordern. Vielleicht erleichtert Ihnen dies die Kontenabstimmung.

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letzte Antwort am 14.07.2025 07:58:10 von mandyhochgräber
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