Hallo Community,
ab heute können Unternehmen die Teilnahme am besonderen Besteuerungsverfahren mit Wirkung zum 01.07.2021 beim über das BZStOnline-Portal beantragen.
Unternehmen haben ein Wahlrecht zur Teilnahme am OSS-Verfahren.
Eine Registrierung für das OSS-Verfahren, für alle relevanten Umsätze i.S.d §§ 18i, j, k USt-G ist zu empfehlen. Andernfalls sind alle Umsätze ab 10.001,00 Euro (netto) in dem jeweiligen Mitgliedstaat zu melden.
Unser BOT unterstützt bei der Ermittlung, ob OSS-relevante Sachverhalte vorliegen.
Ausführliche Informationen zum Thema: OSS: Neue Regelungen für sonstige Leistungen, Fernverkäufe und Lieferungen über elektronische Schnittstellen / One-Stop-Shop-Verfahren
Unterstützung in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen:
DATEV fokussiert sich auf die Umsetzung des Besteuerungsverfahrens nach § 18j UStG-E (One-Stop-Shop, EU-Regelung), da die hierunter fallenden meldepflichtigen Umsätze in der Buchführung von in der EU ansässigen Unternehmen relevant sind.
Für Lieferungen und sonstige Leistungen an Erwerber i. S. d § 3c Abs.1 S.3 UStG-E (z. B. Privatpersonen) in der EU, welche aus Deutschland erbracht werden, können bestehende Fibu-Funktionalitäten genutzt werden:
• AM 64 xxx für sonstige Leistungen
• AM 50 xxx für elektronische Dienstleistungen und
• AM 62 xxx für Lieferungen
Geplante Programm-Anpassungen
Um das neue Meldeverfahren zu unterstützen, planen wir folgende Anpassungen in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen:
• Neue Kontenfunktionen
• Neue EU-Felder für die genaue umsatzsteuerliche Bewertung
• Erweiterungen der Schnittstellen um die neuen Felder (ASCII-Daten, DATEV-Format, DATEVconnect).
• Neue OSS-Auswertung als Basis für die Meldung
Die Bereitstellung der neuen Programmfunktionen ist mit den DATEV-Rechnungswesen-Programmen 10.0 (Vollversion, DATEV-Programme 15.0, Bereitstellung voraussichtlich Anfang August 2021) geplant.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Kapitel 4 im Dokument OSS: Neue Regelungen für sonstige Leistungen, Fernverkäufe und Lieferungen über elektronische Schnittstellen / One-Stop-Shop-Verfahren
Das Dokument wird laufend aktualisiert.
Hallo Frau Wenzel,
schön, dass die DATEV die Änderungen zum OSS-Verfahren auf dem Schirm hat. Aber: das Verfahren ist ab 01.07.2021 anzuwenden und die Programmfunktionen stehen erst Anfang August 2021 zur Verfügung?
Wir lesen die Buchungen über Schnittstellen ein, die ja auch noch angepasst werden müssen. Wie soll das funktionieren?
Bitte um Rückinfo...vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Conrad
die Umsätze gemäß § 18j UStG sind im Rahmen einer Quartalsmeldung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums an das BZSt zu melden.
Der Monat Juli somit für das III. Quartal bis zum 31.10.2021.
Mit Installation der DATEV-Programme 15.0 im August, können Sie die neue Auswertung daher rechtzeitig durchführen.
Sachverhalte für Lieferungen uns sonstige Leistungen, welche aus Deutschland erbracht werden, können mit bestehenden Fibu-Funktionalitäten gebucht werden.
Wenn Sie weitere relevante Sachverhalte, die noch nicht abgebildet werden können, schon vorab buchen möchten, würden wir uns freuen, wenn Sie uns bei der Pilotierung der DATEV-Programme 15.0 unterstützen.
Informationen zur Teilnahme und Anmeldung an der Stabilisierungsphase der DATEV-Programme finden Sie hier: www.datev.de/pilot
Guten Morgen. Ich finde es auch schön das die Datev sich des Themas schon rechtzeitig angenommen hat. Ich habe eine Frage dazu im Vorfeld. Der Unternehmer muss sich ja im BOP registrieren um an diesem Verfahren per Antrag teilnehmen zu können. Nun sind viele der Unternehmer jedoch nicht in der Lage diesen Registrierungsprozess durchzuführen, machen das Berufskollegen dann für ihre Mandanten?
Guten Morgen,
wir haben bereits eine Registrierung als Steuerberater für das Elster-Portal und können diesen Zugang auch für das BOP-Portal verwenden. Wir werden den Registrierungsprozess für unsere Mandanten durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Conrad
Hallo Frau Wenzel,
leider haben wir weitere relevante Sachverhalte, die noch nicht abgebildet werden können. Insbesondere Mandanten, die am Pan European Versand durch Amazon teilnehmen, sind betroffen.
Beispiel: Warenlieferungen von einem Lager in Polen zu einem Endkunden in Deutschland sind m.E. NICHT mehr über die Umsatzsteuervoranmeldung in Deutschland, sondern über OSS zu melden. D.h. ab. 01.07.2021 dürfen diese nicht mehr über das Automatikkonto 4400 (SKR 04) gebucht werden, sondern...?
Hier wäre es hilfreich, möglichst bald mehr über die künftige Buchungslogik der DATEV zu erfahren (unabhängig von der Teilnahme an der Pilotphase)...
Gibt es übrigens schon nähere Infos zur künftigen OSS-Steuermeldung? Es kann doch nicht sein, dass dieses Formular erst ab 01.10.2021 zur Verfügung steht...gebucht werden muss ja schon ab 01.07.2021, und das getrennt nach Sachverhalt:
von Lager Deutschland nach Deutschland
von Lager Deutschland nach Österreich
von Lager Polen nach Deutschland
von Lager Polen nach Niederlande
von Lager Polen nach Österreich
usw.
Wir sind für jeden Hinweis dankbar...!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Conrad
Hallo michaelconrad,
@michaelconrad schrieb:Hallo Frau Wenzel,
leider haben wir weitere relevante Sachverhalte, die noch nicht abgebildet werden können. Insbesondere Mandanten, die am Pan European Versand durch Amazon teilnehmen, sind betroffen.
Beispiel: Warenlieferungen von einem Lager in Polen zu einem Endkunden in Deutschland sind m.E. NICHT mehr über die Umsatzsteuervoranmeldung in Deutschland, sondern über OSS zu melden. D.h. ab. 01.07.2021 dürfen diese nicht mehr über das Automatikkonto 4400 (SKR 04) gebucht werden, sondern...?
Hier wäre es hilfreich, möglichst bald mehr über die künftige Buchungslogik der DATEV zu erfahren (unabhängig von der Teilnahme an der Pilotphase)...
Für die korrekte Verbuchung solcher Lagersachverhalte mit Bestimmungsland Deutschland, empfehlen wir bereits heute die Verwendung von Konten mit der Automatikfunktion 60, da diese die grenzüberschreitende Warenbewegung abbilden.
Das Konto 4400 als Standardkonto ist dafür nicht geeignet, da es die Automatikfunktion 80 besitzt und für Lieferung/Leistungen innerhalb Deutschland vorgesehen ist.
Mit den DATEV-Programmen 15.0 werden wir keine neuen Konten, sondern weitere neue Funktionen implementieren damit diese Umsätze auch korrekt in die OSS-Auswertung einfließen.
Sobald die konkrete Umsetzung zur zukünftigen Buchungslogik feststeht, werden wir dazu informieren.
Fest steht jedoch, dass die Funktionen erst mit der Stabilisierungsversion im Juni zur Verfügung stehen werden.
Wenn Sie weitere Fragen zu einzelnen Sachverhalten haben, wenden Sie sich gerne an den Programm-Service Anleitung Servicekontakt anlegen: www.datev.de/hilfe/1071593
@michaelconrad schrieb:
Gibt es übrigens schon nähere Infos zur künftigen OSS-Steuermeldung? Es kann doch nicht sein, dass dieses Formular erst ab 01.10.2021 zur Verfügung steht...gebucht werden muss ja schon ab 01.07.2021, und das getrennt nach Sachverhalt:
von Lager Deutschland nach Deutschland
von Lager Deutschland nach Österreich
von Lager Polen nach Deutschland
von Lager Polen nach Niederlande
von Lager Polen nach Österreich
Leider haben wir keinen Einfluss auf die offizielle Bereitstellung der endgültigen Formulare auf dem BZStOnline-Portal. Die zu deklarierenden Steuersachverhalte wurden auf den Seiten des BZSt jedoch bereits veröffentlicht. Demnach sind die Umsätze in folgende Kategorien einzuteilen:
Eine Kategorisierung getrennt nach Lagerstandorten ist hiernach nicht vorgesehen.
