Hallo Zusammen,
hat jemand Erfahrungen mit der Verwendung von Standard-Kontenrahmen für Grundstücksgemeinschaften? Konkret geht es mir darum, wie ich entsprechende Grundstücksgemeinschaften mit Einkünften aus V+V und umsatzsteuerpflichtiger Vermietung über Kanzlei Rechnungswesen erfassen kann.
Besten Dank & viele Grüße
JZ
Hallo Herr Zeller,
wir haben uns für diesen Zweck eine individuelle Kanzlei-BWA und eine Individuelle Kanzlei ZOT angelegvt. Das sieht dann bei uns so aus:
Wie das dann zukünftig mit den Kontenzwecken geht, konnte mir von DATEV noch niemand sagen.
Gruß
Ralf Blum
Da gibt es leider von DATEV keine vernünftige Lösung. Ich habe mit SKR04 und Kostenstellen für jedes Objekt eine Buchhaltung eingerichtet und tippe die Summen in die Anlagen V.
Sie kennen aber schon die Verknüpfung zum ESt Belegbuchen?
Ist viel Einrichtungsarbeit, man spart sich aber über die Jahre Tipparbeit.
Da relativ viele Konten "verbogen" werden hab ich keine Ahnung wie, von Herrn @blum schon angemerkt, es nachher mit den Kontenzwecken aussieht.
Bisher habe ich (wie bei anderen Buchhaltungen auch) die Sachkontenlänge auf 6 erweitert und die Zuordnungstabelle angepaßt. Mit den individuellen Zuordnungen haben wir zwei Fliegen mit einer Klappe erschlagen:
1. Konten können standardmäßig verwendet werden (z.B. bei Gebäudeversicherungen im SKR 03 Konto 4360 10 oder 4360 20). Dabei stehen die letzten beiden Nummern für das Objekt, selbstverständlich werden die Kontenbezeichnungen noch mit Objektkurzbezeichnung versehen. Damit haben unsere Buchhalter, die sonst hauptsächlich Betriebe buchen, schnellen Zugriff auf die Konten. Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung mit wiederkehrenden Buchungen (Gas, Strom, Wasser etc.) vereinfachen das Ganze noch weiter.
2. Durch die Anpassung der Zuordnungstabelle kann man objektbezogene Überschußermittlungen als "Jahresabschluß" ausgeben lassen, wir haben die Gliederung aus der Anlage V übernommen. Erleichtert das Erstellen der Steuererklärung, da mittels "Kontennachweis" sofort Abweichungen zum Vorjahr auffallen. Und natürlich können wir dem Mandanten auch das fertige Exemplar übergeben - eine Vermietung wird ja nur gebucht, wenn diese umfangreicher und komplizierter ist. Wenn wir schon höheren Aufwand haben, sollten wir das auch entsprechend dokumentieren können.
An die ESt per "ESt-Belegbuchen" weitergeben funktioniert auch, und über die Buchhaltung findet man auch die Belege fürs Finanzamt schneller. Mal abgesehen von den Rundungsdifferenzen stimmen die Überschüsse der V+V-Objekte in der ESt mit denen im "Jahresabschluß" überein. Zur Not können die Summenwerte aus dem "Jahresabschluß" auch per Hand in die Anlage V übernommen werden.
Die Sache hat nur zwei Schönheitsfehler.
Der erste ist jedes Jahr der Gleiche. Forderungen/Verbindlichkeiten (z.B. offene Mietzahlungen) müssen per Hand berichtigt werden, es gibt ja nur die Sammelkonten 1400 und 1600 und bei DATEV keine individuelle Zuordnung von Debitoren/Kreditoren - also nicht nur Debitoren/Kreditoren abstimmen, sondern ggf. im alten Jahr aus- und im Folgejahr wieder einbuchen (doof, wenn irgendwann mal nach Fälligkeiten gefragt wird).
Der zweite ist der Aufwand für die Erstellung der individuellen Zuordnungstabelle. Entweder man löscht gleich bei der ersten Einrichtung sämtliche Zeilen und fängt vorne neu mit der Zeilenvergabe an (bitte Zeilennummern nicht fortlaufend vergeben, der Finanzverwaltung fällt immer noch ein neues Feld in der Anlage V ein). Oder man paßt unter Verwendung der Zeilenstruktur nur die Überschriften/Summen lt. Anlage V an, dann stellt man beim dritten Vermietungsobjekt fest, daß keine freien Zeilennummern mehr vorhanden sind.
Soweit Stand JETZT.
LIEBE DATEV: Sollte es nicht möglich sein, zukünftig entsprechende Kontenrahmen zur Verfügung zu stellen, die auf Grundlage der Standardkontenrahmen Vermietungen buchbar machen und einen einfachen Abgleich mit der/den Anlagen V ermöglichen?
