abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Offenlegung | Bearbeitungshinweise für das Unternehmensregister

5
letzte Antwort am 15.07.2024 20:44:53 von MellaBerlin
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Schluchtensauerser
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 6
203 Mal angesehen

Seit einiger Zeit kann man ja dem Unternehmensregister unter den "Bearbeitungshinwiesen" Bilanzsumme, Umsatzerlöse und MA-Anzahl strukturiert übermitteln. Das ist eine feine Sache und erspart die früheren blöden Rückfragen zur Größenlasse.

 

Gibt es irgendeine Möglichkeit, die Bilanzsumme und Umsatzerlöse aus ReWe dort einzulesen?

 

Es kann doch keine Raketenwisschaft sein,  in einem Tool innerhalb eines Buchhaltungsprogramms diese vier Zahlen automatisch einzuspielen oder zumindest vorzubelegen?  

 

Liebe Datev, wenn nein: warum eigentlich nicht?

 

P.S.: Als ich einem Schweizer Entwickler für Buchhaltungssoftware erzählt habe, dass ich das in der Datev-Welt manuell eintippen muss, ist der vom Glauben abgefallen und hat es nicht geglaubt, bis ich es vorgeführt habe.🙄

Ich bezweifle ja, ob sich das mit diesem Internet durchsetzen wird. Die Dampflok und das Fax haben sich am Ende auch nicht durchgesetzt.
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 6
185 Mal angesehen
andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 6
161 Mal angesehen

@Schluchtensauerser  schrieb:

 

P.S.: Als ich einem Schweizer Entwickler für Buchhaltungssoftware erzählt habe, dass ich das in der Datev-Welt manuell eintippen muss, ist der vom Glauben abgefallen und hat es nicht geglaubt, bis ich es vorgeführt habe.🙄


Hatten Sie schonmal einen dieser Mandanten, die immer von Ihrem Bekannten erzählt haben, dessen Steuerberater alles besser und billiger macht? Genau so klingt das.

Live long and prosper!
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 6
146 Mal angesehen

Nicht unbedingt, ich denke das Problem liegt an den unterschiedlichen Systemen. 

 

Ich habe ja etliche Schweizer Kunden.  Wenn Sie sich die Kontenrahmen und die Buchhaltungssoftware in der Schweiz ansehen- im Regelfall Excelbasiert wie auch die Jahresabschlüsse von Konzernen (!) , dann wird schnell klar das hier vieles in der Schweiz a) anders betrachtet wird  und b) wesentlich einfacher zu programmieren ist. 

 

Aber der schweizer Entwickler weiß nichts von den deutschen GOBD, und auch nicht von der Veröffentlichungspflicht bzw. Hinterlegung. Noch dramatischer sieht es dann aus wenn Sie den schweizer Kollegen nicht Entwickler etwas vom deutschen AStG erzählen bzw. erklären wollen , das ist für die meisten schlicht unbekannt und nicht vorstellbar. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 5 von 6
135 Mal angesehen

Ich habe nicht die Tatsachen in Frage gestellt, sondern die Rhetorik.

Live long and prosper!
MellaBerlin
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 6
122 Mal angesehen

Ja, geht doch...mache ich schon länger

0 Kudos
5
letzte Antwort am 15.07.2024 20:44:53 von MellaBerlin
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage