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Geleistete Kaution mit Forderung verrechnet - wie buchen?

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letzte Antwort am 30.08.2023 12:42:55 von christiankunz
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Starcook
Beginner
Offline Online
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312 Mal angesehen

Mahlzeit, liebe Community.

 

Mir liegt ein Sachverhalt und zwei Meinungen dazu vor und da ich selbst nicht vom Fach bin, würde ich gerne eine weitere Meinung einholen.

 

Es geht um eine Eingangsrechnung über 1000€, in welcher Hausmeisterleistungen sowie Auf- und Abbaukosten in Rechnung gestellt werden. Diese Rechnung wurde um die im Vorfeld geleistete Kaution in Höhe von 500 € bereits reduziert, sodass sich eine Restforderung von 500 € ergibt.

 

Wie ich dieser Sachverhalt zu buchen?

 

Variante 1:

Kaution an Bank 500 €

Bank an Kaution 500 € (fiktiv)

Sachkonto an Bank 1000 € (fiktiv)

 

Variante 2:

Kaution an Bank 500 €

Sachkonto an Kaution 500 €

Sachkonto an Bank 500 €

 

Der zweite Weg soll wohl mit dem Verrechnungsverbot § 246 (2) HGB kollidieren, ist das korrekt? 

 

Wie gesagt, ich bin nicht vom Fach - geht mit mir daher bitte nicht zu hart ins Gericht für diese vermutlich ziemlich simple Frage.

 

Vielen Dank!

Usus
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 4
272 Mal angesehen

Hallo,

hier würde ich grundsätzlich ein Verrechnungskonto (z.B. Geldtransit) dazwischen schalten, wenn keine offenen Posten gebucht werden.

 

500,00 EUR Geldtransit an Bank (Bezahlung)

1000,00 EUR Aufwand an Geldtransit

500,00 EUR Geldtransit an Kaution (Auflösung der Kaution) 

 

rahagena
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 4
261 Mal angesehen

@Starcook  schrieb:

Mahlzeit, liebe Community.

 

Mir liegt ein Sachverhalt und zwei Meinungen dazu vor und da ich selbst nicht vom Fach bin, würde ich gerne eine weitere Meinung einholen.

 

Es geht um eine Eingangsrechnung über 1000€, in welcher Hausmeisterleistungen sowie Auf- und Abbaukosten in Rechnung gestellt werden. Diese Rechnung wurde um die im Vorfeld geleistete Kaution in Höhe von 500 € bereits reduziert, sodass sich eine Restforderung von 500 € ergibt.

 

Wie ich dieser Sachverhalt zu buchen?

 

Variante 1:

Kaution an Bank 500 €

Bank an Kaution 500 € (fiktiv)

Sachkonto an Bank 1000 € (fiktiv)

 

Variante 2:

Kaution an Bank 500 €

Sachkonto an Kaution 500 €

Sachkonto an Bank 500 €

 

Der zweite Weg soll wohl mit dem Verrechnungsverbot § 246 (2) HGB kollidieren, ist das korrekt? 

 

Wie gesagt, ich bin nicht vom Fach - geht mit mir daher bitte nicht zu hart ins Gericht für diese vermutlich ziemlich simple Frage.

 

Vielen Dank!


Die richtige Antwort auf die "wie buchen" Frage hat meine Vorrednerin schon geschrieben. 

 

Einfacher wird es, wenn die Buchungen kreditorisch vorgenommen werden, damit werden Geldfluss und Aufwandskonto getrennt behandelt.

Der Endstand muss ja sein:

 

1.000€ Aufwand 

0€ Kaution (Kein Ertrag, Kaution ist nur eine Forderung) 

 

Deshalb würde ich die 1.000€ Rechnung als Verbindlichkeit einbuchen und diese anschließend mit der Forderung verrechnen.

 

Für das Verrechnungsverbot brauchen Sie Aufwand und Ertrag, welcher saldiert erfasst wird, bspw. die Auszahlung von Booking.com (Mieteinnahmen gemindert um Provision). 

Wenn in Ihrem Fall nur 500€ Aufwand heraus kämen, wäre es "nur" falsch gebucht, aber keine Saldierung. 

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christiankunz
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
226 Mal angesehen

Zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung gehört, daß ein sachverständiger Dritter sich in angemessen kurzer Zeit darin zurechtfindet.

Ein sachverständiger Dritter erwartet, daß das Konto Bank nur reale Vorgänge beinhaltet und nicht als Verrechnungskonto mißbraucht wird. Letzteres ist eine Unart, die dazu führen kann, daß man tatsächlich bezahlte Beträge auf dem gebuchten Konto nicht mehr findet; sie ist deshalb m. E. nicht GoB-konform.

 

Grüße aus München

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letzte Antwort am 30.08.2023 12:42:55 von christiankunz
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