Eine ganz ähnliche Anfrage gab es hier https://www.datev-community.de/t5/Betriebliches-Rechnungswesen/Kontenplan-Buchf%C3%BChrung-f%C3%BCr-Immobilien/m-p/50353#M7166 auch schon mal.
Wir nutzen den SKR 97
Hallo IngoBurghardt,
vielen Dank für Ihre Erläuterungen zum Thema Vermietung & Verpachtung in Kanzlei-Rechnungswesen.
Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie in dem Bereich Änderungsbedarf sehen. Mehr Unterstützung in Kanzlei-Rechnungswesen bei Vermietung & Verpachtung würde Ihnen und anderen Beratern/Unternehmen die Arbeit erleichtern.
Ich bitte um Verständnis, ich kann Ihnen derzeit keine Informationen oder Zusage bezüglich einer Weiterentwicklung geben. Selbstverständlich gebe ich Ihre Anregung an unsere Entwicklung weiter.
Mit freundlichen Gruß
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Hallo Herr Rudolph,
schade.
Können Sie denn eine Aussage treffen, wie mit individuellen ZOTs und der neuen Erstellung von Jahresabschlüssen nach Kontenzwecken zukünftig umgegangen wird?
Wann können wir mit der neuen "Kontenzweck-ZOT" arbeiten? Wann und wo werden diese veröffentlicht? Wann können wir beginnen unsere Berichte, Strukturelemente und Kalkulationstabellen im Berichtsprogramm anzupassen?
Weiterer Inhalt der Frage: Wie kann ich zukünftig die Auswertungen individualisieren, aber trotzdem die Vorteile der Kontenzwecke:
nutzen?
Gruß
Ralf Blum
Hallo Herr Blum,
sehr gerne kann ich auf Ihre Fragen Antwort geben:
@blum schrieb:Können Sie denn eine Aussage treffen, wie mit individuellen ZOTs und der neuen Erstellung von Jahresabschlüssen nach Kontenzwecken zukünftig umgegangen wird?
Aktuell befindet sich der Neue Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken in der Stabilisierung. Beim Jahresabschluss eröffnen wird aktuell und auch zukünftig geprüft, ob der Bestand auf Basis von Kontenzwecken umgestellt werden kann. Bei dieser Prüfung gibt es Ausschlusskriterien. Ein Ausschlusskriterium ist aktuell eine Individuelle / Kanzlei-Zuordnungstabelle oder ein Individueller / Kanzlei-Schnittstellenfunktionsplan (weitere Informationen Kapitel 4.5: Umstellungskriterien für den Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken ).
Das bedeutet: Ist im Bestand eine Individuelle / Kanzlei-Zuordnungstabelle oder ein Individueller / Kanzlei-Schnittstellenfunktionsplan hinterlegt, wird der Bestand nicht umgestellt und lässt sich für das Wirtschaftsjahr weiterhin mit der jeweiligen Zuordnungstabelle/Schnittstellenfunktionsplan aufbereiten. Zunächst werden diese Bestände also noch nicht umgestellt. Die Umstellung dieser Mandanten ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. In einer zukünftigen Version wird die Nutzung jedoch nicht mehr möglich sein.
Zahlreiche Sachverhalte bei denen früher eine Indiviudalisierung notwendig war, können heute über den Kontenzweck oder andere Möglichkeiten gelöst werden (weitere Informationen: Neue Wertaufbereitung auf Basis von Kontenzwecken bei Nutzung individueller oder Kanzlei-Zuordnungstabellen ). Des Weiteren werden im Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken weitere Sachverhalte gelöst.
Zum Beispiel können Sie Ausweiswahlrechte einstellen oder im Bereich Anlagevermögen auch Haben-Salden abfragen etc.
@blum schrieb:Wann können wir mit der neuen "Kontenzweck-ZOT" arbeiten? Wann und wo werden diese veröffentlicht? Wann können wir beginnen unsere Berichte, Strukturelemente und Kalkulationstabellen im Berichtsprogramm anzupassen?
Bezüglich wann erhalten Sie unter datev.de/kontenzweck laufende Informationen. Aktuell jedoch lediglich "In einer zukünftigen Version [...]". Bezüglich der Berichtsprogramme: Ich gehe davon aus, dass wir im Jahresabschluss über eine ähnliche Seite wie "Top-Themen" im Bereich Buchführung in Kanzlei-Rechnungswesen darüber rechtzeitig informieren werden. Sicherlich auch über andere Kanäle.
