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Kosten für Consulting, IT-Beratung

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letzte Antwort am 27.01.2025 12:36:27 von bodensee
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Andreea11
Beginner
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Nachricht 1 von 10
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Hallo zusammen,

 

ich habe einen hohen Betrag für IT-Consultingleistungen zu verbuchen und bin am überlegen zu welchem Konto diese Kosten am besten passen. Dem Konto 6825 würde ich die Leistungen nicht zuordnen, da es sich nicht um eine rechtliche Beratung handelt. Auf welches Konto bucht ihr Kosten für Consulting bzw. Unternehmensberatung?

 

Ich freue mich auf eure Vorschläge!

 

Danke!

björn
Experte
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Nachricht 2 von 10
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Hallo Andrea,

 

warum eigentlich nicht?

 

Das Konto heißt doch Rechts- und Beratungskosten. Hier würde ich sämtliche Beratungskosten drauf buchen, egal ob es eine Rechtsberatung oder eine andere Beratung ist.

 

 

Gruß

Björn

Andreea11
Beginner
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Nachricht 3 von 10
7875 Mal angesehen

Hallo Björn,

 

in der DATEV Kontenerläuterung steht zum Konto 6825: Auf dem Konto Rechts- und Beratungskosten wird der Aufwand für betrieblich veranlasste Beratungen beim Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar gebucht.
Zusätzlich werden hier auch die Kosten für betrieblich veranlasste Prozesse, Verfahrensführungen und Vertragsausarbeitungen erfasst.

 

Meinst du, dass Consultingleistungen für allgemeine Unternehmensprozesse bzw. IT-Prozesse auch unter diese Definition fallen?

 

Lieben Gruß

 

Andreea

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björn
Experte
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Nachricht 4 von 10
7861 Mal angesehen

Hallo Andreea,

 

ich würde diese Fälle auch so buchen, ja.

 

 

Gruß

Björn

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Amadeus11
Einsteiger
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Nachricht 5 von 10
3741 Mal angesehen

schon immer Rechts- und Beratungskosten.

Habe breiten Überblick unter den DATEV-Nutzern

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 6 von 10
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6825 ist völlig richtig, sind Beratungsleistungen. 

 

die Erläuterungen von Datev betreffen nur Teile  und vermutlich stammen die Erläuterungen noch aus grauer Vorzeit.

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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martin65
Meister
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Nachricht 7 von 10
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Ich glaube die Bezeichnung gab es schon in den 80er. Da war ich noch in der Ausbildung. Bei Einführung des SKR04 wurde die Bezeichnung übernommen.

 

In den 80er gab es nicht viel IT und unter dieser Bezeichnung schon gar nicht. 🙂 . Da schließe ich das Rechenzentrum der DATEV jetzt mal aus. 

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Phexi
Einsteiger
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Nachricht 8 von 10
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Auch wenn das Thema schon älter ist - aber ich würde das Konto Rechts- und Beratungskosten nicht für IT Beratung oder andere Consulting Leistungen nehmen. Dieses Konto hat einen negativen Touch für Außenstehende, wenn sich z.B. ein möglicher Käufer oder Kunde die GuV anschaut, dann vermutet er, dass die Firma viele Rechtstreitigkeiten hat.

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renek
Meister
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Nachricht 9 von 10
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.

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 10 von 10
2158 Mal angesehen

sehe ich anders , Beratungsleistung ist nunmal auch IT , kann man natürlich auch ein eigenes Konto 6826 anlegen oder auch auf 6810 Fax und Internet buchen, was ich allerdings nicht machen würde. 

 

Für mich bleibt es bei 6825 und wenn wirklich jemand auf die Idee mit Rechtsstreitigkeiten kommen sollte kann man sich das Konto ansehen und die Einzelbuchungen bzw. die Belegverknüpfung tut an das restliche . 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 27.01.2025 12:36:27 von bodensee
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