Hallo community,
folgende Ausgangssituation: Mandant (Kleinunternehmer) bucht in lexoffice (mit Debitoren/Kreditoren). Export aus lexoffice mit Belegbildern und anschließend Import in Kanzlei Rewe.
Alle Abschlagrechnungen (s.u. Nr. 14) und deren Bezahlung (s.u. Nr. 18) erhalten in Kanzlei Rewe ein rotes Ausrufezeichen. Die Buchungen können (überhaupt) nicht in Kanzlei Rewe geändert werden, d.h. man kann zwar die Buchung durch "Doppelklick" öffnen - in der Buchungszeile kann ich jedoch nicht das Konto verändern oder irgendwelche anderen Informationen ändern. Nach Bestätigung der Buchung erscheint wieder das rote Ausrufezeichen.
Die einzige Möglichkeit ist die Löschung der Buchung und anschließende manuelle Eingabe.
In der Stapelverarbeitungsdatei haben nur diese Buchungen in der Spalte „Abw. Versteuerung“ ein „I“:
Hat jemand Erfahrungen wozu diese Spalte in der Schnittstelle dient? Durch Eintragungen in dieser Spalte wird die komplette Buchung in DATEV unbrauchbar…..
Vielen Dank für Infos
MfG HM
Schwärzung im Screenshot aus Datenschutzgründen (Nutzungsbedingungen & Datenschutzhinweise) von @Katharina_Schoenweiss vorgenommen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Auch wenn ich kein Buchhalter bin aber ich würde den Fehler in lexOffice suchen, weshalb der Export sich so verhält. Ab und zu kann man in lexOffice die Dinge so machen, wie sie aber nicht gemacht werden sollten, auch wenn lexOffice da schon unterstützt.
lt. dem Excel sheet handelt es sich Bei den Buchungen um eine abweichende Besteuerungsart - ich vermute Istversteuerung.
Wie kommen die Daten von Lexoffice nach Datev ?
In datev OPOS Funktion in den Stammdaten angelegt ?
Istversteuerung angelegt.
DAs die Buchungen nicht änderbar sind , ist sehr merkwürdig hatte ich noch nie, daher muss beim Import denke ich was schief gelaufen sein.
Hallo @bodensee ,
in den DATEV Stammdaten (OPOS, Versteuerungsart,...) ist alles richtig und auch analog zu lexoffice hinterlegt.
Der Buchungsstapel wurde ordnungsgemäß über den DATEV Import/Stapelverarbeitung importiert - Belegbilder über DATEV Belegtransfer.
Das jedoch ein Eintrag in der Spalte der Stapelverarbeitungsdatei eine Unabänderbarkeit von Buchungen verursacht, finde ich aber auch sehr merkwürdig..... und auch nicht zielführend.
Hallo @metalposaunist , ich habe den Sachverhalt auch an lexoffice "gemeldet"...... denn: Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten 😉
@hm schrieb:
in den DATEV Stammdaten (OPOS, Versteuerungsart,...) ist alles richtig und auch analog zu lexoffice hinterlegt.
Und was ist in dem Fall "richtig"? Sollversteuerung oder Istversteuerung?
Wenn Istversteuerung hinterlegt ist, könnte ich mir vorstellen, dass es an der Umstellung der Besteuerungsart auf "Istversteuerung" in den Buchungssätzen geht.
Und wenn Sie den Buchungssatz ändern und neu übernehmen wird bei der Übernahme kein weiterer Fehlertext angegeben?
Hallo @Uwe_Lutz ,
folge Einstellung sind für den Kleinunternehmer hinterlegt (wir haben auch schon ISt-Versteuerung probiert) :
Nach (nicht möglicher) Änderung der Buchung in der Buchungszeile wurde eine DATEV Fehlernummer angezeigt (ich glaube #REW90477) zu der es auf jeden Fall in der DATEV Hilfe und der community keine Treffer gab....
Moin,
wenn die Einstellung auf "keine USt" steht (und das müsste hoffentlich in LEXoffice entsprechend möglich sein), dürften die Buchungen nicht mit abweichender Steuerbehandlung (also das I in der Spalte AP) übergeben werden.
Testen Sie doch mal, ob die Übernahme möglich ist, wenn Sie dies manuell in der CSV-Datei rausnehmen. Dies sollte natürlich keine Dauerlösung sein, hilft aber ggf. den Fehler weiter einzugrenzen.
Wenn die Fehlernummer nicht existiert - wie lautet denn der Fehlertext?
Viele Grüße
Uwe Lutz
Nun würde ich darauf tippen das in Lexoffice zwar auch keine Umsatzsteuererrechnung geschlüsselt ist , richtig und gut , aber bei den beiden Buchungssätzen muss in Lexoffice ein Ist Sachverhalt eingegeben worden sein und deshalb das I in der Spalte AP und das passt eben nicht zu keine Umsatzsteuer = Kleinunternehmer.
Die zweite Buchung ist quasi automatisch da die Einbuchung Debitor an KU falsch war bzw. dort ein Ist Sachverhalt hinterlegt war dann ist die Zahlungsbuchungen Bank /Debitor auch falsch.
Heißt da müsste die Fehlerquelle liegen.
Moin @Uwe_Lutz und @bodensee ,
In lexoffice ist ebenfalls die Kleinunternehmereigenschaft für das betreffende Jahr 2022 hinterlegt. Lexoffice bucht ja auch auf das richtige SKR-Konto für Kleinunternehmer. Die Schnittstelle funktioniert auch für alle Rechnungen und deren Zahlungen, bei denen keine Abschlagrechnungen vorab gestellt worden sind.
Wenn in der Stapeldatei alle Eintragungen der der Spalte AP vor Import in Rewe gelöscht werden, werden auch die Sachverhalte mit Abschlagrechnungen in DATEV richtig verbucht.
Ein konkreter Fehlertext existiert nicht.... m.E. nur "es ist ein Fehler aufgetreten"
Moin,
nach meiner Kenntnis dürfen in den Spalten nur I oder S vorkommen.
Ein I bedeutet, dass dieser Buchungssatz als Istversteuerung behandelt wird, auch wenn in den Stammdaten Sollversteuerung hinterlegt ist.
Ein S bedeutet, dass dieser Buchungssatz als Sollversteuerung behandelt wird, auch wenn in den Stammdaten Istversteuerung hinterlegt ist.
Das I beutet also, dass das Programm versucht, die Umsatzsteuer von "nicht fällig" auf "fällig" umzubuchen. Da aber aufgrund der Stammdaten gar keine USt gebucht wird, passt diese Anweisung in dem Buchungssatz nicht, so dass diese das rote Ausrufezeichen bekommt.
Irgendwo muss da was falsch aus Lexoffice bei den Anzahlungen kommen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Moin @Uwe_Lutz ,
danke für die Infos! Hier trennt sich bei den Programmen wohl die Spreu vom Weizen. Es kommt noch hinzu, dass §19 UStG ab 01.01.23 nicht mehr greift und Mdt deshalb in lexoffice ab 01.01.2023 auf ISt-Besteuerung umgestellt hat. Bin mal gespannt was lexoffice dann für in 2022 begonnene Werkverträge, mit Abschlagrechnungen aus 2022, welche erst in 2023 schlussgerechnet werden, so alles an Buchungssätzen ausgibt.....
Würde in 2022 in der CSV die Kennung für IST-Versteuerung rausnehmen. Das müsste also vor dem Import angepasst werden. Lexoffice hat tatsächlich ein Problem mit solchen Zahlungen/Rechnungen. Hatte ich auch schon, dass Schlüssel bei Kleinunternehmen reinkamen.
Da zeigt sich, dass der Tipp meines Ausbildungsbetriebes, niemals die Steuerrechnung in REWE ganz ausschalten, Du weißt nie, ob nicht irgendwann welche falsch ausgewiesen wird und der Sachverhalt dann nicht gebucht werden kann. Grüße @Uwe_Lutz
Nachdem wir die Kennung für IST-Versteuerung aus der CSV herausgenommen haben, hat der Import funktioniert.
Das Ticket bei der lexoffice-hotline ist aber noch offen ..... es wird noch geprüft wo der Schnittstellenfehler liegt!
Moin @Uwe_Lutz , woher haben Sie diese Infos? Wäre toll gewesen, wenn auch die DATEV-Rewe-Hotline dieses Wissen hätte.....
Woher habe ich die Info? Erfahrungsschatz würde ich behaupten.
Nachgelesen habe ich dies auch nirgends. Man gibt nur bei den Buchungen über die Tastenkombinationen Strg+I bzw. Strg+S die Befehle für die abweichende Behandlung der ustlichen Behandlung. Und das muss dann entsprechend in die Buchungssätze übernommen werden.
Und wenn man dann entsprechende Buchungen macht und dies später auswertet, sieht man, was dabei rauskommt.
Und das Problem bei der Hotline ist immer, dass diese das nur aus der Theorie und nicht aus der Praxis kennen (aber meist doch sehr gut helfen können).
Schnittstellenfehler behoben:
Guten Tag hm, vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das ist jetzt tatsächlich verrückt, als hätten Ihnen die Ohren geklingelt.
Denn tatsächlich ging der Fix Ihres beschriebenen Fehlers diese Woche live und ich wollte Sie noch anschreiben um Ihnen diese freudige Nachricht direkt zukommen zu lassen.
Da waren Sie nun schneller 😊.
Noch einmal vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung an uns! Sie haben uns geholfen einen Bug zu identifizieren und diesen beheben zu können.
Wir freuen uns, wenn Sie die Behebung dieses Fehlers in Ihrem Beitrag teilen:
Ich wünsche Ihnen einen sonnigen Tag und bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 🙂
Beste Grüße
lexoffice Steuerberater Team