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KrPvon

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letzte Antwort am 11.01.2018 09:14:59 von chrisocki
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DATEV-Mitarbeiter
Chris_Pollack
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 31 von 48
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Hallo Community,

unser Bestreben ist es Ihnen einen qualitativ hochwertigen Service mit guter Erreichbarkeit zu bieten. Gerade zum Jahreswechsel ist dies immer wieder eine echte Herausforderung. Die gute Erreichbarkeit klappt hier leider nicht immer.

Der Postversand-Ausstieg stellt uns dabei vor eine Situation in der wir lange im Voraus abschätzen konnten, dass er uns eine Anfragespitze bietet, die es gilt abzufedern. Wir haben einiges getan um uns darauf vorzubereiten. Eine der Maßnahmen ist die chargenweise Sperrung der Postversanddaten.

Dies ist eine neue Idee, die wir gerade versuchen. Der Charme dabei ist, dass wir durch die Bereitstellung einer Steuerungskomponte über den Abruf von Zugriffsrechten bis zuletzt den Markt beaobachten konnten und erst sehr spät entscheiden konnten, ob wir diese Option nutzen.

Sie wären gerne im Vorfeld über diese Maßnahme informiert gewesen. Doch was hätte das gebracht?

Einerseits hätten wir uns der Möglichkeit beraubt nach Bedarf zu entscheiden, ob wir Chargen bilden oder nicht.

Andererseits hätte es den Eindruck erwecken könnten, dass wir doch einen Rückzieher vom Postversand-Ausstieg machen und viele Anwender hätten darauf spekuliert. Die Zahl der Anwender (bzw. Fremdanbieter von Software mit DATEV-Schnittstelle), die den Ausstieg nicht rechtzeitig schaffen wäre größer gewsen. Die Spekulationen wir hätten neben den Chargen auch eine geheime Tastenkombination, die den Import wieder freischaltet, zeigen doch, dass genau das der Fall gewesen wäre. Ich kann Ihnen übrigens versichern, dass wir keine Tastenkombination haben.

Sie hätten gerne eine bedarfsorientierte Zuordnung in die einzelnen Chargen gehabt.

Zwei Dinge sprechen dem entgegen. Zum einen, wie hätten wir den Bedarf ermitteln sollen? Jede Kanzlei anrufen? Fragebogen verschicken? Der Aufwand wäre zu hoch gewesen.

Zum anderen hätten alle Kanzleien gewünscht in die letzte Charge zu kommen und damit wäre die Lösung ad absurdum geführt.

Die jetzige Lösung entspricht gerade deshalb dem Genossenschaftsgedanken, weil sie niemanden speziell bevorzugt oder benachteiligt. Wir haben eine klare Aufteilung in drei Drittel, nicht mehr und nicht weniger. Egal wo wir die Grenzen anders gezogen hätten, die Diskussion wäre immer die selbe. Bei der jetzigen Lösung ist für jeden einfach einzusehen in welcher Charge er sich befindet.

Sie fragen sich was meine Kollegen und ich dem Sachbearbeiter sagen, der am 10. verzweifelt anruft und dringend noch Postversand-Daten importieren muss, damit er die UStVa übermitteln kann.

Dem sagen wir genau das, was ich hier schon geschrieben habe:

Der Import ist nicht mehr möglich.

Wir haben lange genug informiert.

Wenn er möchte kann er Konvertierungstools vom Fremdanbietern nutzen.

Wenn er nach einer Empfehlung fragt, verweisen wir auf den DATEV Marktplatz und das Tool von Plan pro.

Wenn er bittet in eine andere Charge verlegt zu werden, erklären wir, dass dies nicht mögich ist.

Diese Antworten werden ihn vielleicht nicht zufrieden stellen und sind bestimmt nicht, das, was er erhofft hat. Aber so ist es nun einmal.

Mit freundlichen Grüßen

Chris Pollack

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

Mit freundlichen Grüßen


Chris Pollack
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
bfit
Meister
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Nachricht 32 von 48
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Hallo Herr Pollack,

ich lese hier nur mit, denn mich betrifft dieses Problem zum Glück nicht.

Aber wie DATEV hier mit seinen Genossen umgeht, ist meiner Meinung nach zumindest ungeschickt. Zum einen schreiben Sie selbst, dass DATEV mit einer Anfragespitze zu den Postversanddaten bei Abschaltung gerechnet hat. Dass zum Jahreswechsel der Service sowieso üblicherweise überlastet ist, sollte bei DATEV auch bekannt sein. Daher: Warum hat man für die Abkündigung kein anderes Datum wie z. B. den 01.07. gewählt, um die Anfragespitze abzufedern. Und zum anderen verstehe ich nicht wirklich, wieso DATEV mit dieser Chargenbildung als erstes mal die Kanzleien bestraft, die DATEV seit Ewigkeiten die Treue halten und somit eine kleine Mitgliedernummer haben.

