Hallo Leute,
ich stehe hier vor einem wichtigen Problem und zwar ist ja der Branchenkontenrahmen DaimlerBenz SKR93 zum 01.01.2020 gekündigt und durch den Kfz-Kontenrahmen SKR51 ersetzt worden.
Nun ist es aber so, dass mein Mandant (eine mittelgroße GmbH) nicht auf den neuen Kontenrahmen umstellen kann, da DaimlerBenz selber diesen auch nicht verwendet. Ich würde jetzt also jedes Jahr die Mandantenkonten auf den SKR51 immer wieder überleiten müssen und anschließend wieder zurück, damit der Mandant die Buchungen auch nachvollziehen kann (eigene Hausbuchhaltung).
Und hier beginnt mein Dilemma. 😢
Nun habe ich mir überlegt, ich könnte doch den SKR93 (2019) als individuellen bzw. Mandantenkontenrahmen weiterführen. Die E-Bilanz wird ja über die Kontenzwecke versorgt und die Bilanz zum Drucken habe ich eh durch ein eigenes Auswertungsschema ersetzt. Auch die Werteversorgung der StErkl. erfolgt alles manuell, daher auch hier kein Problem.
Geht es also, dass ich für einen Mandanten einen eigenen (den bisherigen) Kontenrahmen erstelle und auch verwende?
Das würde mir ein Haufen Arbeit ersparen, da wir hier ca. 900 Konten reden. 😯
Wäre toll eure Einschätzung zu hören, da ich sonst bis 02/2021 alles für den JA 2020 vorbereitet haben muss, incl. Bilanz- u. GuV-Druck und auch der Bilanzbericht wäre davon betroffen.
Gruß Achilleus
Hallo,
die Aussage, dass Daimler-Betriebe den Kontenrahmen nicht verwenden können, ist nicht korrekt. Der Kontenrahmen ist mit der "Gütegemeinschaft Rechnungswesen und Controlling im Kfz-Gewerbe e.V." abgestimmt. Vorstandsvorsitzender des Vereins ist derzeit sogar Daimler. Die Abkündigung des alten SKR93 Daimler-Kontenrahmen erfolgte in enger Absprache mit Daimler selbst. Daimler hat auch seine Händler hierüber informiert und den SKR51 als Nachfolgekontenrahmen empfohlen. Der SKR51 kann von Mercedes-Händlern und Werkstätten somit vollumfänglich verwendet werden. Auch die am häufigsten eingesetzten Vorsysteme (wie z.b. T-Systems alphaPlus) unterstützen den Kontenrahmen und die notwendige Kostenrechnung.
Die Rechnungswesen-Programme bieten die Möglichkeit, Alternativkontenrahmen zu verwenden. Dann ist nur einmalig eine Überleitungstabelle einzupflegen, die bei jedem Import verwendet werden kann. Zwar wird dabei nicht die Kostenrechnung bedient, diese ist für den Abschluss, E-Bilanz etc. aber auch nicht notwendig. Lediglich die Teilnahme am Händlerberiebsvergleich ist dann aus DATEV heraus nicht möglich. Für den Jahreswechsel 2019/20 steht bereits eine fertige Kontenüberleitung im Programm zur Verfügung. Hier müssen lediglich noch im SKR93 individuell eingepflegte Konten hinterlegt werden.
Informationen zu Alternativkonten finden Sie hier Info-Datenbank, Dok.-Nr. 9211792
Bei weiteren Fragen steht Ihnen natürlich auch unser Anwenderservice zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Herr/Frau (war mir aufgrund des Avatar nicht sicher) @Roswitha_Schmidt,
lt. Auskunft unseres Mandanten verwendet Daimler Bank (Mutterkonzern) den neuen Kontenrahmen (noch) nicht. Daher sind die Umstellungsarbeiten für das Reporting für unseren Mandanten mit dem neuen Kontenrahmen eben nicht möglich, sodass weiterhin mit dem bisherigen SKR weitergebucht wird.
Daher war meine Ausgangsfrage:
Kann ich den alten SKR51 als Mandanten-/Kanzlei-Kontenrahmen weiterverwenden, sodass ich keine Überleitungstabellen benötige. Sämtliche Auswertungsschemata wurden von mir bereits individualisiert. Die E-Bilanz wird über den Kontenzweck befüllt, sodass sich hieraus auch keine Probleme ergeben sollten.
Es soll hier keine Schuldzuweisung erfolgen, es ist nur eine Anfrage.
Vielen Dank.
Gruß Achilleus
Hallo,
eine gesonderte Meldung an die Daimler-Bank ist uns nicht bekannt, lediglich an den Mutterkonzern im Rahmen des Händlerbetriebsvergleichs. Diese erfolgt über Drittanbieter wie z.b. ITPM Collectio. Auch diese Anbieter unterstützen bereits den SKR51. Wir würden uns deshalb diesbezüglich gerne mit Ihnen austauschen. Falls Sie daran Interesse haben, senden Sie uns bitte einen Servicekontakt an branchen@service.datev.de.
Zeitgleich haben wir eine Anfrage bei Daimler selbst gestellt, um den Sachverhalt zu klären.
Der SKR93 kann über das Wirtschaftsjahr hinaus nicht übernommen werden. Sie können einen individuellen Kontenrahmen (SKR99) anlegen und per ASCII-Export/Import die Kontenbeschriftungen übernehmen. Kontenzwecke und -funktionen müssen jedoch manuell angelegt werden.
Weitere Informationen Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1034967
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die Info.
Ich werde nächste Woche noch einmal gezielt in der Firma nachfragen bzgl. Daimler Benz.
Ich melde mich dann an dieser Stelle wieder.
Sollten Sie von DB auch nähere Informationen erhalten, würde ich mich über ein Feedback freuen, damit ich mich mit dem Mandanten abstimmen kann und um ihn dann zu einer Änderung zu veranlassen.
Zumindest ist der alternative Kontenrahmen eine Notlösung, würde mir aber den Hals retten. 👏
Hallo,
auf Anfrage bei der Mercedes Benz AG haben wir folgende Antwort erhalten:
Das Daten an die MB-Bank zusätzlich, neben den Jahresabschlussunterlagen, seitens der Autohäuser versendet werden, ist nicht bekannt. Ebenso ist auch nicht bekannt, dass die MB Bank ihren Kunden Vorschriften bzgl. der Verwendung eines bestimmten Kontenrahmens macht.
Um diesen Fall aufzuklären, bitten wir Sie, noch einmal mit Ihrem Mandanten zu klären, welche Meldung dies genau sein soll und im Anschluss mit uns über den Servicekontakt in Verbindung zu treten.
Viele Grüße
Hallo Herr/Frau Schmidt, 🤔
es doch komplizierte als gedacht.
Zuerst einmal wird bei Daimler Benz tatsächlich der neue Kontenrahmen verwendet, insofern also Entwarnung.
Nun ist es aber so, dass mein Mandant zwischenzeitlich eine Hybrid-Buchhaltung zwischen alten und neuen Kontenrahmen hat, und intern für das Daimler-Benz Reporting eine Überleitungstabelle verwendet. Keine Ahnung wie das nun genau läuft, aber das ist mein Kenntnisstand.
Eine endgültige Umstellung soll dabei in 2021 stattfinden.
Ich bin jetzt so verblieben, dass ich mir die Überleitungstabelle zusenden lasse und schon in 2020 nach dem neuen SKR 51 buche. Meine DATEV-Überleitungstabelle werde ich dann in Abstimmung mit dem Mandanten erstellen, sodass ich in 2021 nicht noch einmal anfangen muss.
Noch habe ich ja ein paar Monate Zeit mich darauf einzustellen.
Vielen Dank für Ihre Mühen.
Sollte ich noch Rückfragen habe, werde ich mich noch einmal melden.
Gruß Achilleus
... hatte auch mal die Idee, selbst von SKR53 auf SKR51 überzuleiten ....
... weil der Mandant aus Kostengründen (Software, Einrichtung, Schulung, Gewöhnung) partout nicht von SKR53 auf SKR51 umsteigen wollte.
... bei der detaillierten Gegenüberstellung beider Kontenrahmen habe ich dann schnell aufgegeben
... ich wollte ja (ebenfalls aus Kostengründen) keinen Dauerpatienten haben 😉
Mein Problem ist ja noch vielschichtiger.
Es wird ein 7stelliger Kontenrahmen verwendet, der in epischer Breite genutzt wird (ca. 900 Konten). Diese Konten sind jetzt aber zum Teil nach SKR93 und zum Teil SKR51.
Jetzt muss ich
a) die alten Konten überleiten und gleich
b) die Kontonummer so einrichten, dass der Mandant damit einverstanden ist.
Daher muss ich mir die SuSa 2020 schnappen und seine Überleitungstabelle vergleichen. Anschließend richte ich mir die DATEV-Kontenüberleitung ein und muss die fehlenden Konten noch im SKR 51 einrichten, und zwar so, dass auch die Bilanz stimmt.
Wenn das geschafft ist, muss ich die Bilanz über die Kontenzwecke so einrichten, dass es dem alten Bilanzschema entspricht.
Als letztes muss ich noch meine individuelle BWA's anpassen, da ich diese für meine USt.-Berechnung benötige.
Daher brauche ich Monate als Vorlauf.
Es ist einfach zum heulen!
oh je !
das ist ja schlimmer als ein Horrorfilm von Stephen King.
Mich ärgert es immer ganz besonders, wenn eine zeitaufwändige Lösung nur eine "Eintagsfliege" ist, also sehr individuell auf einen einzigen Anwendungsfall zugeschnitten und für niemand Anderen interessant.
Mein liebstes Motto: "Standard, Standard, Standard !"
... alles Andere ist Luxus, den i.d.R. niemand bezahlen will.
Sie sollten das ganze von DATEV (dafür gibt es eine entsprechende Abteilung) durchführen lassen. Gern kann ich Ihnen dazu einige Infos geben.
Der Wechsel von SKR93 nach SKR51 ist nicht "mal eben so". Wenn Sie allerdings firm sind in Kostenrechnung (Einrichtung), etc. und sich auch sonst sehr gut in den betriebsinternen Abläufen Ihres MB-Mandanten auskennen, können Sie das alles auch selbst umstellen.
Ist aber eine Fleissarbeit.
Ich sage das nicht, weil ich das irgendwo gelesen habe....
Das MB den SKR51 nicht verwendet, hat Ihnen wer gesagt? Der SKR93 ist zum 31.12.2019 ausgelaufen. Wie reportet der Mandant denn mittlerweile seine Zahlen an MB, nutzt er Collectio?
Hallo Hr. @andreashofmeister,
um die Kostenrechnung muss ich mich Gott sei Dank nicht kümmern, ansonsten würde ich kündigen.
Es geht nur um den Jahresabschluss, aber das reicht mir schon.
Gruß Achilleus
In der neuen Branchenlösung ist die Kostenrechnung aber (zwingender) Bestandteil Branchenlösung MB auf Basis des SKR51.
Ob man das nun für nötig hält oder nicht....
Der Mandant macht seine Buchhaltung mit einem nicht DATEV-System doch selber und ob DATEV uns für den SKR51 eine KOST berechnet entzieht sich meiner Kenntnis, ist mir aber auch Wurscht. 😉
@Gelöschter Nutzer
Dann berichten Sie mal, wie Sie mit dem JA dann klar kommen. Wie kommen denn die Daten für 2020 ins DATEV-System? Salden einlesen oder Einzelbuchungen aus dem Vorsystem?
Hallo Achilleus,
mit der Vermischung von SKR93 (Daimler) und SKR51 hat sich der Mandant keinen Gefallen getan. Das ist nun weder Fisch noch Fleisch. Die Tatsache, dass Daimler den SKR51 auch noch etwas "anders" verwendet als die meisten Hersteller (Stichwort Spartentrennung) macht es nicht einfacher. Einen Sinn dahinter kann ich leider auch nicht erkennen. Dieser Mischmasch muss ja auch im DMS (Warenwirtschaft! nicht Dokumentenmanagement..) und im Meldetool hinterlegt werden.
Das A und O bei den Autohäusern ist erst einmal die Meldung an den Hersteller (sogenannter HBV). Diese ist margenrelevant und meist in den Händlerverträgen vorgeschrieben. Bei Daimler erfolgt die Meldung in der Regel 1x im Quartal. Die Meldung basiert auf den Kontensalden mit dazugehörigen Kostenstellen. Daimler schreibt deshalb explizit den Einsatz einer Kostenrechnung vor (bisher war diese im Daimler-SKR93 quasi enthalten, weshalb dieser Kontenrahmen auch so "episch" aufgebläht war). Da anscheinend der Mandant diese Meldung erstellt, kann man die Kostenrechnung erst einmal vernachlässigen (für den Jahresabschluss nicht notwendig, für die Steuerung des Betriebs unverzichtbar).
Die Mustervorlage SKR51 für die Kostenrechnung ist übrigens nicht kostenpflichtig und bereits im Programm Kostenrechnung enthalten.
Als letzten Notnagel würde ich mir überlegen, die Daten nicht elektronisch zu übernehmen, sondern von der SuSa des Mandanten in Summe manuell einzubuchen. Das ist unter Umständen weniger Aufwand, als Kontenpläne vergleichen, Überleitungstabelle anpassen, Individuelle Konten einrichten usw.
Der Empfehlung von Herrn @andreashofmeister kann ich da nur zustimmen. Wir bieten -gerade für die Umstellung bei Daimler- auch Unterstützung durch den DATEV-Außendienst an. Bei Interesse können Sie sich direkt an Ihren KV oder per Mail an branchenteam@datev.de wenden.
Viele Grüße
Hallo Hr. @Markus_Saemann,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Wir übernehmen sowieso immer nur die SuSa-Kontenwerte. Daher besteht hier kein Problem.
Warum der Mandant auch die Kontenrahmen vermischt, ist alleine dem Umstand geschuldet, dass er neue Konten schon einmal im vorauseilenden Gehorsam schon auf den neuen Kontenrahm umstellt, damit er nicht die Arbeit doppelt hat.
So oder so, ich habe ein Riesenberg an Arbeit vor mir. 😭
Sollte ich nicht zu einer Lösung kommen, wende ich mich vertrauensvoll an die DATEV. 😁
Gruß Achilleus
Danke für die thematische Bestätigung. Gerade beim Reporting (ob Collectio oder andere Anbieter dafür) der Quartalszahlen zeigt sich die Komplexität der ganzen (in diesem Fall Daimler-Benz) Branchenlösung......
Was früher eben bei MB im SKR 93 mit (unendlicher) Anzahl von Unterkonten ging, funktioniert nun mit Kostenstellen.
Die Tatsache, dass Daimler den SKR51 auch noch etwas "anders" verwendet als die meisten Hersteller (Stichwort Spartentrennung) macht es nicht einfacher. Einen Sinn dahinter kann ich leider auch nicht erkennen. Dieser Mischmasch muss ja auch im DMS (Warenwirtschaft! nicht Dokumentenmanagement..) und im Meldetool hinterlegt werden.
Das A und O bei den Autohäusern ist erst einmal die Meldung an den Hersteller (sogenannter HBV). Diese ist margenrelevant und meist in den Händlerverträgen vorgeschrieben. Bei Daimler erfolgt die Meldung in der Regel 1x im Quartal. Die Meldung basiert auf den Kontensalden mit dazugehörigen Kostenstellen. Daimler schreibt deshalb explizit den Einsatz einer Kostenrechnung vor (bisher war diese im Daimler-SKR93 quasi enthalten, weshalb dieser Kontenrahmen auch so "episch" aufgebläht war). Da anscheinend der Mandant diese Meldung erstellt, kann man die Kostenrechnung erst einmal vernachlässigen (für den Jahresabschluss nicht notwendig, für die Steuerung des Betriebs unverzichtbar).
