Hallo,
ich habe einen Mandanten, der in seinem Online-Shop Waren anbietet. Wenn eine Bestellung bei ihm eingeht, dann gibt er die Daten bei seinem Großhändler ein und dieser versendet diese direkt an den Kunden und die Rechnung an meinen Mandanten.
Wenn die Bestellung in der EU (z.B. Österreich) oder Schweiz ist, dann wird die dortige, also österreichische bzw. schweizer, Umsatzsteuer ausgewiesen.
Wenn ich das richtig herausgefunden habe, ist das auch richtig, da es sich dann um eine Innlandslieferung im (EU-)Ausland handelt.
Wie muss ich das buchen?
Oder liege ich eventuell falsch?
Danke im Voraus.
Sie kennen das OSS- Verfahren und wissen, daß Sie ab einem Schwellenwert von EUR 10.000 (= Summe aller EU- Verbringungen) die UST in jedem EU- Land separat deklarieren, und dort abführen müssen?
Noch komplizierter wird es, wenn Ihr Dienstleister (z.B. Amazon) Waren aus dem polnischen Lager an Kunden in Polen ausliefert. Das ist vom OSS- Verfahren nicht gedeckt und Sie müssen die UST in Polen manuell deklarieren.
Wenn eine Bestellung bei ihm eingeht, dann gibt er die Daten bei seinem Großhändler ein und dieser versendet diese direkt an den Kunden und die Rechnung an meinen Mandanten.
Digital zu Fuß. 🙈
Interessant ist, wer als Verkäufer auf der Rechnung angedruckt ist.
Verkaufen Sie an den Großhändler, oder an zig- tausende Endkunden (oder B2B- Abnehmer) rund um den Globus?
Von den Schwellenwerten ist der Mandant noch weit entfernt.
Als Verkäufer auf der Rechnung an den Endverbraucher steht der Mandant und verkauft wird nur an Privatkunden hauptsächlich aus Österreich und Schweiz.
@justnkl schrieb:Von den Schwellenwerten ist der Mandant noch weit entfernt.
Werfen Sie einen Blick auf die Belege. Ausgewiesene österreichische UST muß auch in Österreich deklariert werden.
Der Mandant stellt keine österreichische USt aus. Der Großhändler stellt an meinen Mandant mit österreichischen USt aus. Ich hatte zuerst an eine innergemeinschaftliche Lieferung gedacht, aber das trifft nicht zu, da die Ware ja nur innerhalb eines Landes versendet wird - sprich vom Großhändler direkt an den privaten Endverbraucher von Österreich nach Österreich ohne Grenzüberschreitung.
Die Frage geht m.E. weit über wie muss ich buchen hinaus.
Sie bzw. der Mandant muss sich steuerlich mit dem Thema Dropshipping (Streckengeschäft), steuerlich Reihengeschäft, umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich, Schweiz etc. befassen bzw. sich beraten lassen.
Zur Beurteilung des Falles bleiben auch viele Fragen offen:
Von wo versendet der Großhändler?
In welcher Rechnung wird Österreichische, bzw. Schweizer Ust ausgewiesen? Rechnung vom Großhändler? Das wäre eher falsch.
Rechnung an den Endkunden, das sollte sogar stimmen - stellt sich die Frage, wird die USt auch in Österreich, Schweiz etc. abgeführt.
Der Großhändler versendet aus dem Land, in dem es am Ende auch ankommen soll. Also wenn der Endverbraucher in Österreich ist, aus Österreich, wenn er aus der Schweiz ist, aus der Schweiz, wenn er aus Deutschland ist, aus Deutschland.
Die ausländische USt ist in der Rechnung von Großhändler an Mandant.
Laut Großhändler führt er diese ausländische USt auch dort ab und seiner Meinung nach müssten wir diese dann als Vorsteuer abziehen können.
Lohnt sich der Aufwand für Sie? Oder besser gefragt hat das Mandat auf eigene Faust mit dem Vertriebsweg begonnen und lädt das Problem nun bei Ihnen auf den Schreibtisch?
In Summe eine sehr komplexe Thematik wenn der Gegenstandswert nicht im Verhältnis steht.... " Sehr geehrte Frau Mustermann, auf Grund ihrer neuen Geschäftstätigkeiten sehen wir uns außer Stande sie weiter adäquat...."
Die ausländische USt ist in der Rechnung von Großhändler an Mandant.
Warum und wofür stellt der Großhändler eine Rechnung an den Mandanten?
eigentlich sollte der Mandant, wenn er Waren an den Großhändler gibt, die Rechnung an den Großhändler stellen. (Normaler B2B- Vorgang)
Kriegsentscheidend ist, ob der Mandant an den Großhändler liefert, oder ob er den Großhändler beauftragte, seine Waren im Namen des Mandanten weltweit zu verkaufen.
Die Frage stellt sich im Prinzip nicht, da es aus der Familie ist und ich das alles in privater zeit mache und nur der Abschluss und die Erklärungen vom Steuerberater und die Bescheide geprüft und abgerechnet werden.
Mandant erhält Bestellung im Online-Shop.
Mandant stellt Rechnung an Kunde.
Mandant gibt Bestellung beim Großhändler ein.
Großhändler stellt Rechnung an Mandant.
Großhändler versendet Ware an Kunde von Mandant.
Der Mandant sieht die Ware quasi nie.
Sichten sie am besten alle Belege und achten sie auf die korrekten UST- ID- Nummern.
Eine österreichische UST können Sie natürlich in Deutschland nicht als VST abziehen.
Folgende Risiken:
- Steuerhinterziehung in Deutschland, wenn Sie Umsätze nicht deklarieren, bzw. AT- Vorsteuer ziehen
- Steuerhinterziehung in AT, wenn Sie Steuer ausweisen, diese aber nicht deklarieren.
-> Doppelt- Versteuerung
also ich bin hier raus --> Beraten lassen
Nur noch eine Frage - der Großhändler ist Steuerberater?
Der Meinung bin ich auch, also dass ich ausländische USt nicht als VoSt in Deutschland abziehen kann.
Der Mandant hat den Großhändler über seine UStID informiert, allerdings stellt dieser die Rechnungen immer noch mit ausländischer USt.
Nein, der Großhändler ist kein Steuerberater.
Laut Großhändler meldet dieser innergemeinschaftliche Erwerbe und führt die in Rechnung gestellte USt an das Finanzamt Graz ab, was seiner Meinung nach zur Folge hat, dass der Mandant diese USt als VoSt abziehen könnte.
Der Großhändler geht mit der Rechnung incl. AT- Steuer bei Lieferung an Endkunden in AT kein Risiko ein.
Da ist kompetente Beratung und Kooperation notwendig, um Doppeltbesteuerungen zu vermeiden.
______
Edit: "könnte", wenn er Österreicher wäre...
Muss natürlich jede:r selbst entscheiden, was man für die Familie zu tun bereit ist - aber für mich wäre da der Punkt erreicht, wo ich sage "tut mir Leid, aber such dir jemanden, der sich mit der Materie besser auskennt".