Viele Grüße,

Birthe Fitschen

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willimüller
Fachmann
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Nachricht 33 von 48
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Hallo Herr Pollack,

ich empfinde Ihre Stellungnahme gegenüber uns Genossen nicht angemessen. Es geht nicht darum, dass Sie und Ihre "Kollegen" irgendwelche "Sachbearbeiter" erziehen, sondern das wir Datev-Genossen Unterstützung durch unsere Genossenschaft erfahren.

Wenn die Datev ein Programm entwickelt hat, mit dem die Umwandlung des Postversandformats weiterhin möglich ist, bieten Sie es doch gegen eine normale Überlassungsgebühr an (Einmalgebühr z.B. € 100, Wartungen extra) statt auf einen Anbieter zu verweisen, der monatlich € 60 !!! berechnet für ein Programm, dass in der Datev Software enthalten ist und nur nach Gutdünken deaktiviert wird.

Schon bei Kosten von einmalig € 100 würden die meisten Kollegen von einer weiteren Nutzung absehen und Sie hätten die von Ihnen erwünschten geringeren Anwenderzahlen ganz ohne "merkwürdige" Selektion erreicht.

Viele Grüße

Willi Müller

wielgoß
Experte
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Nachricht 34 von 48
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Hallo in die Runde,

die Ankündigung der Abkündigung des Postversanddaten-Formats erfolgte seit mehr als 20 Monaten. Mit der Januar-Version der Rechnungswesen-Programme sollte dann das veraltete Format nicht mehr unterstützt werden - eine Deadline, die allein aufgrund der (bisweilen aufdringlichen) Hinweise direkt in den Programmen ja nun allseits bekannt sein dürfte.

Jedem müsste klar gewesen sein: Nach der Installation geht's nicht mehr.

Daher empfinde ich hier keine "Ungerechtigkeit", dass es nun diese beiden Gruppen mit der etwas verzögerten Abschaltung gibt.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

ulli_preuss
Erfahrener
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Nachricht 35 von 48
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Hallo Herr Müller,

der auch von mir hier und dort erwähnte Datenwandler DaWan kostet einmalig nur 75% zweier monatlicher Raten, verbleibt damit sogar unter der von Ihnen vorgeschlagenen Grenze von 100 € und verrichtet die Arbeit tadellos. Wenn es dann wirklich notwendig ist, auf Drittanbieteranwendungen zurückzugreifen, gibt es also eine zumindestens preislich attraktive Alternative.

Viele Grüße

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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willimüller
Fachmann
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Nachricht 36 von 48
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Hallo Herr Wielgoß,

ich geht mir nicht um eine Ungerechtigkeit (und ich brauche die Konvertierung auch nicht).

Die Datev-Strategie und die Darstellung von Herrn Pollack halte ich aber für falsch. Das kommt bei mir so rüber: "Wenn wir (Ihre Genossenschaft) Ihnen noch eine Unterstützung bieten, nutzen Sie das ja bloß aus. Wer nicht hören will muss fühlen und € 720 an ein fremdes Softwareunternehmen für die Konvertierung pro Jahr bezahlen. Da finde ich eine gesonderte - aber angemessene Bezahlung für diese Leistung deutlich besser als eine "Chargen"strategie..

Wer soll eine Konvertierung des Datev Postversandformats in das Datevformat besser und günstiger anbieten können als die Datev selbst?

Schöne Grüße

Willi Müller

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wielgoß
Experte
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Nachricht 37 von 48
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Hallo Herr Müller,

bei der hier angesprochenen Komponente "krpvon" handelt es sich um keinen Konverter - dieses Programm sorgt lediglich dafür, dass die bisherige Import-Möglichkeit im Rechnungswesen-Programm sichtbar bleibt.

Dass die DATEV nun auf die gelisteten Anbieter auf dem DATEV Marktplatz verweist halte ich für legitim, es gibt ja auch noch andere Möglichkeiten bzw. Anbieter.

Ziel der Abkündigung des PV-Formates wird ja wohl auch nicht sein, neue Lösungen zu entwickeln, die ein nicht mehr unterstütztes Datenformat "neu" macht, sondern vielmehr das PV-Format vollständig aus der DATEV-Welt zu entfernen. Einen "halben" Ausstieg gibt es m. E bei sowas nicht...

Viele Grüße

Christian Wielgoß

harachte
Einsteiger
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Nachricht 38 von 48
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Statt einer vollständigen Abkündigung des Postversandformats hätte man zum 01.01.2018 die Aufhebung der Festschreibung für Postversandformate einstellen sollen und dadurch zunächst alle, die Importdateien nicht sofort festschreiben wollen oder können, zur Umstellung auf das DATEV-Format bewogen.

