hallo,
im zusammenhang mit der PSD2, die inzwischen jeder kennen müsste, stellt sich ja die frage, wie lange die kontoumsätze noch über HBCI abrufbar sind und ob man nicht vielleicht beim einrichten auf Ebics setzt.
in dem zusammenhang bin ich auf die frage gestoßen, wie ich das bei einem mandanten machen soll, der selbst über DUO banking machen möchte. es geht ja hier in erster linie um die problematik, dass eine verstärkte sicherheitsprüfung die automatismen stören würde und deshalb ein Ebics-zugang hier der gangbarere weg wäre.
was aber, wenn der mandant ja sowieso ständig im banking-programm ist und somit ja regelmäßig seinen PIN eingeben kann und damit die kontoumsatz-abholung nicht weiter gefährdet ist als bisher auch?
sollte ich bei dem auch lieber Ebics einrichten oder kann ich hier getrost noch auf HBCI setzen, weil das (und davon gehe ich nämlich aus) für den mandanten letztlich billiger sein wird als ein Ebocs-zugang.
mir geht es nicht nur um den abruf der kontoumsätze sondern auch um den zahlvorgang. ist es für den mandanten vielleicht bequemer mit HBCI zu handhaben? (ich habe hier leider noch keine persönliche erfahrung wie das in der praxis aussieht im programm)
ich will aber nicht einem neuen DUO-mandanten jetzt was einrichten, ihm alles erzählen und zeigen (im HBCI verfahren), nur um ihm dann drei monate später zu sagen, dass das jetzt alles überholt ist, weil wir jetzt Ebics machen müssen.
Guten Morgen,
wie lange das HBCI-Verfahren noch funktioniert, wissen wohl nur die Banken und die DATEV.
Ich persönlich finde EBICS sehr komfortabel und arbeite sowohl für die Kanzlei als auch für Mandanten damit, bei meiner Bank ist EBICS sogar kostenfrei.
Die Überweisungen per EBICS werden aus dem Programm (Rewe oder DUO) bereitgestellt und erfordern bei der Zahlung auch nur einmal eine PIN-Eingabe (so ist es zumindest für mich hinterlegt, man kann auch doppelte Signatur/Vieraugenprinzip verlangen). Dann geht die Überweisung via Nürnberg an die Bank. Also ganz easy.
In der Kanzlei hat man den EBICS-Zugang und kann die Kontoumsätze automatisiert abholen lassen.
Wie die Kostenseite im Vergleich HBCI - EBICS aussieht, ist offenbar von Bank zu Bank anders.Die meisten Mandanten laufen hier über RZ-Bankinfo mit den entsprechenden Kosten, die die Bank dem Mdt. berechnet. Auch hier mit den bekannten gravierenden Unterschieden je nach Bank. Es läuft aber zuverlässig und das ist mein Vorteil.
Einen Mandanten zum Wechsel vom eigenen Bankprogramm (Starmoney usw) zum Datev Zahlungsverkehr oder zur Bank online zu bewegen ist schwierig, weil die Mdt. den Erstaufwand scheuen, dafür wollen sie keine Zeit opfern. Wenn sie den Sprung gewagt und sich eingearbeitet haben, sind sie meist begeistert. Wie schön, dass Sie einen wechselwilligen Mandanten haben!
=> EBICS läuft unproblematisch, ist einfach händelbar. Würde ich immer wieder machen.
Kostenfaktor wäre individuell mit Bank zu klären.
Viel Erfolg
Haben Sie das hier schon gelesen? Ab Beitrag 66 gibt es Infos zu den Kosten bei PSD2
Hallo Frau Koch,
EBICS ist an für sich eine tolle Sache, ist jedoch bei anderen Banken sehr kostenspielig.
MFG
L.Dürr
EBICS ist an für sich eine tolle Sache, ist jedoch bei anderen Banken sehr kostenspielig.
Die Banken spielen eben gern mit den Kosten
Aber gerade bei diesem 'Kosten-Spiel' hätten die Banken schöne Möglichkeiten, neue kostenbewusste Kunden zu gewinnen.
Es fällt (nicht nur mir) auf, dass einige Banken permanent auf der Suche nach neuen Gebührenquellen sind. Man traut sich schon gar nicht mehr, einen Berater am Schalter anzusprechen, weil sich inzwischen die Gebühr vielleicht nach der Anzahl der gesprochenen Worte berechnet
Spaß beiseite.
Bei uneinheitlichen Gebühren (z.B. bei EBICS) kann man schnell in eine Kostenfalle laufen.
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Hallo Herr Ammon,
Ihr Mandant kann HBCI auf alle Fälle weiterhin nutzen.
Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
Hallo liebe Community,
ein Hinweis zu EBICS:
DATEV rät dringend davon ab, mehrere Mandantenkonten über einen EBICS-Benutzer anzubinden und abzurufen. Sie benötigen für jeden Mandanten einen eigenen EBICS-Benutzer!
