Hallo und eine Frage in die Community: Als regelmäßiger Verwerter von künstlerischen Leistungen zahle ich eine monatliche Vorauszahlung an die Künstlersozialkasse (KSK). Im letzten Jahr waren die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen geringer als die des Vorjahres, daher habe ich einen Teil der Vorauszahlung zurückerstattet bekommen. Wie ist diese Erstattung im SKR 3 zu verbuchen? Schon mal vielen Dank!
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