@blum schrieb:Weiterer Inhalt der Frage: Wie kann ich zukünftig die Auswertungen individualisieren, aber trotzdem die Vorteile der Kontenzwecke:
- Gliederung in der HaBil
- Gliederung in der SteuBil
- Gliederung BWA
- Zuordnung zu steuerlichen Sachverhalten (früher Schnittstellenfunktionsplan)
- Zuordnung zu den Gebührenpositionen
nutzen?
Je nachdem was Sie genau machen wollen. Die meisten Änderungen werden durch Ändern des Kontenzwecks sein ( Kontenzweck ändern).
Mit freundlichen Gruß
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Hallo Hr. @Lukas_Rudolph,
noch einmal zu Klarstellung:
Es wird also zukünftig möglich sein, ein Konto ausschließlich für einen ausgewählten Bereich direkt zuzordnen?
Will sagen, die jeweiligen Programmbereiche StB., HB, Steuern etc., verwenden eine eigene Kontenzuordnung und sind voneinander völlig unabhängig?
Gruß Achilleus
Hallo Herr Rudolph,
irgendwie reden wir aneinander vorbei.
Wir setzen die Kontenzwecke seit der ersten Minute ein! Ist für Standardfälle eine sehr gute Idee! Im Umgang mit der Änderung eines Kontenzweckes sind wir "Weltmeister"! Wir lesen alle Daten (Fremddaten) im WP-Bereich z. B. auch über den SKR99 in Rewe ein und pflegen die Kontenzwecke.
Aber:
Die Fragen stelle ich seit Anfang 2019 an verschiedenen Stellen (z. B.: Servicekontakt; Demo-Day; Telefonate, Info-Datenbank, Homepage der DATEV) und bekommt leider keine für mich verständliche Antwort.
Wir brauchen Informationen damit wir uns rechtzeitig auf geänderte Programme von Euch einstellen können. Inbesondere im WP Bereicht gibt es viele individuelle Berichts- und Arbeitspapiervorlagen, deren Änderung mehrere hundert Stunden Vorbereitung beansprucht.
Rewe sollte besser mit den anderen DATEV Programmen wie z. B. Abschlussprüfung zusammenarbeiten (zur Zeit würde ein Fremddatenimport in AP von z. B. SAP - die kennen die neue Verbuchung der Kapitalkonten noch nicht - besser funktionieren als wenn der Mandant mit REWE bucht)!
Und immer wieder die gleiche Bitte im Interesse der Anwender: arbeitet produktübergreifend, prozessorientiert und medienbruchfrei zusammen und nicht nebeneinander. Ihr benötigt einen DATEV Prozessmanager (Expedition Zukunft DATEV Eigenorganisation der etwas andere Weg = Weiterentwicklung man könnte ihn auch DATEV-Integrationsbeauftragter nennen, der hat einen ähnlichen Job: Menschen zusammenbringen und ihnen den richtigen Weg zu zeigen und ist Ansprechpartner für alle Ressorts).
Gruß
Ralf Blum
Hallo Achilleus,
nein, das ist aktuell nicht geplant und wird daher zukünftig (nach aktuellen Stand) nicht möglich sein. Anregung habe ich weitergegeben.
Mit freundlichen Gruß
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Hallo Hr. @Lukas_Rudolph,
ich hatte schon mehrmals hierzu angemerkt (vor Jahren), das es zwingend notwendig ist für jeden DropDown-Bereich eine eigene Kontenzuordnung zu definieren.
Wie soll ich denn Konto xy in der Handelsbilanz, Steuerbilanz und in der USt.-Erkl. und KSt. u. GewSt.-Erklärung auf einmal zuordnen. Das sagt mir doch mein gesunder Menschenverstand, dass das die Quadratur des Kreises ist. Zumal jeder Bereich eine eigene rechtliche Grundlage hat.
Und wozu gibt es denn die DropDown-Bereiche eigentlich?
Können Sie mir das vielleicht erklären.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Achilleus
Hallo Herr Blum,
@blum schrieb:
- Wie kann die nachstehende individuelle BWA, ZOT im neuen System umgesetzt werden (siehe z. B. hier: Kontenrahmen für Grundstücksgemeinschaften ?
Die Fragen stelle ich seit Anfang 2019 an verschiedenen Stellen (z. B.: Servicekontakt; Demo-Day; Telefonate, Info-Datenbank, Homepage der DATEV) und bekommt leider keine für mich verständliche Antwort.
Da die Lösung derzeit in Arbeit ist, kann ich Ihnen auch keine klare und eindeutige Antwort geben. Wie bereits geschrieben werden die individuellen Zuordnungstabellen/Schnittstellenfunktionspläne zunächst nicht auf das neue Wertermittlungssystem umgestellt. Eine Umstellung erfolgt erst, wenn eine Lösung vorhanden ist.