Das ganze kann man gutfinden oder verteufeln. Letztendlich lohnt sich die Lösung durch DATEV allemal, da die entsprechende Ressourcen der DATEV das echt gut machen. Entscheiden muss es der Mandant.
Warum der Mandant auch die Kontenrahmen vermischt, ist alleine dem Umstand geschuldet, dass er neue Konten schon einmal im vorauseilenden Gehorsam schon auf den neuen Kontenrahm umstellt, damit er nicht die Arbeit doppelt hat.
Daimler hat im Vorfeld durch entsprechende Veranstaltungen echt gute Dokumentationen herausgebracht. Schon da hätte der Mandant auf seinen steuerlichen Berater zukommen sollen....
Halten Sie uns mal auf dem Laufenden.....vielleicht hilft es ja auch anderen....
Hallo Herr Hofmeister,
der SKR93 ist ein Paradebeispiel dafür, warum der SKR51 notwendig und sinnvoll ist.
Entstanden ist der SKR93 in der Zusammenarbeit zwischen dem ZDK und DATEV. Die Idee dahinter war, die Buchhaltung zu vereinfachen (insbesondere für Steuerkanzleien). Der Kontenrahmen wurde jedoch lediglich von 4 Marken übernommen (Citroen, Daimler, Renault, Hyundai). Und auch diese 4 Marken haben den SKR93 schnell auf ihre eigenen Vorstellungen angepasst.
Als 1999 durch die sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung auch Mehrmarkenbetriebe erlaubt wurden, gab es bei der HBV-Meldung eine große Herausforderung: Jeder Hersteller erwartete ja "seinen" Kontenplan. Wurden in einem Bestand nun aber mehrere Marken gebucht, war dies nicht ohne weiteres möglich. Da musste jeden Monat ein großer Aufwand betrieben werden und die einzelnen Kontensalden übergeleitet werden. Es wurden zahlreiche Individuelle Konten geschaffen, um die Buchungen nach Marken zu trennen. Schnell waren die Kontenrahmen überfrachtet und für gesetzliche Änderungen war kaum mehr Platz. Auch die Datenqualität der Händlerbetriebsvergleiche war dementsprechend..suboptimal.
Daraufhin haben sich einige Hersteller 2010 mit dem ZDK und DATEV zusammengetan und den SKR51 entwickelt. Diesen pflegt und überwacht die "Gütegemeinschaft Rechnungswesen und Controlling im KFZ-Gewerbe e.V. ". Seitdem sind Mehrmarkenbetriebe kein Problem mehr. Die Meldedatei selbst wurde sogar standardisiert (XML-Format). Eine Herausforderung ist damit eigentlich nur noch der Umstieg von einem alten Kontenrahmen auf die neue Logik des SKR51.
Durch die Verlagerung der branchenspezifischen Sachverhalte ist gewährleistet, dass der Kontenrahmen noch viele Jahre lang "schlank" bleibt. Und es ermöglicht viel detailliertere Auswertungen als dies unter den bisherigen Kontenrahmen möglich war.
Kennen Sie z.b. die fahrzeugbezogene Deckungsbeitragsrechnung?
Das Dealer-Management-System muss hierfür im Feld Kost2 nur die letzten 8 Stellen der Fahrgestellnummer übergeben.
Unter www.skr51.info findet sich auch ein von der Gütegemeinschaft herausgegebenes Handbuch mit Hinweisen und Buchungsempfehlungen.
Ihre Ausführungen sind echt klasse! Wenn auch (zumindest hier) ein wenig (was die MB-Thematik angeht) zu spät. Denn letztendlich stellen Sie ja die ganze "vertrackte" Lage dar, die zumindest Daimler-Mandate "abschreckt" (da das ganze ja jahrelang lief). Kostet ja auch ein wenig. Passt dann aber, wenn es um Preis/Leistung geht...
