Hallo zusammen,
ich habe einen hohen Betrag für IT-Consultingleistungen zu verbuchen und bin am überlegen zu welchem Konto diese Kosten am besten passen. Dem Konto 6825 würde ich die Leistungen nicht zuordnen, da es sich nicht um eine rechtliche Beratung handelt. Auf welches Konto bucht ihr Kosten für Consulting bzw. Unternehmensberatung?
Ich freue mich auf eure Vorschläge!
Danke!
Hallo Andrea,
warum eigentlich nicht?
Das Konto heißt doch Rechts- und Beratungskosten. Hier würde ich sämtliche Beratungskosten drauf buchen, egal ob es eine Rechtsberatung oder eine andere Beratung ist.
Gruß
Björn
Hallo Björn,
in der DATEV Kontenerläuterung steht zum Konto 6825: Auf dem Konto Rechts- und Beratungskosten wird der Aufwand für betrieblich veranlasste Beratungen beim Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar gebucht.
Zusätzlich werden hier auch die Kosten für betrieblich veranlasste Prozesse, Verfahrensführungen und Vertragsausarbeitungen erfasst.
Meinst du, dass Consultingleistungen für allgemeine Unternehmensprozesse bzw. IT-Prozesse auch unter diese Definition fallen?
Lieben Gruß
Andreea
Hallo Andreea,
ich würde diese Fälle auch so buchen, ja.
Gruß
Björn
schon immer Rechts- und Beratungskosten.
Habe breiten Überblick unter den DATEV-Nutzern
6825 ist völlig richtig, sind Beratungsleistungen.
die Erläuterungen von Datev betreffen nur Teile und vermutlich stammen die Erläuterungen noch aus grauer Vorzeit.
Ich glaube die Bezeichnung gab es schon in den 80er. Da war ich noch in der Ausbildung. Bei Einführung des SKR04 wurde die Bezeichnung übernommen.
In den 80er gab es nicht viel IT und unter dieser Bezeichnung schon gar nicht. 🙂 . Da schließe ich das Rechenzentrum der DATEV jetzt mal aus.
Auch wenn das Thema schon älter ist - aber ich würde das Konto Rechts- und Beratungskosten nicht für IT Beratung oder andere Consulting Leistungen nehmen. Dieses Konto hat einen negativen Touch für Außenstehende, wenn sich z.B. ein möglicher Käufer oder Kunde die GuV anschaut, dann vermutet er, dass die Firma viele Rechtstreitigkeiten hat.
.
sehe ich anders , Beratungsleistung ist nunmal auch IT , kann man natürlich auch ein eigenes Konto 6826 anlegen oder auch auf 6810 Fax und Internet buchen, was ich allerdings nicht machen würde.
Für mich bleibt es bei 6825 und wenn wirklich jemand auf die Idee mit Rechtsstreitigkeiten kommen sollte kann man sich das Konto ansehen und die Einzelbuchungen bzw. die Belegverknüpfung tut an das restliche .