Hallo und eine Frage in die Community:
Als regelmäßiger Verwerter von künstlerischen Leistungen zahle ich eine monatliche Vorauszahlung an die Künstlersozialkasse (KSK). Im letzten Jahr waren die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen geringer als die des Vorjahres, daher habe ich einen Teil der Vorauszahlung zurückerstattet bekommen. Wie ist diese Erstattung im SKR 3 zu verbuchen?
Schon mal vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
würde ich über "sonstige Vermögenswerte" (1500) auf das Aufwandskonto im Vorjahr buchen und die Gutschrift in diesem Jahr entsprechend.
@norwegianwood schrieb:würde ich über "sonstige Vermögenswerte" (1500) auf das Aufwandskonto im Vorjahr buchen und die Gutschrift in diesem Jahr entsprechend.
Ja, wenn er bilanziert schon. Dann muss er den Aufwand des Vorjahres kürzen, da er geringer ausfällt als die Zahlung war.
Als EÜR ist das aber sonstiger Ertrag im Jahr der Gutschrift.
Vielen Dank!
Ich bilanziere nicht, also die Frage bezog sich auf eine EÜR...