Denn: Daimler ist der letzte (zumindest m.E.) Automobilhersteller der nun endlich auf den SKR51 umstellt.
Jahrelang dauerte anscheinend die Entscheidung, nun endlich die brancheneinheitliche Lösung (hat ja nichts mit DATEV zu tun) "anzupassen" auf den SKR51. Kann nur Gründe haben, die sicherlich mit Einfluss anderer zu tun haben....(Lobbyisten?).
Nun gibts die Lösung. Und in ein paar Jahren redet niemand mehr darüber. Kann man eigentlich anstatt mit Collectio oder anderen Tools auch die quartärlichen Zahlen an MB melden?
.." die ganze "vertrackte" Lage dar, die zumindest Daimler-Mandate "abschreckt" (da das ganze ja jahrelang lief)."
Ja, der SKR93 lief viele Jahre gut. Allerdings sind im Laufe dieser Jahre immer mehr Konten hinzugekommen. Und irgendwann sind auch 7 Stellen zu wenig 🙂
Bereits in den vergangenen Jahren war es sehr schwer, noch gesetzlich notwendige Konten hinzuzufügen. Diese mussten teilweise in Bereichen platziert werden, wo sie eigentlich gar nicht hingehören. Die Pflege entwickelte sich zu einer jährlichen Mammut-Aufgabe. Irgendwann ist auch das beste System veraltet. Ansonsten würden wir noch Lochstreifen an Daimler schicken und zum Kundendienst beim Hufschmied vorbeifahren 🙂
Neben Collectio gibt es auch andere Tools, um am HBV teilzunehmen.
Ohne eine Empfehlung auszusprechen, sind mir noch Claris-Drive von DMS Development GmbH & Co.KG sowie für Servicepartner die Firma OWLKOM UG in Bielefeld bekannt. Wird das DMS C.A.R.E. eingesetzt, gibt es über die Firma BUSCON ebenfalls ein entsprechendes Tool.
Eine direkte Meldung aus DATEV heraus ist leider nicht möglich (das haben wir schon geprüft). Hintergrund sind Daten, die im DATEV-System nicht vorliegen, aber gemeldet werden müssen. Diese werden in den Meldetools vor Abgabe der Datei noch ergänzt. Auch eine direkte Eingabe der Daten in das Herstellerportal ist meines Wissens bei Daimler nicht möglich. Einige dieser Tools besitzen mittlerweile aber die Möglichkeit, die in DATEV erzeugte XML-Datei einzulesen. Damit entfällt zumindest der umständliche ASCII-Export.
Ihre Erläuterungen finde ich spannend und hilfreich.
Vielen Dank dafür.
Ist das Thema Abkündigung der SKR53 (General Motors) und der Wechsel zu SKR51 ähnlich gelagert oder ist es eine völlig andere 'Baustelle' ?
Guten Morgen M.Vogtsburger,
auch beim SKR53 war die Kontenfindung für neue Sachverhalte eine Herausforderung. Nicht ganz so schlimm wie bei Daimler SKR93 aber tatsächlich ähnlich.
Der Umstieg von SKR53 auf SKR51 ist zwar schon etwas länger her (wimre 2015) aber auch nicht mit dem Daimler-Umstieg zu vergleichen. Bei einem "einfachen" Opel-Autohaus gibt es 1 Marke mit der alle Kostenstellen (Neuwagen, Gebrauchtwagen, Teiledienst, Service etc.) bebucht werden können. Bei Daimler gibt es Einschränkungen, welche Marke mit welcher Kostenstelle bebucht werden darf. Dafür gibt es viel mehr Marken (Trapo, Nutzfahrzeuge, MB PKW, MB LKW usw.). Hieran wird seitens Daimler aber noch gearbeitet, es wird sich also noch das eine oder andere 2021 ändern.
Wobei Opel durch die Verschmelzung mit PSA (Citroen/Peugeot) nun enorm vom SKR51 profitieren kann. Nimmt ein Opel-Händler eine weitere Marke auf, ist das nur eine Sache von Minuten und er verlässt dabei nicht einmal den Standard 🙂