DATEV wird Programmfunktionalitäten bereitstellen, um die betroffenen Umsätze entsprechend der Vorgaben des BZSt buchen und deklarieren zu können. Sobald uns nähere Informationen dazu vorliegen, werden wir diese bekanntgeben.
Hat das bei Ihnen bereits geklappt? Ich sehe mit unserem "normalen" STB-Elster-Zertifikat nur die Punkte :
Abmeldung Mini-One-Stop-Shop
Änderung der Registrierungsdaten MOSS
Steuererklärung für das Besteuerungsverfahren
Was fehlt ist der Punkt :
Registrierungsantrag OSS
Wenn man über die Suche im BOP Portal zum Registrierungsantrag will, kommt "Seite nicht gefunden".
Geht es jemand ähnlich oder benötigen wir für das BOP Portal nun doch ein weiteres Elster Zertifikat?
Ja, das hat geklappt...hier ist der Link direkt zum Formular:
https://www.elster.de/bportal/formulare-leistungen/alleformulare/osseureg
Sie befinden sich hier:BOP
Willkommen
Keine Zugriffsberechtigung oder Sitzung beendet Sie können auf die angeforderte Seite nicht zugreifen.
Trotz Login, liegt dann wohl an uns 😞
Danke für die Hilfe nur leider kommen wir trotz erfolgreichem Login nicht auf das Formblatt registrierung oss.
Habe jetzt via Mail die Hotline der BOP angeschreiben, weil bei den vergegebenen Benutzerrechte taucht das Recht Forumular Registrierung OSS nicht auf.
Hallo Community,
diese und weitere Antworten auf häufige Fragen zum OSS-Verfahren haben wir in einem neuen Dokument für Sie zur Verfügung gestellt: OSS-Verfahren: Häufige Fragen
Habe heute die Antwort vom BZST erhalten, eigentlich müsste es gehen mit meinem vorhandenen Elsterzertifikat.
Wenn es nicht geht beantragen sie ein Neues. 😥
Nur für den Fall das Kollegen das gleiche Problem haben sollten.
Habe heute den Brief zur Aktivierung eines neuen Zertifikats erhalten und jetzt habe ich Zugang zur Registrierung.
Lag daher offensichtlich an den Rechten meines alten Zertifikats welches ich seit 2008 mit Verlängerungen nutze. Lt. Auskunft vom BZSt können die Rechte von Zertifikaten auf Dateiebene nicht ändern. Daher neues Zertifikat beantragt und jetzt komme ich auch auf das entsprechende Formular was vorher einfach nicht da war.
Hallo Herr Conrad,
haben Sie schon Mandanten als Berater beim BZSt registriert? und Könnten wir dazu mal kurz in Verbindung treten?
Danke für Ihre Rückmeldung
Ich habe in 6/2021 erstmalig eine auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistung an einen EU-Nicht-Unternehmer und knacke da die 10.000 EUR Schwelle.
Jetzt muss ich mich zeitnah für das (noch aktuelle) MOSS Verfahren anmelden. Diese Anmeldung gilt ja auch für das OSS Verfahren.
Gibt es Unterschiede zwischen der Erstanmeldung bei den beiden System im Hinblick auf die die Durchführung und die steuerliche Registrierung im Ausland?
Ich stehe auf dem Schlauch, wie ich hier jetzt korrekt vorgehe. Haben Sie eine Empfehlung.
Mussten Sie dann quasi einen neuen Account anlegen oder konnten Sie das Zertifikat noch so "austauschen"?
Über den Weg "Zertifikat verlegt/verloren" bekomme ich leider nur eine Fehlermeldung.
Ich mussste ein komplett neues Zertifikat beantragen und einen neuen account anlegen.
Jetzt habe ich 2 funktionierende Dateien und 2 unterschiedliche Zugänge. Aber was solls.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat mir heute auf eine Mail Anfrage folgendes geantwortet:
Guten Morgen,
die Teilnahme an der Sonderregelung können Sie wie nachstehend beschrieben für Ihre Mandanten erklären, wobei Sie Schritt 1 überspringen können, wenn Sie bereits im Besitz eines BOP-Zertifikats oder eines Elster-Zertifikates sind.
Schritt 1: Beantragung eines Zertifikats Zum Login in das BZStOnline-Portal benötigen Sie ein Zertifikat. Der einfachste und schnellste Weg zum Erhalt eines Zertifikats ist die Antragstellung im ElsterOnline-Portal, das Sie über den folgenden Link erreichen:
https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl
Auf der erreichten Seite klicken Sie auf den Button „Weiter“ und folgen den weiteren Anweisungen.
Schritt 2: Erklärung der Teilnahme am One-Stop-Shop (OSS), EU-Regelung Sie rufen zunächst die Startseite des BZStOnline-Portals über folgenden Link auf:
https://www.elster.de/bportal/start
Sie loggen sich mit Hilfe Ihres Zertifikats in das Portal ein. Nach dem Login klicken Sie links in der Menüleiste den Punkt „Formulare & Leistungen“ und danach den Punkt „Alle Formulare“ an. Auf der Inhaltsseite klicken Sie nun unter der Rubrik „Steuer-International“ den Punkt „One-Stop-Shop (OSS) für in der EU ansässige Unternehmer - EU-Regelung (vormals Mini-One-Stop-Shop)“ an. Sie sehen nun den Punkt „Registrierungsanzeige für die Teilnahme an der OSS EU-Regelung (vormals Mini-One-Stop-Shop)“. Nach Anklicken wird das gleichnamige Formular geöffnet. Dieses füllen Sie nun vollständig aus, prüfen danach Ihre Eingaben und senden es ab.
Wenn Sie die Registrierung am OSS Verfahren für Ihre Mandanten vornehmen, ist von den Mandanten keine eigene Registrierungsanzeige zu stellen.
Das hilft dem ein oder anderen hoffentlich auch weiter!
Der Mandant hat sich selbst registriert - wir sollen die Umsätze melden.
Wie funktioniert das??
Hallo harnold,
die endgültigen Formulare für die künftigen OSS-Steuermeldungen werden noch auf auf dem BZStOnline-Portal
zur Verfügung gestellt.
Wir stellen Programmfunktionalitäten bereit, um die betroffenen Umsätze entsprechend den Vorgaben des BZSt buchen und deklarieren zu können. Ausführliche Informationen dazu, lesen Sie hier:
Bei der Steuererklärung muss die USt-ID-Nr. als Bezugsnummer angemeldet werden. D.h. diese Steuererklärung ist von der Registrierung unabhängig...
MfG Michael Conrad
Entschuldigung! Ich meinte nicht wie die Meldung an sich funktioniert, sondern wie ich mich im Portal anmelden und dann die Umsätze melden kann, wenn der Mandant das Registrierungsverfahren durchlaufen hat. Ich habe ja keine Zugangsdaten. ..
Wenn ihr Mandant sich via Datei anmeldet , dann brauchen sie die Datei + Login Daten.
entweder macht beides der mandant selbst oder beides der stb.
so hab ich das verstanden..
Wie immer, das kommt darauf an was man vereinbart.
Aber grundsätzlich wird bei der Anmeldung der Steuer nur eine Summe pro Land gemeldet, oder?
Beispiel:
3. Quartal
20.000 EUR Lieferungen an nichtunternehmerische AT-Abnehmer nach AT x 20% = 4.000,- € USt
oder wird für die Quartalsmeldung noch mehr Daten zu den verkäufen benötigt?
vermutlich nicht.. eine eindeutige id oder sowas gibs an privat ja nicht. also eine summe je quartal je land und ende.
richtig, aber das zertifikat dient ja als identifiktionsmedium. also für mich gibt es da nur variante a oder b.
oder kann ich mit meinem zertifikat auch für die registrierung durch das zertifikat des mandanten melden?
eine Summe pro Land und pro Steuersatz sofern Sie Ware mit unterschiedlichen Sätzen liefern