Liebe Kollegen und vor allem liebe DATEV,
soeben wurde bei uns die 11.1 eingespielt. Da ich mich in der Regel dann gleich über die Neuerungen hermache, habe ich tatsächlich auch gleich den Assistenten zur Kontenzweckänderung durchlaufen lassen. Hier stellt sich mir jetzt insbesondere die Frage, was bei einem Einnahmen-Überschuss-Rechner an dem Konto 6670 bzw. 4670 "falsch" sein soll??
Das Konto Reisekosten Unternehmer wird mir bei allen meinen EÜR's als "Fehler" angezeigt. Aber wohin soll ich denn den Kontenzweck ändern?? Gibt es eine Überleitungstabelle, in der ich sehen kann, welche konnten nicht/nicht mehr benutzt werden dürfen?
Weiter stellt sich mir die Frage, wohin ich bei einem EÜR-Bestand Verbindlichkeiten buchen kann? Es gibt ja auch hier Fälle, in denen auf Kredit/Ratenzahlung angeschafft wird bzw. eine Kreditkarte genutzt wird.
Konkret benötige ich Hilfe zum Konto 3610 (soll beim EÜR dann ein Bankkonto verwendet werden?)
und 3500 Sonstige Verbindlichkeiten (welches Konto soll ich hier verwenden?).
Und zum Schluss noch eine ganz doofe Frage: Wieso können "falsche" Konten überhaupt bebucht werden, wenn doch im Abschlusszweck (der Zuordnungstabelle) EÜR angegeben ist.
Für Denkanstöße und Hilfestellungen danke ich im Voraus!
Herzlichst
Jennifer Stobbe
Hallo Frau Stobbe,
bei der Nutzung eines DATEV-Standard-Kontenrahmens stehen immer alle dort enthaltenen Konten zur Verfügung, ein wenig Eigenverantwortung ist hier schon gefragt, zumal wegen individueller Einstellungen ja auch eventuell Konten angesprochen werden, die eigentlich nicht für die jeweilige Rechtsform gedacht sind.
Zu Ihrem Beispiel mit dem Konto 4670 (Reisekosten Unternehmer): Die Anlage EÜR verlangt eine detaillierte Differenzierung der Reisekosten, bei Nutzung der Programmverbindung zum Befüllen der Anlage EÜR taucht der Kontenwert bei den Betriebsausgaben mit Abzugsbeschränkungen auf, was zu Rückfragen bei der Steuerveranlagung oder zum Aussteuern der Erklärung von der automatisierten Bearbeitung beim Finanzamt führen kann.
Für weitere Informationen zur Verwendung der Konten empfehle ich Ihnen die "Informationen zum Konto..." (Menüpunkt Stammdaten). Hier können Sie sich gezielt über die Verwendung eines Kontos informieren und weitere Erläuterungen, z. B. auch der direkte Absprung nach LEXinform, nutzen.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Wielgoß,
danke für den Hinweis. Ich habe das gemacht und finde kein anderes Konto für die einbehaltene Kapitalertragsteuer 2213 (SKR03) auf Kapitalerträge. (Auch Einzelunternehmen und EÜR) Auch dieses Konto wird moniert als nicht Rechtsform-konform.
Wie verhalte ich mich denn da? Soll ich zukünftig, sofern Kapitalertragsteuer einbehalten wird, nur die Nettozinszahlung auf 2650 verbuchen?
Vielen Dank für eine Antwort.
Jochen Daniels
Hallo Herr Daniels,
dazu aus den Kontenerläuterungen aus dem elektronischen Wissen:
[...]
Hinweis: Einzelunternehmen und Personengesellschaften nutzen für diese
Sachverhalte ein Konto aus dem Bereich "Privatkonten", da es sich hier um
vorausbezahlte Einkommensteuer handelt.
[...]
I. d. R. handelt es sich bei der Kapitalertragsteuer und der Folgesteuern ja um keine Betriebsausgabe. In der Gewinnermittlung wird der Kontenwert zwar dem steuerlichen Gewinn wieder hinzugerechnet, ist also rechnerisch korrekt, jedoch m. E. dennoch falsch (z. B. in Hinblick aus § 4 Abs. 4a EStG).
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo,
das bedeutet, dass mir jetzt jede EÜR um die Ohren fliegen wird. Das Konto 4670 habe ich seit jeder bebucht. Oder gilt die Zuordnung des Kontenzwecks Kanzleiweit ?
