Welches Konto ist eigentlich für Fahrten des Unternehmers zwischen Wohnung und Betrieb bei Nutzung eines Privat PKW bei einer EÜR vorgesehen? Das Konto 4678 wird bemängelt:
im Kontenrahmen habe ich aber nur das gefunden:
Und Reisekosten Unternehmer sind es ja nicht.
Vielen Dank für Tipps..
Wir buchen auf das Konto "4590 Kfz-Kosten betr. Nutzung Kfz im Privatvermögen".
@Gelöschter Nutzer schrieb:Welches Konto ist eigentlich für Fahrten des Unternehmers zwischen Wohnung und Betrieb bei Nutzung eines Privat PKW bei einer EÜR vorgesehen? Das Konto 4678 wird bemängelt:
im Kontenrahmen habe ich aber nur das gefunden:
Und Reisekosten Unternehmer sind es ja nicht.
Vielen Dank für Tipps..
Auch wenn das Konto mit 46 anfängt, sind es keine Reisekosten, die angegebenen Konten sind m.E. schon die richtigen, 4678 als Gegenkonto, 4680 als Konto.
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Die Konten 4678 und 4679 sind für den Fall gedacht, dass der Unternehmer mit einem Geschäftswagen die Strecke Wohnung<->Betrieb zurückliegt. Handelsrechtlich sind sämtliche Ausgaben die damit im Zusammenhang stehen zunächst abziehbar. Steuerrechtlich ist nur die Kilometerpauschale abziehbar. Deshalb gibt es diese beiden Konten über die man den Split abzugsfähig/nicht abzugsfähig versucht zu steuern (siehe auch Datev Dok.: 5361192)
Da es sich im vorliegenden Fall aber um ein Privatfahrzeug handelt, liegen schon mal begrifflich gar keine Fahrzeugkosten vor die abzugrenzen wären.
Da es sich jetzt "nur" um die Kosten der Entfernungspauschale für den Unternehmer handelt, ist es gleichzusetzen mit den Fahrtkostenerstattungen an Arbeitnehmer. Diese werden auf das Konto 4152 "Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer" verbucht. Ein adäquates Konto für den Unternehmer existiert im Standardkontenrahmen nicht. Daher bin ich auch bei der Lösung von @shasieber dieses über das Konto 4590 zu buchen. Das Gegenkonto könnte Privateinlage sein.
4590 sagt auch Dok.-Nr.: 5301230
https://www.datev.de/lexinform/5301231
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@FredK schrieb:Da es sich im vorliegenden Fall aber um ein Privatfahrzeug handelt, liegen schon mal begrifflich gar keine Fahrzeugkosten vor die abzugrenzen wären...
.... Daher bin ich auch bei der Lösung von @shasieber dieses über das Konto 4590 zu buchen. Das Gegenkonto könnte Privateinlage sein.
na ja, dann werden die Kosten, die keine Fahrzeugkosten sind, aber doch als Fahrzeugkosten ausgewiesen (4950 = Kfz-Kosten betriebl. Nutzung Kfz im PV). Das 49 € Ticket, das für Fahren zum Betrieb genutzt wird, wird beim Unternehmer auch als Reisekosten und nicht als Fahrzeugkosten (Nutzung eines öffentlichen Kfz=Bus) ausgewiesen.
Es bleibt dir ja immer noch die Möglichkeit ein völlig neues Konto einzurichten, das du entsprechend steuerst und benennst. Das alles hängt ja davon ab, wie aussagekräftigt du später deine Buchhaltungsanalyse haben willst.
Ich stehe gerade vor dem selben Problem:
- Mandant PKW im PV
- ca. 1.000 EUR Nutzungseinlage # 4590 (SKR 03)
- zusätzlich ca. 1.300 EUR Entfernungspauschale
Die 1.000 EUR müssen Zeile "Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)" zur EÜR.
Die 1.300 EUR müssen in Zeile "Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte" zur EÜR.
Die Buchung # 4678 an 1890 wirft eine Fehlermeldung aus.
In der Zeile "Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte" ist nur das Konto 4678 bei DATEV zugeordnet.
Ich habe mir jetzt wie folgt beholfen:
anstatt 1.300 EUR # 4678 an # 1890
1.300 EUR # 4678 an # 4680
1.300 EUR # 4680 an # 4679
1.300 EUR # 4679 an # 1890
-> ist zwar so nicht gedacht, hat aber funktioniert, Gewinn stimmt