Guten Morgen zusammen,
nach der Installation des neuen Updates wollte ich die Telekom-Rechnung aus Juni, die den Zeitraum 15.06.2020 bis 14.07.2020 umfasst mit Leistungsdatum buchen.
Im Juni-Vorlauf bekomme ich folgende Fehlermeldung "Das eingegebene Leistungsdatum liegt nach dem "Datum bis" im Stapel.
Im Juli-Vorlauf kann ich das Leistungsdatum erfassen, das Belegdatum wird dann jedoch auf das Jahr 2021 gelegt. Ein Jahr im Belegdatum kann man ja nicht erfassen. Gibt es eine andere Möglichkeit außer mit dem Buchungsschlüssel 7 statt 9 im Juni zu arbeiten? Wie soll man dies beim ermäßigten Steuersatz handhaben? Hierfür gibt es keinen Buchungsschlüssel.
Fröhliches Schaffen und Danke
Bei der Verbuchung von Rechnungen mit Leistungsdatum sind verschiedene Einstellungen und "Spielregeln" zu beachten.
Vielleicht hilft hier das Dokument Info-Datenbank, Dok.-Nr. 9211426
Gruß
Martin Heim
Guten Morgen,
m.E. ging das vor dem Update auch nicht. Eine Rechnung kann nur mit früherem Leistungsdatum als Belegdatum eingebucht werden aber nicht mit einem späteren Leistungsdatum.
Viele Grüße
Kerstin Weinbrenner
Vorher ging das auch nicht, da hatte ich aber das Problem mit der Vorsteuer auch nicht.
Man könnte den Teilbetrag in einem neu anzulegenden Juli- Vorlauf buchen.
(Zeitpunkt: Vorsteuer darf ein Unternehmer abziehen, sobald die Leistung erfolgt ist und er eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erhalten hat)
Ich habe einen Gewinnermittler, der mir in der Kasse auch mal einen älteren Beleg einträgt mit aktuellem Datum - was ja völlig in Ordnung ist. Ich buche normal nicht mit OPOS. Wenn ich versuche am 01.07.eine Buchung in der Kasse auf SKR 03 #3400 zu machen, zieht er 16% VSt.
OPOS aktiviert, Zahlungen buchen gewählt. Datum Kasse 01.07. und Leistungsdatum 30.06. erfasst. Dann kommt eine Fehlermeldung, dass es keine Ein- bzw. Ausgangsrechnung ist und deshalb nicht geht.
Wie kann ich das Problem beim direkten buchen umgehen??
Hier können Sie die zeitunabhängigen Automatik-Konten verwenden.
Sie finden dazu alles im Dokument Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1018032
Sehr schön Herr Kollberg zitiert.
Das sollte mal die UST Prüfer ( -innen) vom FA lesen. Im Rahmen der letzten Prüfungen - es waren jeweils neue Prüferin frisch von der Hochschule- wollten diese genau das nicht wahrhaben. Sie wollten Vorsteuern aus Folgezeiträumen ( Monate nicht KJ) nicht anerkennen weil diese nur im Monat der Leistung abzugsfähig sei.
Letztlich sind sie der Argumentation des Gesetzgebers gefolgt, war aber durchaus mühsam.