Viele Grüße
Andreas Brockmann-Quelle
das müsste schon seit mehreren Jahren so sein, schauen Sie sich mal im Archiv um...
Hallo Herr Brockmann-Quelle,
erleichtert darf ich feststellten, dass ich nicht die Einzige bin, die hierüber gestolpert ist. Feststellen lässt sich, dass mir die Zuordnung zu den beschränkt abziehbaren Kosten bisher nicht aufgefallen war, da hier von uns nur Kleinstbeträge (z.B. Parkgebühren) gebucht werden, die bei der (stichprobenweisen) Überprüfung der Anlage EÜR nicht ins Auge stachen. Fakt ist, dass sich auch das Finanzamt nicht lange aufgehalten hat, da es hier wohl (ausnahmsweise) eine Wesentlichkeitsgrenze gegeben haben muss.
Wie dem auch sei. Ja, es ist wohl so, dass jeder Fall, der hiervon betroffen ist, manuell nochmals korrigiert werden muss. Hierbei ergeben sich 2 Varianten.
Sind auf dem Konto RK UN tatsächlich mehrere Buchungen mit relevanten Beträgen gebucht, habe ich den Kontenzweck neu zugeordnet (Zuordnung zum Konto "und Reisenebenkosten") und damit die Fehlermeldung beseitigt. Ich habe aber auch die Variante gewählt, dass ich in den alten Jahren den Saldo des Kontos in einer Summe umgebucht habe. Diese Vorgehensweise habe ich gewählt, wenn z.B. auch noch andere Konten betroffen waren. Hier z.B. mein in der Eingangsfrage enthaltenes Konto #3500. Hier ist auf das Konto #3334 "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen für Investitionen für § 4(3)" zu buchen.
Für die Kreditkarte habe ich jetzt ein gesondertes Bankkonto angelegt.....wenn's hier bessere Vorgehensweisen gibt: nur her damit.
Besten Dank im Voraus.
Herzliche Grüße
Jennifer Stobbe
Hallo Frau Stobbe,
nach dem Link von Herrn Müller zu urteilen, ist dieses Thema anscheinend nichts neues. Ist mir allerdings komplett entgangen, da ich bisher niemals eine Rückfrage seitens der Finanzämter hatte (und ich davon Ausging, dass Datev das schon richtig zuordnet). Ich habe den Kontenzweck jetzt auch so zugeordnet, wie Sie es gemacht haben. Dann dürfte damit Ruhe sein. Die Kreditkarte habe ich nun auch über ein Bankkonto gelöst. Ist meiner Meinung nach die eleganteste Lösung. Aber ja auch nur bei einem 4/3 Rechner.
Ich gehöre eher nicht zu den Datev-Kritikern in diesem Forum. Trotzdem muss ich sagen, dass man dies auch anders hätte lösen können. Ich will nun nicht den Thread aus 2015 aufleben lassen, doch Stand ich erstmal wie´n Ochs vorm Berg, da ich in der Hektik (4/3 Rechnung musste fertig werden) nicht wusste, was mit die Kontenzweckzuordnung überhaupt gemeint war und ich keine Zeit hatte, irgendwelche Lexinform-Dokumente durchzulesen. M.E. unsinnig und nicht kundenfreundlich. Zudem muss ich jetzt noch den Mitarbeiter/innen erklären, was nötig ist, da wir, wie gesagt, noch nie ein Problem damit hatten.
Viele Grüße und einen schönen Feierabend.
Andreas Brockmann-Quelle
Hallo Herr Wielgroß,
Ihre Auffassung in Sachen Kapitalertragsteuer und Buchung auf Privatkonten kann ich thematisch zwar folgen. Die Problematik sehe ich jedoch in den Fällen, wo der EU ein F-Erklärung abgibt und die anrechenbaren Steuern dort auch in dieser Erklärung mit aufführen muss. Werden diese auf den Privatkonten gebucht, kommt es zu unnützen Nachfragen seitens des FA, wenn die Werte nicht aus der EÜR erkennbar sind.
Viele Grüße
Kirsten Slotwinsky
Hallo Frau Slotwinsky,
sprechen Sie im Rechnungswesen-Programm das Konto für Kapitalertragsteuer an, wird der dort gebuchte Betrag i. d. R. bei den neutralen Aufwendungen ausgewiesen und mindert den betrieblichen Gewinn, anschließend erfolgt die Hinzurechnung für die Ermittlung des steuerlichen Gewinnes.
