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Neuer Jahresabschluss mit Kontenzwecken

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letzte Antwort am 20.06.2023 15:40:54 von f_mayer
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feymo2112
Beginner
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Nachricht 1 von 16
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Leider wurden bei uns einige Mandanten schon umgestellt. Die Umstellung führt zu erheblichen Problemen und Zeitverlusten.
 
Historisch gewachsen, auch durch den Vorgänger, sind "schöne" Bilanzen mit vielen individuellen Zuordnungen, die auch Sinn machen.
Ich verstehe, dass man Umdenken muss, löst aber unser derzeitiges Problem nicht.
Bsp.:
Konto 15000 wird mir als nicht zuordnenbar angezeigt.
Ebenso 48300. Absolute Standardkonten.
 
Was bedeutet in diesem Zusammenhang nicht zuordnenbar? Die AfA-Buchungen wurden durch Buchungen erzeugen erstellt.  Habe mal zwei Screenshots angehangen.
 
Ähnliche Probleme habe ich bei Forderungskonten. Die Datev ordnet korrekterweise lediglich die Soll-Posten den Aktivaposten zu.
Historisch wurden aber auch die damit zusammenhängenden Habenposten mit der Aktiva verknüpft (Factoring). Mein Problem ist jetzt der Ausweis. Die Bank wird sich freuen, wenn jetzt alles anders aussieht.
Habt ihr ein Dokument, welches meine Probleme löst?
Unter Stammdaten-Sachkonten-Kontenzweck erkennt man, dass Konto 15000 zu den Sonstigen Verm. zugeordnet ist.
 
Habe ich irgendwie die Möglichkeit, die Posten umzuordnen?
Die Mitarbeiter der Servicehotline waren leider überfragt.
DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 16
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Hallo @feymo2112,

 

nachfolgend 2 Antworten auf Ihre Fragen:

 


@feymo2112  schrieb:
Historisch gewachsen, auch durch den Vorgänger, sind "schöne" Bilanzen mit vielen individuellen Zuordnungen, die auch Sinn machen.
Ich verstehe, dass man Umdenken muss, löst aber unser derzeitiges Problem nicht.
Bsp.:
Konto 15000 wird mir als nicht zuordnenbar angezeigt.
Ebenso 48300. Absolute Standardkonten.
 
Was bedeutet in diesem Zusammenhang nicht zuordnenbar? Die AfA-Buchungen wurden durch Buchungen erzeugen erstellt.  Habe mal zwei Screenshots angehangen.

Situationsbeschreibung

Sie haben vermutlich in als Postengliederung die E-Bilanz-Taxonomie eingestellt. Dadurch wird die GuV auf Basis der E-Bilanz-Taxonomie mit den jeweiligen Postenbezeichnungen dargestellt.

 

Hintergrund

Die E-Bilanz-Taxonomie hat für bestimmte Sachverhalte Auffangposten. Diese Auffangposten haben den Zusatztext „nicht zuordenbar“ bzw. „ohne Zuordnung“ in der Positionsbezeichnung.
Diese Auffangposten spielen bei der E-Bilanz dann eine Rolle, wenn es zum Beispiel für Sachverhalte keinen speziellen Posten in der E-Bilanz-Taxonomie gibt. Es werden dann mehrere Sachverhalte auf einem Auffangposten zugeordnet. 
Das ist üblich und von der Finanzverwaltung so vorgesehen.

 

Vorgehen

Ändern Sie in unter Eigenschaften | Postenstruktur | Postengliederung auf Bilanz HGB... oder GuV HGB... ab. Im Anschluss wird die Bilanz und GuV auf Basis des HGB-Schema aufbereitet. Die Posten mit "ohne Zuordnung" oder "nicht zuordenbar" sollten nicht mehr vorhanden sein.
Analog ist dies in der Funktion Jahresabschluss entwickeln möglich.

 

Jahresabschluss_ausgeben_Postenstruktur.png

 

 


@feymo2112  schrieb:
 
Ähnliche Probleme habe ich bei Forderungskonten. Die Datev ordnet korrekterweise lediglich die Soll-Posten den Aktivaposten zu.
Historisch wurden aber auch die damit zusammenhängenden Habenposten mit der Aktiva verknüpft (Factoring). Mein Problem ist jetzt der Ausweis. Die Bank wird sich freuen, wenn jetzt alles anders aussieht.
Habt ihr ein Dokument, welches meine Probleme löst?
Unter Stammdaten-Sachkonten-Kontenzweck erkennt man, dass Konto 15000 zu den Sonstigen Verm. zugeordnet ist.
 
Habe ich irgendwie die Möglichkeit, die Posten umzuordnen?
Die Mitarbeiter der Servicehotline waren leider überfragt.

Der Kontenzweck des Kontos 9965 Bewertungskorrektur zu sonstigen Vermögensgegenständen könnte hier Abhilfe schaffen. Ordnen Sie diesen Kontenzweck dem Konto mit Haben-Saldo zu und prüfen Sie den Ausweis.

Geben Sie gerne Rückmeldung🙂.

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

feymo2112
Beginner
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Nachricht 3 von 16
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Danke, die Konten 9960/9965 haben wir auch grade gefunden und löst unser Problem.

 

Das Problem der E-Bilanz-Taxonomie haben wir erkannt. Wenn ich jetzt so vorgehe und auf HGB Bilanz und GuV wechsle, habe ich das Problem nicht mehr. Allerdings wird mir lediglich das Ergebnis auf Basis des Rohgewinnes dargestellt.

Das ist dem Mandanten aber zu wenig.

 

Gibt es dahingehend Gestaltungsmöglichkeiten?

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @feymo2112,

 

okay, sehr gut 👍. Ich gehe davon aus, dass Sie die GuV-Position "Rohergebnis" meinen, oder?

 

Situationsbeschreibung

In der GuV wird als erste Position "Rohergebnis" dargestellt, es soll allerdings tiefer untergliedert werden.

 

Hintergrund

Der Ausweis des Rohergebnisses führt auf den § 276 HGB zurück:

 

§276 HGB - Größenabhängige Erleichterungen

 

Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1, 2) dürfen die Posten § 275 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 oder Abs. 3 Nr. 1 bis 3 und 6 zu einem Posten unter der Bezeichnung "Rohergebnis" zusammenfassen. [...]


Je nach Einstellung in den Stammdaten wird der Posten Rohergebnis gebildet oder eben nicht.

 

Vorgehen

Voraussetzung: Der Bestand ist auf den neuen Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken umgestellt.

 

Unter Mandantendaten | Stammdaten | Jahresabschluss | Auswertungsschema | Gliederungstiefe prüfen, welche Gliederungstiefe eingestellt ist. Je nach gewünschten Ausweis die Gliederungstiefe im jeweiligen Bereich entsprechend einstellen:

  1.  Ausweis von Rohergebnis (zusammengefasst) bei Gliederungstiefe Klein und Mittelgroß.
  2. Ausweis von Umsatzerlöse etc. (nicht zusammengefasst) bei Gliederungstiefe Kleinst (MicroBilG)Groß und Groß (erweiterte Gliederung).

Jahresabschlussstammdaten_Gliederungstiefe.png

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

feymo2112
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Vielen Dank, Problem somit gelöst.

ClaraE
Einsteiger
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Muss das Konto 9965 vorher bebucht sein, wenn ich diese Zuordnung vornehme?

 

Habe mir das bei einem Mandanten mal angeschaut. Da tauchte das Konto als

Zuordnungsmöglichkeit noch gar nicht auf, da es noch nicht bebucht war .

 

Das ist mir nämlich noch völlig fremd. 

 

Aber könnte bei den jetzt zu erstellenden Bilanzen ja mal auftreten. 

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Halllo @ClaraE,

 

grundsätzlich ist das Konto 9965 Bewertungskorrektur zu sonstigen Vermögensgegenständen für die Bewertung in Fremdwährung gedacht. Dieses Konto hat bereits den Kontenzweck Bewertungskorrektur zu sonstigen Vermögensgegenständen. Der Kontenzweck für das Konto muss nicht geändert werden. Der Kontenzweck kann jedoch jedem beliebigen Konto zugeordnet werden. Weitere Informationen zur Fremdwährung und den Konten: Buchungsregeln: Bewertung Konten in fremder Währung (Bilanz) (Dok.-Nr. 0906038)

 

Meine Vermutung ist, dass Sie innerhalb der Funktion Kontenzweck (Stammdaten | Sachkonten | Kontenzweck) den Kontenumfang auf Bebuchte Konten hatten. Dadurch werden Ihnen nur die bebuchte Konten angezeigt. Ändern Sie den Wert z. B. auf Beschriftete Konten ab.

Kontenzweck_Beschriftete_Konten.png

 

Wie Sie einen Kontenzweck ändern, ist in dem nachfolgenden Dokument beschrieben: Kontenzweck ändern (Dok.-Nr. 1001135)

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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ClaraE
Einsteiger
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Vielen Dank für die tolle Hilfe!!

BigApple
Einsteiger
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Muss ich jetzt tatsächlich in jedem Mandantenbestand die Gliederungstiefe einstellen damit ich die entsprechende Auswertung bekomme ? 

Heißt, wenn ich zum Beispiel für Jahresabschlussbesprechungen eine ziemlich detaillierte GuV möchte, Gliederungstiefe: = Groß

Wenn ich die Bilanz finalisiere, dann muss ich die Gliederungstiefe wieder entsprechend zurückstellen ? 

Wirklich ?  

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @BigApple,

 

ich hab ehrlich gesagt noch nicht exakt verstanden auf was Sie hinauswollen 🤔.

Das Vorgehen im neuen Jahresabschluss ist ähnlich wie beim Jahresabschluss auf Basis von Zuordnungstabellen.

 

Neuer Jahresabschluss: Einstellung der Gliederungstiefe in den Stammdaten

Jahresabschluss auf Basis von Zuordnungstabellen: Einstellung der jeweiligen Zuordnungstabelle mit passender Gliederungstiefe in den Stammdaten

 

Aber ja, wenn in Jahresabschluss entwickeln oder unter Jahresabschluss ausgeben die Gliederungstiefe geändert werden soll, dann müssen Sie dies in den Stammdaten abändern.

 

Helfen Sie mir auf die Sprünge! Was ist für Sie zu umständlich oder wie würden Sie es gelöst haben wollen?

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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m_lantermann
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Sehr geehrter Herr Rudolph,

 

gibt es für den passiven Rechnungsabgrenzungskosten auch ein derartiges Korrekturkonto?

Leider finde ich hierzu keines.

Wir wollen nicht direkt auf das PRAP-Konto des Mandanten buchen, da dort Automatismen laufen in deren ERP-System. Insofern wollten wir ein Korrekturkonto # 3901 buchen, das damit einen Soll-Saldo ausweist. Dieser Soll-Saldo wird aber unter den Sonstigen Aktiva ausgewiesen und sollte eigentlich im PRAP mit dem # 3900 saldiert werden.

 

Gibt es hierfür auch eine Lösung?

 

Mit freundlichen Grüßen

Markus Lantermann

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Lantermann,

 

eine Umbuchung ist aus meiner Sicht die einzige mögliche Lösung ✔️.

 

Es gibt kein Korrekturkonto und das Konto 990/3900 Passive Rechnungsabgrenzung (SKR03/SKR04) wird ausschließlich im Haben abgefragt. Ihren Wunsch nach einem Korrekturkonto bzw. -kontenzweck oder ähnliches habe ich bei uns erfasst.

 

Das Arbeitsblatt Informationen zu Auswertungen und Kontenzwecken hilft bei solch einer Suche auch gut weiter 👍. Weitere Informationen: Jahresabschluss: Übersicht über Ausweis von Konto, Kontenzweck oder Posten erhalten (Dok.-Nr. 1026413)

 

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende🌞!

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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martinkolberg
Meister
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ich hab ehrlich gesagt noch nicht exakt verstanden auf was Sie hinauswollen 🤔.

Das Vorgehen im neuen Jahresabschluss ist ähnlich wie beim Jahresabschluss auf Basis von Zuordnungstabellen.

 

Helfen Sie mir auf die Sprünge! Was ist für Sie zu umständlich oder wie würden Sie es gelöst haben wollen?

Wir arbeiten mit Kanzlei- Zuordnungstabellen, wo wir gewisse Sachverhalte für alle Mandanten fest eingestellt haben. Beispielsweise soll die "im Folgejahr abzugsfähige VST" bei der MwSt - Schuld bzw. Forderung ausgewiesen werden und Lohnkonten (17xx- Bereich) sollen bei Überzahlung zu den sonstigen Forderungen schwappen.

 

Nebenbei haben wir branchentypische Konten in der GUV angelegt.

E- Bilanz, OK, aber im Bilanzbericht hätten wir gerne die Unterteilungen, für alle Mandanten mit einer Einstellung, wie bei den Zuordnungstabellen bzw. dem individuell erweiterten Kanzlei- Kontenrahmen.

 

PS: Alle 2 Jahre wurde bisher unsere kanzlei- Zuordnungstabelle an neue Sachverhalte angepasst. Das für alle Mandanten zu Fuß nachbauen? Bitten nicht.

PS II: es handelt sich um kleine Einzelunternehmer, die keine Bilanz veröffentlichen müssen. Der Bericht ist letztlich das, was der Mandant von uns in die Hände bekommt, und was dann als Besprechungsgrundlage dient. Daher sind wir nicht bereit, auf die Standard- Zuordnung zurück zu fallen.

Wunsch:
Einmaliges Einrichten einer Muster- Zuordnung, die für alle Mandanten Gültigkeit hat, und auf der dann der Musterbericht fußt. 

 

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erickibler
Aufsteiger
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Sehr geehrter Herr @Lukas_Rudolph ,

 

die Einstellung in Mandantendaten | Stammdaten | Jahresabschluss | Auswertungsschema | Gliederungstiefe ändert ja dann auch die Optik der Bilanz, was nicht gewollt ist.

 

Kann man die Wahlmöglichkeit von §276 HGB für die G&V nicht irgendwo einfach deaktivieren? Wenn nicht, wäre das nicht eine mögliche Datev-Verbesserung?

 

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @erickibler,

 


@erickibler  schrieb:

die Einstellung in Mandantendaten | Stammdaten | Jahresabschluss | Auswertungsschema | Gliederungstiefe ändert ja dann auch die Optik der Bilanz, was nicht gewollt ist.

Ja das stimmt. 

 

Das Wahlrecht kann, außer über die Gliederungstiefe, an keiner anderen Stelle aktiviert bzw. deaktiviert werden. Das ist ein möglicher Verbesserungsvorschlag. Ist bei uns bereits dokumentiert, ich habe Sie als Nennung hinzugefügt. Es ist jedoch aktuell nicht geplant das zu ändern.

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

 

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f_mayer
Meister
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An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass ich die Umstellung auf Basis von Kontenzwecke zwar schon lästig aber auch absolut Wert fand. Den Kontenzweck eines Kontos zu ändern ist wirklich einfach. Ich hatte in der Vergangenheit auch mal eine Zuordnungstabelle bearbeitet, das war gruselig.

 

Mir persönlich scheint auch das Grundkonzept sinnvoll, das für jedes Konto ein bestimmter Zweck definiert wird, anhand dessen dann die Ausgabe in Auswertungen oder auch eventuelle steuerliche Besonderheiten berücksichtigt werden.

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letzte Antwort am 20.06.2023 15:40:54 von f_mayer
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