Bezüglich der rechtzeitigen Information und übergreifender Zusammenarbeit kann ich Ihnen nur zustimmen. Dies findet aktuell im Zusammenhang mit dem Neuen Jahresabschluss auch statt.
Mit freundlichen Gruß
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Hallo Achilleus,
die Bereichslogik wird im Kapitel 1.3 Buchungsregeln Jahresabschluss - Bilanzierung - Kapitel 01 - Einführung erklärt.
Mit freundlichen Gruß
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Die Frage war, wozu gibt es
die Programmverbindung!
Gruß Achilleus
Hallo Achilleus,
achso, das meinen Sie. Das ist keine Programmverbindung, das Drop-Down-Menü ändert lediglich die Ansicht der Kontenzwecke.
Da in der Programmhilfe Kontenzweck bearbeiten / ändern (im Kontenzweck rechts oben unter Hilfe bzw. Taste F1) beschrieben, zitiere ich daraus 1:1:
In der Liste rechts können Sie in der Liste Ansicht wählen, wie die gewünschte Kontenzweckzuordnung erfolgen soll:
Abschlussgliederung (HGB oder E-Bilanz)
Es werden hier die Kontenzweckzuordnungen nach der Abschlussgliederung (HGB-Schema oder E-Bilanz) angezeigt. Die Gliederung ist abhängig von der Gesellschaftsform (Einstellung erfolgt im Zusatzbereich Eigenschaften in der Kategorie Struktur der Abschlussgliederung). Neben einem tief gegliederten HGB-Schema können Sie auch die Gliederung nach der E-Bilanz-Taxonomie anzeigen. Es werden keine Kontonummern angezeigt. Auf unterster Ebene stehen die Kontenzwecke. Die Beschriftung der Kontenzwecke entspricht nicht der SKR-Beschriftung; sie beschreibt ausführlicher den Kontenzweck.
Gewinnermittlung EÜR
Es werden hier die Kontenzweckzuordnungen nach der Gewinnermittlung EÜR (Freiberufler oder Gewerbetreibender) angezeigt (Einstellung erfolgt im Zusatzbereich Eigenschaften in der Kategorie Struktur der Abschlussgliederung).
Kontenzweck
Wenn Sie sich darüber informieren möchten, wie sich die benachbarten Konten hinsichtlich des Kontenzwecks verhalten, wählen Sie diese Ansicht. Sie können hier für alle Konten bzw. Kontenbereiche die Kontenzwecke anzeigen. Durch die Darstellung der Kontenbereiche werden Fehlzuweisungen vermieden, wenn Sie eine individuelle Zuordnung von Kontenzwecken vergeben und die benachbarten Konten unterschiedliche Kontenzwecke haben.
Programmverbindungen
Sie können hier feststellen, welcher Kontenzweck für Konten festgelegt ist, die im Rahmen der Programmverbindungen für die Übergabe von Werten genutzt werden (Schnittstellenfunktionsplan). Es werden die Kontenzwecke aller Konten angezeigt, die bei der Abgabe und Übernahme von Werten relevant sind. Bei Kontenzwecken, für die Buchungssätze erzeugt werden (Konten, die von der Wertübernahme betroffen sind), darf keine Mehrfachzuordnung vorliegen.
Mit freundlichen Gruß
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
@Lukas_Rudolph schrieb:
Programmverbindungen
Sie können hier feststellen, welcher Kontenzweck für Konten festgelegt ist, die im Rahmen der Programmverbindungen für die Übergabe von Werten genutzt werden (Schnittstellenfunktionsplan). Es werden die Kontenzwecke aller Konten angezeigt, die bei der Abgabe und Übernahme von Werten relevant sind. Bei Kontenzwecken, für die Buchungssätze erzeugt werden (Konten, die von der Wertübernahme betroffen sind), darf keine Mehrfachzuordnung vorliegen.
Und hier beißt sich doch die Katze in den Schwanz.
Nehmen wir an ich blende mir die "Programmverbindung" an, um ein Konto in der GewSt. zuzordnen, dann verändert er gleich auch die EBilanz-Zuordnung. Das kann doch nicht sein.
Alle Bereiche müssen komplett unabhängig sein, weil die EBilanz und die StErkl. eigene rechtliche Bestimmung haben.
Hier muss die DATEV unbedingt ran; ansonsten wird es mit Automatismen nie etwas.
Gruß Achilleus
P.S. Am besten innerhalb der nächsten Jahr. In 10 Jahren will ich in Rente, da brauche ich das nicht mehr.
Besten Dank für die Antwort....werde ich entsprechend testen.
VG J. Zeller