In der Anlage EÜR wird der Betrag bei Nutzung der Programmverbindung ohnehin nicht berücksichtigt, hier fällt diese Position also letztendlich weg. Dies gilt auch für die Zeilen zur Anrechnung der Steuerbeträge in der Anlage FG.
In welcher Zeile der EÜR haben Sie denn bisher die Abzugsbeträge ausgewiesen?
Ich weiß, dass das vorgehen in diesem Fällen sehr unterschiedlich gehandhabt wird, zum Beispiel auch bei Personengesellschaften.
Hinsichtlich der Behandlung der Kapitalertrag- und Folgesteuern bei EU folge ich der Literaturmeinung und sehe deren Entstehung nicht betrieblich veranlasst an.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Frau Stobbe,
für die Kreditkartenabrechnung gibt es ein gleichnamiges Konto, 1730 bzw. 3610. Oder ist das auch 'EÜR-feindlich'? In der Kontenerläuterung stand zumindest nichts dergleichen.
Viele Grüße.
Hallo 0815,
ja, das Konto 3610 ist auch eines der betroffenen, die zu einer Fehlermeldung führen.
Wie man in der Sendung mit der Maus zu hören bekommt: "Ich weis nicht warum, ist aber so".
An dieser Stelle möchte ich auch nochmals meine (ketzerische) Frage aufnehem, warum es nicht/ob es möglich ist, bei der Auswahl einer bestimmten Zuordnungstabelle auch nur die "unkritischen" Konten angezeigt zu bekommen. Das wäre insofern hilfreich, als daß man so schnell den Überblick bekommen kann, an welcher Stelle man das eigene Buchungsverhalten anpassen muss. Ich beziehe mich hier auf das Konto 3610 oder 3500 oder die angesprochene Kapitalertragsteuer...
Dass die Buchung auf RK UN nicht mehr in Ordnung ist, haben wir ja bereits an anderer Stelle festgestellt.
Herzliche Grüße
Jenni
Hallo Frau Stobbe,
die Anzeigefilter für die Kontenzweckprüfung finden Sie in der Kontenauswahl beim Buchen und auch in den Eigenschaften des Kontenplans.
Eine "Deaktivierung" der Konten gibt es m. E. nicht - hier wäre ja auch fraglich, was dann mit Konten passieren soll, die bereits bebucht aber eigentlich nicht geeignet sind.
Für eine laufende Überwachung der angesprochenen Konten empfehle ich Ihnen die Auswertung Kontenzweckprüfung.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Achso, na dann ...
Die ketzerische Frage unterstütze ich.
Vielleicht können Sie sich in der Zwischenzeit mit der Fibu-Überwachung behelfen. Eventuell wird das dann dort angezeigt, wenn ein nicht zulässiges Konto angebucht wurde. Zumindest werden dort Konten bemängelt, die aufgrund der Rechtsform nicht zulässig sind. Vielleicht ja auch bei EÜR nicht zulässige Konten. Kann es nur grad nicht testen, da ich auf die Schnelle bei meinem EÜRler ein bebuchtes Konto RK UN gefunden habe.
Viele Grüße.
Nachtrag: Beim Konto Kreditkartenabrechnung werde ich es mal im Auge behalten. Es kommt bald ein EÜR-Quartaler, der Kreditkarte nutzt und wo ich zumindest über den Jahreswechsel mit Konto 1730 (3610) buche. Mal sehen.
Elektronisches Wissen Rechnungswesen
Kontenerläuterung vom 01.03.2018
Dok.-Nr.: 5360647
Kreditkartenabrechnung - Kontenerläuterung
[...]
Hinweis für Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG: Die Zulässigkeit des Kontos für die Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG wird derzeit geprüft.
[...]
Interessant^^
@Datev: Das Konto muss auch für die Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG zulässig sein. Wie soll ich sonst Aufwendungen korrekt buchen, die bspw. am 19.12.2017 per Kreditkarte bezahlt wurden; worüber per Kreditkartenabrechnung seitens der Bank erst im Januar 2018 abgerechnet wird? Denn: "Bei Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt der Abfluss bereits mit der Unterschrift auf dem Belastungsbeleg und nicht erst im Zeitpunkt der Kontobelastung." (https://ra.de/bsp/artikel/betriebsausgaben-3A-zum-abflusszeitpunkt-bei-zahlung-per-kreditkarte--_10218 oder auch Elektronisches Wissen Buchungs-ABC, Dok.-Nr.: 5300819).
Viele Grüße.
Hallo Herr Wielgoß,
ähnliche Fragen habe ich mir schon mehrfach gestellt. Danke daher für Ihren Hinweis auf die "Informationen zum Konto...", die ich noch nicht bewusst wahrgenommen habe. An der Stelle sind sehr hilfreiche Dokumente verknüpft.
Warum werden diese Dokumente nicht sofort beim "Kontenzwecke prüfen" angeboten, wo ja individuell alle fraglichen Konten aufgelistet werden? Damit ließe sich viel Frust vermeiden (den das allgemeine REW91866 nicht wirklich lindert) - und umständliches Geklicke, wenn man erst "Informationen zum Konto..." aufrufen und sich die betroffenen Konten einzeln aus der Liste heraussuchen muss.
Viele Grüße
Horst Hoffmann
Hallo Herr Hoffmann,
die weiterführenden LEXinform-Infos zu Konten gibt es ja nicht bei jedem Konto. Daneben geht es in diesen Dokumenten auch nicht vorrangig um die Angelegenheit der Kontenzwecke.
Ein Hinweis bei der Kontenzweckprüfung fände ich daher u. U. eher mißverständlich.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo zusammen,
auch wenn der thread schon etwas älter ist, stellen sich uns jetzt folgende Fragen in diesem Zusammenhang:
1: Konto 4672 (SKR03), nicht abzugsfähige Reisekosten: Bei § 4/3-Rechnung kommt bereits genannter Kontenzweck-Fehlerhinweis. Warum? Wie soll ich denn sonst nicht abzf. Reisekosten buchen? (Privatkonto ist keine Option, da ja die USt gezogen werden darf und 90er/80er Schlüssel auf Privatkonto nicht geht - warum eigentlich nicht? Stichwort USt-pflichtige V+V-Einnahmen?)
2: KapESt bei PersGes (hier: Bilanzierung): Buchen wir auch seit eh und je auf Konto 2213 (SKR03) und rechnen außerbilanziell hinzu, damit die KapESt in der GuE nicht "verloren geht" (was bei Buchen auf Privatkonto m.E. leicht(er) passieren kann). Leider geht keine E-Bilanz-DÜ mehr, wenn man dieses Buchungsverhalten bei PersGes beibehält... Gibt's hier einen Workaround / Trick, Konto 2213 dennoch buchen zu können?
Herzlichen Dank für die hoffentlich kommenden Antworten und viele Grüße,
F. Berger
Hallo Herr Berger,
zu 1. #4672: s. Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1000184 Dort gibt es je nach Gesellschaftsform bzw. Gewinnermittlungsart ein pdf mit den häufig betroffenen Konten der Fehlermeldungen zur Kontenzweckprüfung. Im pdf zur EÜR 4/3 heißt es dann unter #4672 tatsächlich: "derzeit in Klärung, deshalb keine Anpassung des Buchungsverhaltens erforderlich". Damit sollten Sie diese Meldung aktuell wohl ignorieren können. Zu 4672 gab es auch noch ein anderes Info-Datenbank, Dok.-Nr. 5361190, letzter Stand vom 08.11.2017.
zu 2. #2213: buche ich genau wie Sie erst im Aufwand. Dann erfolgt hier allerdings die direkte Umbuchung auf die Gesellschafterkapitalkonten, so dass der Saldo auf 2213 dann Null ergibt. Weiter die außerbilanzielle Hinzurechnung. Damit geht es nicht für die GuE verloren (zumindest in meinem System). Und die letzte Übermittlung einer solchen E-Bilanz hat im Juli, also vor der DVD 12.0, noch problemlos funktioniert.
Gruß,
S. Koch
Hallo Herr Berger,
zu 1., in Ergänzung zu Frau Kochs Antwort: Sie können die Konten 1869 bzw. 1879 mit VSt bzw. USt bebuchen. Z.B. 30 1879.
Viele Grüße.
Ich bin gerade zufällig darauf gestoßen, dass bei der Kontenzweckprüfung für das Konto 4672 bei der EÜR keine Fehlermeldung mehr kommt.
Weiß jemand, ob das Konto bei der EÜR wieder freigegeben ist?
Thomas Günther
In Info-Datenbank, Dok.-Nr. 5361190 steht zumindest nicht (mehr), dass es für die EÜR nicht bebucht werden darf.