Hey,
ich habe eine Frage und zwar:
ein Istversteuerer (Bilanzierer)
reicht Rechnung ein, die August erstellt wurde - Leistung aber Juli. Ich buche sie ja im August, weil möglich die Zahlung auch im August stattfinden wird.
das hat keine Bedeutung, dass er bilanziert oder? Bei Istversteuerung ist ja Zeitpunkt der Zahlung wichtig, weil dort ja die USt bzw. VSt fällig wird.
bei Sollversteuerer ist ja Zeitpunkt der Leistung wichtig - Leistung ist im Juli aber Rechnung im August erstellt gehört aber ja in den Juli, weil Leistung in Juli.
Hey,
sorry fast alles falsch.
Bester Tipp:
Termin mit dem Steuerberater machen und sich intensiv beraten lassen. Sonst geht das komplett schief.
Ich glaube es ist eine Frage aus Sicht der steuerlichen Beratung. Zumindest lassen die anderen Beiträge darauf schließen..
Vielen Dank..
tatsächlich nicht.. Azubi fragt
Das wäre sehr bedenklich...... dann sollte dringend der Chef einspringen und seine Azubi schulen. Es ist Aufgabe des Ausbildungsbetriebes auszubilden, nicht Aufgabe der Comunity.
@Steuern_1- schrieb:tatsächlich nicht.. Azubi fragt
Also ich meinte auch nicht dass ein Steuerberater die Fragen stellt sondern ein Azubi / Mitarbeiter... .
Für Sollversteuerer (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) ist das Leistungsdatum maßgeblich für die Entstehung der Umsatzsteuer. Die Steuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde – unabhängig vom Rechnungsdatum. Das Rechnungsdatum ist für die Umsatzsteueranmeldung nicht relevant.
Das Leistungsdatum muss in der Rechnung gesondert angegeben werden. Nur wenn das Leistungsdatum und das Rechnungsdatum übereinstimmen, kann ein entsprechender Hinweis erfolgen (z. B. „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“). In der Praxis liegt das Rechnungsdatum jedoch häufig nach dem Leistungsdatum und kann in einem anderen Voranmeldungszeitraum liegen.
Zusammengefasst: Für die Umsatzsteueranmeldung ist bei Sollversteuerern ausschließlich das Leistungsdatum relevant, nicht das Rechnungsdatum.
Generell gilt - Buch nach Rechnungsdatum und über OPOS (Forderungen und Verbindlichkeiten)! In manchen Ausnahmefällen kommt es vor, dass das Leistungsdatum vor dem Rechnungsdatum liegt, aber das stimmt wenn dann der Abschluss ab.
Weiterhin zb. Handwerker die bilanzieren und erst im Dezember ihre Rechnungen schreiben, da müsste man dann jeden Monat neu aufrollen, das macht niemand.
Vielen Dank.
Also ohne steuerlich zu beraten siehe obere Kommentare sollte grundsätzlich zwischen den Steuerarten unterschieden werden.
USt = eigenes Gesetz und kann teilweise verwirrend sein, besonders bei IST-Versteuerung nach § 20 UStG:
Was versteht man unter der umsatzsteuerlichen Istversteuerung? - Finanzämter Baden-Württemberg
Bilanzierung besteht aber nach §§ 140, 141 AO i.V.m. §§ 4, 5 EStG.
Ob tatsächlich bilanziert werden muss, sollten auch dringend deine Chefs bzw. Ausbilder mit dir klären bzw. besprechen.
Evtl. genügt eine EÜR nach § 4 (3) EStG (keine Buchführungspflicht!!, auch wenn zahlreiche St.B trotzdem buchen um Geld zu verdienen) und deine Fragen sind somit automatisch geklärt.
Viel Erfolg und bitte hier auf DATEV Fragen künftig beschränken oder Schüler/Azubi Communitys verwenden 😉
Auch wenn Sie Azubi sind, gehören diese Fragen nicht hierher. Ansprechpartner sollte der Ausbildungsbetrieb oder die Berufsschule sein. Ich glaube das sollte Ihnen inzwischen klar sein.
Ich bedauere den Mandanten, an dessen Buchführung Sie sich hier "austoben" können/müssen. Das kann nicht funktionieren.
Vor Ihren Überschriften über Ihre Fragen ganz zu schweigen. Aber wem sage ich das.
Gruß
Martin Heim
Ich empfinde manche Reaktionen hier als zu hart, ja vielleicht sollte man nachfragen und wir wissen nicht wie die Arbeitsatmosphäre ist, aber wir sind eine Community und solange mit DATEV gebucht wird und es hier einen freien Themenbereich gibt, solange kann man das hier auch reinposten. Aber final entscheiden darf das nur DATEV selbst, man sollte es einfach ignorieren, wenn man nicht antworten möchte. Versetzt euch mal zurück an eure Anfänge...
möchten Sie, dass in Ihrer Autowerkstatt der Azubi an den Bremsen Ihres Autos arbeitet und sein Wissen aus der Community bezieht?
Natürlich versuchen wir gerne zu helfen. Aber wir sind nicht diejenigen, die grundlegendes Wissen - insbesondere, weil es unterschiedlich Lösungsansätze gibt - vermitteln können.
Ein Tipp für den Schreiber, die Schreiberin @Steuern_1- : wie wurden die Sachverhalte in den Vormonaten behandelt? Das wäre vielleicht ein Ansatz. Dann wäre Kontinuität (ob falsch oder richtig) gewährleistet.
Gruß
Martin Heim
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Sehr lieb! Ich finde es auch hart.
Es ist ja durchaus nett (und gar nicht "hart"), dass Sie weiterhelfen wollen (Sozialer Pluspunkt für Sie - meine ich ehrlich).
Jedoch ist Halbwissen und damit zusammenhängender Halbwissenstransfer nicht zielführend. Sie selber schrieben:
Zusammengefasst: Für die Umsatzsteueranmeldung ist bei Sollversteuerern ausschließlich das Leistungsdatum relevant, nicht das Rechnungsdatum.
Diese Aussage ist - so nett sie gemeint ist - einfach nur falsch, zumindest aber sehr unvollständig.
Eine "Umsatzsteueranmeldung" gibt es m.E. nicht. Gesetzlich definiert sind Voranmeldung und Steuererklärung (Jahressteuererklärung), die Umsatzsteuer ist eine Anmeldesteuer. Das "Wording" im Steuerrecht ist elementar.
Für die Vorsteuer (Bestandteil der USt-Voranmeldung / Jahressteuererklärung) gelten ganz andere Regeln als für die Umsatzsteuer und das Rechnungsdatum bzw. der Rechnungserhalt (Vorliegen der Rechnung) ist dann neben dem Leistungszeitpunkt doch sehr relevant. Achtung: Europarecht wird hier ggf. in absehbarer Zeit weitere, abweichende Regeln vorgeben (Abzugsfähigkeit der Vorsteuer in Abhängigkeit des Status des Leistenden).
Weiterhin hat das Leistungsdatum beim Entstehen der Umsatzsteuer auch keine Funktion (weil nicht existent) wenn wir über die Mindest-ISt-Besteuerung sprechen. Gerade bei Handwerkern - Vorauszahlungen vor Leistung.
Im Falle des § 14c UStG spielt NUR das Rechnungsdatum eine Rolle für die Entstehung der USt.
Das ist nur ein kleiner Ausschnitt der verschiedenen Spielarten der Umsatz-Steuerentstehung (Umsatzsteuer- und Vorsteuer).
Fazit: Halbwissen ist gefährliches Wissen.
Einem Auszubildenden muss von Anfang an das ganze Wissen vermittelt werden, das ist in diesen kurzen Threads einfach nicht möglich, da ist "nett" einfach nur ein falsches Signal.
Und seinen Sie mir nicht böse - ich mag mich irren - klingen Ihre Erklärungen nach einer KI-generierten Antwort.
Das ist korrekt, der Auszug erfolgte von der KI von Haufe, die auf die internen Haufe Artikel zurückgreift, da ich da nur einen kurzen Impuls geben wollte, da ich das später einordne. Das ist wichtig, man muss alles was man liest einordnen und interpretieren, dazu ist die gesetzliche Grundlage erforderlich und ich weiß nicht, wie das aktuell bei der Ausbildung gehandhabt wird, aber da wird strikt drauf geachtet. Daher gebe ich Ihnen recht, dass ein Thread niemals den USt Unterricht ersetzt, er kann Impulse geben, womit man weitermachen kann. Daher hüte ich mich auch vor Themen, wo ich nicht tief drinstecke und gebe nur Impulse, wenn ich was sagen kann, womit ich fein bin. Danke für die weiterführenden Einblicke in die Umsatzsteuer.