Also allgemein gesprochen: Statt das veraltete Format zwanghaft abzuschaffen dem neuen Format "Features" mitzugeben, die auf Dauer zum Formatwechsel motivieren.

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mkinzler
Meister
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Nachricht 39 von 48
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Hat man doch durch die automatische Festschreibung beim Postversandformat doch versucht. Wenn man dieses noch zurücknimmt wäre ein "Druckmittel" doch weg.

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mkolberg
Meister
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Nachricht 40 von 48
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Es ist korrekt, daß die Abkündigung seit einiger Zeit angekündigt ist. (Relativ kurz im Vergleich zum Alter der betroffenen WaWi- Systeme...)

Leider liegt uns immer noch keine Kassen- Version für die Mandanten vor, die vollautomatisch auf den DATEV- Export umstellt, so daß die Lerndateien funktionieren.
Die im Spätsommer angebotene fehlerbehaftete DVD haben die Mandanten nicht im Einsatz.

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mkinzler
Meister
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Die Version 3.2 der Kassenerfassung für Office wurde lertzte Woche ausgeliefert.

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bodensee
Experte
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Nachricht 42 von 48
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Wie schon mehrfach geäussert, unterstelle  ich das die Datev -Verantwortlichen- schlicht

nicht wissen oder wissen wollen, wie häufig für Teile der Fibu Fremdsysteme im Einsatz sind.

Ich glaube hier ist man gedacht immer noch in der Welt - trotz UO und in jeder Mail von DAtev dürfte das Wort Digitalisierung auftauchen- alles wird beim Stb gemacht und ausschießlich mit der Software der Datev eG.

Daher sind die Modi Abkündigung Format, Kommunikation, Warenwirtschaftssysteme oder auch ihr Kassensystem usw. usw. vornehm ausgedrückt nicht zielführend und führen zu jede Menge Problemen die dann wieder jede Kanzlei handgestrickt lösen muss.

Da fühlt man sich dann als Genosse schon komplett allein gelassen und das von einem EDV Anbieter der doch -dieses wird ja häufig erwähnt- das Wohl der Genossen im Fokus hat.

Man sieht doch allein an den Reaktionen hier in der Newsgroup wie sich zumindest der Teil fühlt der hier postet.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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willimüller
Fachmann
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Sie hätten gerne eine bedarfsorientierte Zuordnung in die einzelnen Chargen gehabt.

Zwei Dinge sprechen dem entgegen. Zum einen, wie hätten wir den Bedarf ermitteln sollen? Jede Kanzlei anrufen? Fragebogen verschicken? Der Aufwand wäre zu hoch gewesen.

Zum anderen hätten alle Kanzleien gewünscht in die letzte Charge zu kommen und damit wäre die Lösung ad absurdum geführt.

Nur für zukünftige, ähnliche Fragestellungen: Wenn Sie die Freischaltung für das nächste Halbjahr mit € 50 und ein weiteres Halbjahr mit € 100 kostenpflichtig gemacht hätten, hätten Sie schon ganz genau den Bedarf (beinahe umsonst) ermittelt und gesteuert bekommen.

Durch die Bestellung der Freischaltung hätten Sie nicht allen Kanzleien den Freischaltcode heimlich installieren lassen müssen, sondern nur bei denen ganz offiziell, die es bestellt haben.

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mkolberg
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Kennt denn irgendjemand die Situation vor Ort?

Es geht nicht um neue Mandanten, die up to Date sind, sondern ed gibt auch unzählbar viele Klein- Mandanten, also Einzelunternehmer, die zuletzt zur EUR- Umstellung Ihr WaWi- System haben anpassen lassen. Diese alten Systeme funktionieren bestens, die online- Shops haben TOP- Positionen im Google- Ranking, können aber leider das aktuelle DATEV- Format nicht bedienen.

Der Unternehmer sagt zu Recht:

Lieber Steuerberater, der Export funktioniert doch seit Jahren, dann sieh zu, wie Du weiterhin mit den Daten arbeiten kannst.

Wir können als Kanzlei den Mandanten nicht in neue Systeme zwingen, wenn die Mandanten das nicht wünschen.

Natürlich wird es altersbedingt eine natürliche Selektion geben, aber bis heute erhalten wir die Jahresbuchhaltungen zu gefühlt 50% in altbewährten Postversand. (Nicht mitgezählt die Mandanten, die DATEV- Produkte nutzen)

DATEV- seitig funktioniert der Import mit der aktuellen Rewe- Version einwandfrei, nur wurde politisch entscheiden, daß diese funktionierende Funktion chargenweise per "Softwareupdate" deaktiviert werden soll.

