Hallo in die Community,
in der Regel finde ich hier immer recht schnell Antworten zu meinen Fragen. Jedoch habe ich jetzt folgende Frage noch nicht finden können:
Ein Mandant von mir unterliegt der Ist-Versteuerung. Er vertreibt seit zwei Jahren PV-Anlagen und hat somit im Jahr 2022 entsprechend Anzahlungsrechnungen geschrieben. Diese habe ich bei Zahlungseingang gegen 1718 gebucht (SKR 03).
Im Jahr 2023 wird die Schlussrechnung mit 0 % Umsatzsteuer geschrieben, die vorher erhaltenen Anzahlungen in der Rechnung in Abzug gebracht und die "zu viel" gezahlte Umsatzsteuer aus den Anzahlungsrechnungen kenntlich ausgewiesen. Diese Buchung lautet Debitor an Erlöse 0% USt, wobei ich dann die volle Rechnungssumme buche.
Im nächsten Schritt buche ich im Monat der Schlussrechnung auch die erhaltenen Anzahlungen gegen den Debitor, um nur noch den Restbetrag auf meinem Debitor ausgleichen zu müssen.
Soweit, so gut. Jetzt möchte der Mandant wissen, wie er denn nachvollziehen kann, dass ich die "zu viel" gezahlte USt auch wieder beim Finanzamt einfordere. Durch die "Stornobuchen" bzw. spiegelverkehrten Buchungen auf dem Konto erhaltene Anzahlungen eliminiere ich ja die Umsatzsteuer, also buche sie im Soll. Diese taucht aber auf dem Konto Umsatzsteuer nicht fällig (1766) auf. Grundsätzlich ja kein Problem, er ist ja Ist-Versteuerer.
Jedoch bleiben die Umsatzsteuerbeträge hier im Soll stehen und werden nicht ausgeglichen. Dadurch, dass ich ein Erlöskonto ohne Umsatzsteuer anspreche, fehlt mir also die Gegenbuchung auf dem Konto 1766.
Mein Kopf raucht und ich komme nicht weiter. Es ist bestimmt ein Gedankenfehler drin, vielleicht kann mir jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus!
Mittlerweile habe ich den Sachverhalt noch einmal nachvollzogen und bin zu der Lösung gekommen: die Habenbuchung ist im Vorjahr auf dem Konto 1766 verbucht worden und als EB-Wert zum 01.01.2023 vorgetragen. Demnach gleicht sich das Konto aus.
Wenn er die Anzahlungen erhalten hat, wieso steht dann die Steuer noch auf 1766?
In 2022 sind die erhaltenen Anzahlungen nicht bei Zahlung auf 1718 gebucht worden, sondern debitorisch im Zeitpunkt der Rechnungsschreibung gebucht worden. Ab 2023 ist dann umgestellt worden.
Trotzdem ergibt sich für mich nicht, warum in 2022 noch ein Saldo auf 1766 für diesen Fall vorhanden ist.
Wenn die Anzahlungen geleistet wurden, dürfte hier nichts mehr auf dem Konto 1766 stehen.
Wenn nun aber die Anzahlungen in 2022 mit Umsatzsteuerbuchung (fällig) erfasst wurden und nun im folgenden Jahr die Verrechnung mit der Schlussrechnung (0%) erfolgt, ergibt sich bei Auflösung der Anzahlung das Problem, dass hiermit automatisch eine Sollbuchung auf 1766 erfolgt. Eigentlich müsste aber eine Sollbuchung auf 1776 erfolgen.
Hat da jemand einen Vorschlag?
Wir haben dazu nun die Auflösung der Anzahlung zunächst gegen 1590 gebucht. Die Buchung auf 1590 haben wir dann gegen den Debitor aufgelöst. So kommt das richtige Ergebnis raus.
Moin,
wenn ganz klar ist, dass die Sollbuchung nicht auf #1766 sondern auf #1776 erfolgen soll, kann man bei Auflösung der Anzahlungen in der Buchungszeile mit Strg+S die Besteuerungsart nur für den einen Buchungssatz von Ist- auf Soll-Versteuerung ändern.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Im Grunde ist hier genauso zu verfahren, wie zu Zeiten 16% Umsatzsteuer und 19% Umsatzsteuer und deren Korrekturvorschriften.
Ich würde hier zuerst den Schlussrechnungsbetrag (vor Verrechnung mit erhaltenen Anzahlungen) mit MWSt 0,00 buchen. Somit habe ich zuallererst den vollständigen Rechnungsbetrag mit MWSt 0,00 im System.
Dann die bereits gebuchten erhaltenen Anzahlungen brutto (SKR03 1718) gegen Verrechnungskonto (SKR03 1360) ausgleichen. So wird das Konto 1766 beim Storno der MWSt gar nicht erst angesprochen.
Danach kann das Konto 1360 gegen den OPOS Schlussrechnung ausgeglichen werden (nicht vergessen: immer über Zahlungen buchen, dann wählt das Programm automatisch den richtigen Steuerschlüssel).