Wenn die Anzahlungen geleistet wurden, dürfte hier nichts mehr auf dem Konto 1766 stehen. Wenn nun aber die Anzahlungen in 2022 mit Umsatzsteuerbuchung (fällig) erfasst wurden und nun im folgenden Jahr die Verrechnung mit der Schlussrechnung (0%) erfolgt, ergibt sich bei Auflösung der Anzahlung das Problem, dass hiermit automatisch eine Sollbuchung auf 1766 erfolgt. Eigentlich müsste aber eine Sollbuchung auf 1776 erfolgen. Hat da jemand einen Vorschlag?
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