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Künstlersozialabgabe Erstattung

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letzte Antwort am 09.04.2021 11:40:19 von jan-van
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jan-van
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Hallo und eine Frage in die Community:

 

Als regelmäßiger Verwerter von künstlerischen Leistungen zahle ich eine monatliche Vorauszahlung an die Künstlersozialkasse (KSK). Im letzten Jahr waren die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen geringer als die des Vorjahres, daher habe ich einen Teil der Vorauszahlung zurückerstattet bekommen. Wie ist diese Erstattung im SKR 3 zu verbuchen?

 

Schon mal vielen Dank!

norwegianwood
Einsteiger
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Nachricht 2 von 5
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würde ich über "sonstige Vermögenswerte" (1500) auf das Aufwandskonto im Vorjahr buchen und die Gutschrift in diesem Jahr entsprechend.

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renek
Fachmann
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Nachricht 3 von 5
1034 Mal angesehen

@norwegianwood  schrieb:

würde ich über "sonstige Vermögenswerte" (1500) auf das Aufwandskonto im Vorjahr buchen und die Gutschrift in diesem Jahr entsprechend.


Ja, wenn er bilanziert schon. Dann muss er den Aufwand des Vorjahres kürzen, da er geringer ausfällt als die Zahlung war.

 

Als EÜR ist das aber sonstiger Ertrag im Jahr der Gutschrift.

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jan-van
Beginner
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Nachricht 4 von 5
998 Mal angesehen

Vielen Dank!

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jan-van
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Ich bilanziere nicht, also die Frage bezog sich auf eine EÜR...

 

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letzte Antwort am 09.04.2021 11:40:19 von jan-van
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