Hallo in die Community, in der Regel finde ich hier immer recht schnell Antworten zu meinen Fragen. Jedoch habe ich jetzt folgende Frage noch nicht finden können: Ein Mandant von mir unterliegt der Ist-Versteuerung. Er vertreibt seit zwei Jahren PV-Anlagen und hat somit im Jahr 2022 entsprechend Anzahlungsrechnungen geschrieben. Diese habe ich bei Zahlungseingang gegen 1718 gebucht (SKR 03). Im Jahr 2023 wird die Schlussrechnung mit 0 % Umsatzsteuer geschrieben, die vorher erhaltenen Anzahlungen in der Rechnung in Abzug gebracht und die "zu viel" gezahlte Umsatzsteuer aus den Anzahlungsrechnungen kenntlich ausgewiesen. Diese Buchung lautet Debitor an Erlöse 0% USt, wobei ich dann die volle Rechnungssumme buche. Im nächsten Schritt buche ich im Monat der Schlussrechnung auch die erhaltenen Anzahlungen gegen den Debitor, um nur noch den Restbetrag auf meinem Debitor ausgleichen zu müssen. Soweit, so gut. Jetzt möchte der Mandant wissen, wie er denn nachvollziehen kann, dass ich die "zu viel" gezahlte USt auch wieder beim Finanzamt einfordere. Durch die "Stornobuchen" bzw. spiegelverkehrten Buchungen auf dem Konto erhaltene Anzahlungen eliminiere ich ja die Umsatzsteuer, also buche sie im Soll. Diese taucht aber auf dem Konto Umsatzsteuer nicht fällig (1766) auf. Grundsätzlich ja kein Problem, er ist ja Ist-Versteuerer. Jedoch bleiben die Umsatzsteuerbeträge hier im Soll stehen und werden nicht ausgeglichen. Dadurch, dass ich ein Erlöskonto ohne Umsatzsteuer anspreche, fehlt mir also die Gegenbuchung auf dem Konto 1766. Mein Kopf raucht und ich komme nicht weiter. Es ist bestimmt ein Gedankenfehler drin, vielleicht kann mir jemand helfen? Vielen Dank im Voraus!
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