Frage:

Wer fällt denn in einer "Genossenschaft" Entscheidungen, und was können betroffene Genossen unternehmen, wenn bei der Entscheidungsfindung verkehrte Maßstäbe angesetzt wurden, so daß der altbewährte Datenaustausch mit dem Mandanten torpediert wird und man auf Fremdprodukte angewiesen ist.
Wenn man sich den DATEV- Marktplatz ansieht, kommt ein gewisses "G'schmäckle" auf, was aber sicherlich jeder Grundlage entbehrt.

Dringender Wunsch / Forderung: .

Der Postversand- Import wird bis zum Erscheinen des ReWe- PRO- Nachfolgers einfach mitgeschleift und bei Nutzung wird der Anwender darauf hingewiesen, daß ... (worauf eigentlich???, Postversand ist unveränderlicher, als das DATEV- Format )

Dann wird, analog zum Festschreiben - Aufheben eine Sperre in der NuKo eingebaut und per neu übermittelter Nutzerdaten kann DATEV sehr wohl erkennen, wie oft diese Funktion im Einsatz ist.

Es gibt dringendere Dinge, die in Rewe seit Jahren (Jahrzehnten) auf der Wunschliste stehen und der Erledigung harren. (ich nenne nur: Ausziffern im Arbeitskonto, Synchronblättern, Ausziffern einrichten, Fenster Anordnung speichern, usw...)

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wielgoß
Experte
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Hallo Herr Kolberg,

da ich davon ausgehe, dass von der Abkündigung der PV-Daten wohl eher nicht Abstand genommen wird, muss man sich pragmatisch damit auseinandersetzen. Hier gibt es m. E. im Wesentlich drei Möglichkeiten:

1. Genaue Prüfung ob die liefernden Systeme nicht doch das DATEV-Format bzw. einen individuellen ASCII-Export unterstützen (das geht oft auch aus Auswertungen heraus).

2. Einsatz eines Fremdprogrammes zur Konvertierung (hier gibt es bei einigen Lösungen beispielsweise auch die Möglichkeit, das Festschreibekennzeichen individuell zu vergeben).

3. Sie halten auf einem  Rechner eine Programmversion 2017 bereit, in der Sie die PV-Daten einspielen und im DATEV-Format exportieren.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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andreashofmeister
Allwissender
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3. Sie halten auf einem Rechner eine Programmversion 2017 bereit, in der Sie die PV-Daten einspielen und im DATEV-Format exportieren.

Letzteres werde ich tun. Alter Laptop, nur für diese Zwecke.

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mkolberg
Meister
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Nachricht 47 von 48
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Die laufenden Buchhaltungen sind eine Sache...
Das hat man im Blick, und lt. DATEV "ist selber schuld..."

Ärgerlich ist es aber, wenn irgendwann im Sommer ein kleiner EÜ- Mandant mit der Jahresbuchhaltung seiner PV- Anlage mit dem USB- Stick kommt, und der Sachbearbeiter dann wie ein Depp dasteht, wenn die Buchhaltung nicht zu importieren ist, die der vielleicht schon ein wenig ältere Mandant aus seiner Anwendung per "DATEV- Export" erstellt hat.

Die Gemüter werden kochen, wenn der Sachbearbeiter weiß, daß diese Funktion komplett lauffähig im System schlummert und niemand den Trick kennt, um diese Funktion zu aktivieren.

Reicht vielleicht ein Zurückdatieren des Systemdatums, um eine verlängerte Gnadenfrist zu erlangen?

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chrisocki
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Ärgerlich ist es aber, wenn irgendwann im Sommer ein kleiner EÜ- Mandant mit der Jahresbuchhaltung seiner PV- Anlage mit dem USB- Stick kommt, und der Sachbearbeiter dann wie ein Depp dasteht, wenn die Buchhaltung nicht zu importieren ist.

Die Gemüter werden kochen, wenn der Sachbearbeiter weiß, daß diese Funktion komplett lauffähig im System schlummert und niemand den Trick kennt, um diese Funktion zu aktivieren.

Reicht vielleicht ein Zurückdatieren des Systemdatums, um eine verlängerte Gnadenfrist zu erlangen?

Hi,

wir haben unseren Anwendern seit Jahren mitgeteilt, dass die PV-Formate auslaufen. Die Mitteilung beinhaltete auch den 01.01.2018. Wir werden einen "Teufel" tun und den Kolleginnen und Kollegen jetzt erzählen, dass es eine "versteckte" Möglichkeit im Rewe gäbe, da kann ich mir auch gleich mein Grab schaufeln...

Zeit zurücksetzen, würde ich auch manchmal gerne, ich gehe mal davon aus, dass das KrPvon hiervon nicht beeindrucken lässt.

Grüße

Chr.Ockenfels

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letzte Antwort am 11.01.2018 09:14:59 von chrisocki
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