Mahlzeit, liebe Community. Mir liegt ein Sachverhalt und zwei Meinungen dazu vor und da ich selbst nicht vom Fach bin, würde ich gerne eine weitere Meinung einholen. Es geht um eine Eingangsrechnung über 1000€, in welcher Hausmeisterleistungen sowie Auf- und Abbaukosten in Rechnung gestellt werden. Diese Rechnung wurde um die im Vorfeld geleistete Kaution in Höhe von 500 € bereits reduziert, sodass sich eine Restforderung von 500 € ergibt. Wie ich dieser Sachverhalt zu buchen? Variante 1: Kaution an Bank 500 € Bank an Kaution 500 € (fiktiv) Sachkonto an Bank 1000 € (fiktiv) Variante 2: Kaution an Bank 500 € Sachkonto an Kaution 500 € Sachkonto an Bank 500 € Der zweite Weg soll wohl mit dem Verrechnungsverbot § 246 (2) HGB kollidieren, ist das korrekt? Wie gesagt, ich bin nicht vom Fach - geht mit mir daher bitte nicht zu hart ins Gericht für diese vermutlich ziemlich simple Frage. Vielen Dank!
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