Eine datenschutzkonforme Datentrennung von EBICS-Beständen ist nur dann möglich ist, wenn Sie für Ihre Mandanten separate Kunden-IDs beim Abholen von Kontoumsätzen verwenden.
@Herr Ammon: sofern Ihr Mandant mit den Einschränkungen beim neuen HBCI PIN/TAN-Verfahren leben kann - insbes. SEPA-Lastschriften - spricht nichts gegen eine zukünftige Nutzung von HBCI.
Viele Grüße,
Elena Mastrapasqua
Hallo liebe Community,
ein Hinweis zu EBICS:
DATEV rät dringend davon ab, mehrere Mandantenkonten über einen EBICS-Benutzer anzubinden und abzurufen. Sie benötigen für jeden Mandanten einen eigenen EBICS-Benutzer!
Eine datenschutzkonforme Datentrennung von EBICS-Beständen ist nur dann möglich ist, wenn Sie für Ihre Mandanten separate Kunden-IDs beim Abholen von Kontoumsätzen verwenden.
Ich habe für jeden Mandanten einen gesonderten EBICS-Benutzer mit gesonderten User-IDs.
Aber deshalb ist es doch nicht unkomfortabler.
Der Abruf der Kontobewegungen kann trotzdem gesammelt erfolgen.
Oder habe ich da etwas übersehen?
Hallo Frau Koch,
genau so soll es sein. Sie haben nichts übersehen.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Hallo Frau Mastrapasqua,
an dieser Stelle muss ich noch einmal etwas hinterfragen.
Unsere Mandanten setzten zum größten Teil EBICS im Zahlungsverkehr U-online ein.
Wenn ein Mandant mehrere Bestände in U-online angelegt hat, dann fordern wir von der Bank für jeden Mandanten einen eigenen EBICS Schlüssel (Benutzerkennung) an.
Bestand 1 in U-online = EBICS Schlüssel 1 bei Bankverbindung 4711
Bestand 2 in U-online = EBICS Schlüssel 2 bei Bankverbindung 4712
Werden nun die Kontoumsätze in U-online Bestand 2 abgerufen, dann sind auf einmal alle Bankverbindungen (4711 +4712 ) in Bestand 2 sichtbar.
Und nicht nur das. Die abgerufenen Bankverbindungen werden im DATEV RZ unter der Mandantennummer gespeichert, mit der gerade Kontoumsätze abgerufen wurden.
Mit anderen Worten die Bankverbindung 4711 + 4712 ist in DATEV RZ sowohl unter der Mandantennummer von Bestand 1 als auch auf der Mandantennummer von Bestand 2 gespeichert. (technisch soll dies eigentlich nicht möglich sein)
Wie Sie schon geschrieben haben, liegt dies an der Kunden ID . Die für U-online unterschiedlich benötigten EBICS Schlüssen werden von der Bank immer auf Basis der gleichen Kunden ID ausgestellt.
Unsere Kunden haben bei der gleichen Bank in der Regel 4-5 Bankverbindungen, die bei dieser Bank unter ein und der selben Kunden ID geführt werden.
Unsere Mandanten können nun nicht zu den (nicht unerheblichen) EBICS Kosten auch noch für jede Bankverbindung separate Kontoführungsgebühren zahlen. Auch weigern sich die Banken Ihre Organisationsstruktur für die DATEV zu ändern. Selbst wenn die gleiche Bankverbindung in 2 U-online Beständen genutzt wird, benötigen wir 2 unterschiedliche EBICS Kennungen. Hier bekommen wir von der Bank keine
zwei Kunden ID´s . Wir haben dies schon mehrfach nachgefragt, aber die Banken lehnen dies strikt ab.
Einfacher wäre es, wenn es in DATEV U-online die Möglichkeit gäbe, einzelne Bankverbindungen in der Ansicht zu sperren.
.... und nun zu meiner Frage 🙂
Für alle unsere Mandanten holen wir die Kontoumsätze über die Funktion RZ Bankinfo.
Unsere Mandanten geben mit EBICS nur die Zahlungsträger in U-online frei.
Warum können die Mandanten trotzdem die über die Funktion " Kontoumsätze aktualisieren" Kontoumsätze abrufen und warum kann diese Funktion nicht auf DATEV Seite gesperrt werden?
mit freundlichem Gruß
Claudia Linberg
Hallo Frau Linberg,
zu Ihrer Frage
Warum können die Mandanten trotzdem die über die Funktion " Kontoumsätze aktualisieren" Kontoumsätze abrufen und warum kann diese Funktion nicht auf DATEV Seite gesperrt werden?
lässt sich nur sagen, dass wir den Funktionsumfang eingerichteter EBICS-Benutzer in Bank online nicht beschneiden können.
Wenn dieser zum Abruf der Kontoumsätze berechtigt ist, dann können Kontoumsätze auch manuell abgerufen werden.
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG