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GdOB i.V.m. ASCII-Import

50
letzte Antwort am 09.12.2016 15:47:18 von theo
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Hr. Zeiss,

das Problem kenne ich zwar, taucht bei mir aber praktisch in Bezug auf DATEV nie auf. Daher bleibt es IMO ein probates Mittel.

Außerdem wird es von DATEV ebenfalls empfohlen, um z. B. Rechnungsnummern nachträglich über Excel zu berichtigen. DATEV kennt leider keine automatische Neunummerierung von Belegfeld1 (s. auch mein Post https://www.datev-community.de/message/17428#17428). In der alten Anwendung konnte man ganz bequem nachträglich eine Rechnungsnr. automatisch neu durchnummerieren, da es bsw. einmal eine Rechnungsnummerlücke gab. DATEV kennt das nicht und empfielt hier den Excel-Export (was ich auch bemängele, da dies die Software können müsste).

Gruß A. Martens

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uwes
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In meinen Importdateien habe ich in der Spitzenzeit ca. 5.000 bis 7.000 Sätze, Tendenz ansteigend.

Die sollen jetzt per Sichtkontrolle in Excel auf Richtigkeit überprüft werden, weil Datev das technisch nicht schafft ??   Wenn es nicht so traurig und ernst wäre, müsste ich schon fast wieder lachen bei dieser Vorstellung.

Was kommt als nächstes ?? Wir nehmen statt Taschenrechner einen Rechenschieber ?

Das kann DATEV wirklich nicht bringen.

Entweder bleibt es so wie es ist, dass ich falsche Vorläufe wieder rauslöschen kann und nochmal neu importieren kann oder es gibt ein Tool, wo ich eine Datei vorher prüfen kann. Ansonsten wird das der Wahnsinn. Wie gesagt. Bei 50 Buchungen ist das egal, da kann man evt. wirklich manuell prüfen oder auch mal wieder stornieren.

Bei meiner Datenmenge, produziere ich definitv Datenmüll in der Datenbank.

VG - UweS

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christiankunz
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(Hilfs-)Lösung s. Thread vom 20.10. „Automatisches Festschreibung von Vorläufen“ #2.

Grüße und einen schönen Tag!

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uwes
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Hallo,

als Hinweis. Der Link funktioniert leider nicht, vermutlich wegen der Anführungszeichen. Ich habe aber den Beitrag gefunden.

In diesem Beitrag geht es um Postversanddaten. Die werden ja eingestellt. Abgesehen davon habe ich keine Postversanddaten, sondern ausschließlich csv.

Weiterhin unterscheidet man zwischen falsch und falsch 🙂

Technisch Falsch - das muss Datev helfen beim Einspielen

Inhaltlich Falsch - das sehe ich erst, wenn ich eingespielt habe und Konten abgeliche.

Wir haben einige Schnittstellen, wo wir z.B. Daten aus Paypal auslesen und dann gleich der Kontierung unterwerfen. Wenn Paypal mal mal etwas anders macht, als normal, läuft einfach mal was falsch. Da haben wir keinen Einfluß darauf und müssen einfach mal kurz umkontieren.

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christiankunz
Aufsteiger
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Nachricht 35 von 51
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Ich bin davon ausgegangen, daß die Datev-Aussage für alle Importformate gilt. Welchen Sinn sollte es denn haben, bei der Festschreibungspolitik nach Formaten zu unterscheiden?

M. E. kann ich also den kompletten importierten, aber nicht festgeschriebenen Vorlauf im Rechnungswesenprogramm anschauen, und bei sonstiger Fehlerfreiheit hätte nur eine einzige, vorab vereinbarte oder selbst hinzugefügte Buchung ein rotes Fehlerkennzeichen.

Daß dieses Vorgehen nur eine Krücke sein kann, steht auf einem anderen Blatt.

Grüße

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uwes
Beginner
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Nachricht 36 von 51
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Bei Datev setze ich im Moment nichtmehr meinen eigenen Masstäbe voraus. Das ganze Thema, das Datev hier aufreißt ist völlig unnötig. Gründe und Lösungen, die vernünftig sind, wurden hier schon mehrfach genannt.

Würde man Ihrer Logik folgen wäre das gar nicht mal so schlecht in der Praxis. Dann würde ich in meinen Schnittstellen, die ich selbst mache, einfach immer eine gewollte Fehlerzeile hineinprogrammieren.

Wie ich es dann aus Softwareprogrammen mache, die technisch korrekt liefern, müsste ich mir dann überlegen.

Aber interessanter Ansatz.

Danke.

VG  Uwes

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Hr. uwes,

aber was hindert Sie daran, in der CSV-Datei eine Spalte mit dem Festschreibungskennzeichen mit Inhalt '0' einzufügen. Das hebt doch die Festschreibung auf, oder habe ich da etwas flasch verstanden.

Gruß A. Martens

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uwes
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Nachricht 38 von 51
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Sehr geehrter Herr Martens,

Sie lesen einfach zu schnell 🙂 Mir ist auch grade aufgefallen, dass ich einen totalen Blödsinn geschrieben habe. Natürlich. Ich passe die Dinger ja sowieso an, die ich selbst mache.
Jetzt geht es halt noch um die Stapel, die ich aus Fremdsystemen bekomme. Evt. leisten die Hersteller mal einen Beitrag mit einem Zusatzkennzeichen. Aber wer weiß das schon ? Meistens halt erst nach einem Jahr, wenn die ersten Anfangen zu begreifen, was das jetzt bedeutet.

VG- UweS

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DATEV-Mitarbeiter
Chris_Pollack
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 39 von 51
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Hallo Community,

die meisten Ihrer Kritikpunkte drehen sich um die Frage ob DATEV mit der strikten Festschreibelogik die GoBD zu streng auslegt. Daher zuerst ein paar Worte dazu.

Die GoBD verlangen eine Nachvollziehbarkeit der Buchführung die sich auch auf die Vor- und Nebensysteme erstreckt. Überall dort, wo Buchungsdaten importiert werden stammen diese Daten aus einem Vorsystem. Wenn Buchhaltungsdaten aus einem Vorsystem exportiert werden, die dort unveränderlich sind, dürfen sie auch im DATEV Programm nicht mehr geändert werden. Dies erreichen wir mit der direkten Festschreibung der importierten Buchungsstapel.

Streng genommen kann ein Prüfer die Buchführung bemängeln, wenn er feststellt, dass Buchungen, die im Vorsystem festgeschrieben sind in Kanzlei-Rechnungswesen nach dem Import geändert wurden. Ob dies in der Praxis passieren wird, weiß heute noch niemand. Es fehlt die Rechtsprechung dazu.

Sie haben als Anwender mit dem NUKO-Sonderrecht die Möglichkeit bekommen die Festschreibung aufzuheben. Die Verantwortung dafür tragen Sie. Im Zweifel müssen Sie dem Prüfer erklären können warum Sie die Festschreibung aufgehoben haben. Dasselbe gilt für die „Manipulation" der Dateien vor dem Import durch Editieren des Festschreibekennzeichens. Ich kann von einem solchen Vorgehen nur abraten. Sie wissen heute noch nicht welche Konsequenzen das bei einer Prüfung in Zukunft haben kann.

Lassen Sie mich nun auf einige Ihrer Beiträge konkret eingehen.

Herr Kolberg, die Postversanddateien werden abgeschafft. Die GoBD sind der Anlass, aber nicht der einzige Grund. Das Format ist technisch veraltet und mit jeder Weiterentwicklung der Buchungszeile bzw. der Stammdatenfelder bekommen wir mehr Probleme mit diesem Format.

Ja, das ist mit Umstellungsaufwand verbunden und ja, einige Mandanten werden sich vielleicht eine neue Software suchen müssen, wenn der Hersteller der Software seine Schnittstellen nicht anpasst. Wir kennen auch viele Fälle bei denen der Mandant seit Ewigkeiten keine neue Version seiner Software installiert hat und das aus Kostengründen nicht tun möchte. Ob diese dann noch auf dem aktuellen gesetzlichen Stand ist, darf bezweifelt werden.

DATEV passt zum Jahreswechsel alle internen Schnittstellen an, sodass hier überall ein Festschreibekennzeichen mit kommt. Die Ausnahme bilden hier die Buchungsvorschläge aus der Kassen- und Warenerfassung Office, die erst ab der DVD 11.0 im DATEV-Format funktionieren. Da es sich bei Buchungsvorschlägen um vorläufige Buchungen handelt ist hier keine Festschreibung betroffen.

UweS, Sie wünschen sich ein Tool mit dem man vor dem Import die Daten prüfen kann. Denken wir diesen Wunsch zu Ende. Sie unterscheiden beim Import zwischen falsch und falsch. Ich gehe noch einen Schritt weiter und unterscheide zwischen falsch, falsch und falsch.

Technisch falsch: Hier liegt ein Fehler im Dateiformat vor. Die Datei kann nicht eingespielt werden. Es kommt eine entsprechende Fehlermeldung. In einigen Fällen können wir helfen, in anderen nicht. Für unsere Diskussion ist dieser Fall irrelevant.

Fachlich fasch: Die Datei ist technisch in Ordnung und kann importiert werden. Einzelne Buchungen widersprechen der DATEV-Buchungslogik. Beim Import werden Fehler und/oder Hinweise im Importprotokoll ausgewiesen. Die Buchungen können als fehlerhafte Buchungen importiert werden. Eine evtl. vorhandene Festschreibung wird aufgehoben um diese Fehler im Anschluss an den Importvorgang korrigieren zu können. Die Aufhebung der Festschreibung aufgrund fehlerhafter Buchungen wird im Aktivitätenprotokoll vermerkt. Hier wird kein Tool benötigt. Die Fehler stehen im Importprotokoll und die Buchungen stehen in offenen Buchungsstapeln.

Inhaltlich falsch: Um diese Fälle geht es Ihnen. Die Datei ist korrekt und auch die Buchungen entsprechen der DATEV-Buchungslogik. Trotzdem wurde etwas falsch gebucht. Doch was soll von Programmseite hier geprüft werden? Wir können nur auf die Buchungslogik prüfen. Wir können unmöglich wissen, ob die Buchhaltung korrekt ist. Woher soll das Programm das wissen?

Woher wissen Sie das? Ich nehme an Sie erkennen das daran, dass die Werte auf den Auswertungen nicht stimmen. Die Werte auf den Auswertungen sehen Sie aber nur, wenn die Buchungen bereits verarbeitet sind. Eine Art „vorläufige Verarbeitung" um diese Buchungen in ihren Auswirkungen auf die Auswertungen prüfen und ggf. korrigieren zu können würde wiederum eine Aufhebung der Festschreibung bedeuten. Genau das darf aber nicht passieren. Der korrekte Weg im Sinne der GoBD ist hier eine Generalumkehr der falschen Buchungen.

Eine Generalumkehr ist aktuell nur für den kompletten Buchungsstapel oder manuell für jeden einzelnen Buchungssatz zu erfassen. Zu Recht empfinden Sie das als umständlich. Ab Programmversion 5.3 (DVD 10.1, Januar 2017) werden wir in den Rechnungswesen-Programmen eine Eingabeerleichterung für die Generalumkehr haben.

Sie werden in der geöffneten Primanota eines festgeschriebenen Stapels eine beliebige Anzahl Buchungen per Mehrfachauswahl markieren können und dann über das Kontextmenü eine Funktion „Buchungen bearbeiten" aufrufen können. Damit erzeugen Sie Generalumkehrbuchungen für die markierten Buchungssätze in einem neuen Buchungsstapel und optional im selben oder einem weiteren Stapel eine Kopie der ursprünglichen Buchungen, die Sie im Anschluss korrigieren können.

Mit freundlichen Grüßen

Chris Pollack

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

Mit freundlichen Grüßen


Chris Pollack
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
mkolberg
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Sehr geehrter Herr Pollack,

Leider sind Sie auf meine Wünsche betreffs der Änderungshistorie in der einzelnen Buchungszeile nicht eingegangen.

Seit Ewigkeiten hatten wir das SV- Kennzeichen, welches sich beim Editieren in der Kanzlei auf RE änderte. Weshalb wurde das abgeschafft?

Mit dieser Abschaffung haben wir die Nachvollziehbarkeit von Änderungen komplett verloren.

Technische Fehler entstehen auch dadurch, daß im Vorsystem UST- Automatiken hinterlegt sind, die in Zielsystem nicht vorhanden sind oder im Vorlauf- Header verkehrte Daten stehen..

Da ist es notwendig, nach dem Einspielen eines Vorlaufes diesen entweder manuell zu korrigieren (9- er Schlüssel erfassen) oder komplett in die Tonne zu treten, um nach der Änderung einen zweiten (oder dritten und vierten) Versuch zu starten.

Nochmals Danke für die Prüfung.

Insbesondere, daß geprüft wird, wann die automatische Festschreibung passiert.

Es wäre doch denkbar, eine allgemeine "undo"- Funktion einzubauen, so daß der Mitarbeiter ein verkehrtes Importieren so canceln kann, daß dieser Import nie stattgefunden hat. Auch wäre es denkbar, daß die NuKo- Ausnahme nicht beim Importieren greifen muß. Sinnvoller wäre es doch, wenn diese NuKo- Ausnahme erst dann die Festschreibung aufhebt, wenn der Mitarbeiter wirklich den Stapel zum Ändern öffnen möchte.

Situation heute:

  • Jeder Stapel wird sicherheitshalber per NuKo ausgehebelt, da er Fehler beinhalten könnte.
  • Dann wird meistens doch ohne Änderung gesendet

Situation erwünscht:

  • Jeder Stapel wird erst einmal in festgeschriebener Form eingespielt.
  • der Mitarbeiter kann diesen Stapel per NuKo- Freigabe editieren, wobei das im Aktivitätenprotokoll festgehalten wird.
uwes
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Hallo Herr Pollack,

danke für die Ausführungen. Manches ist mir jetzt klar geworden, wie es technisch laufen wird und was noch kommt.

Aber:

"Sie haben als Anwender mit dem NUKO-Sonderrecht die Möglichkeit bekommen die Festschreibung aufzuheben"  verstehe ich so, als ob das gesetzt ist. Wenn ich das aber richtig verstehe gilt das noch bis 2017 (habe es derzeit schon eingestellt). Wenn das über 2017 hinaus möglich ist, wäre doch schon alles erledigt.

Nun das mit der Festschreibung, weil es in fremder Software nichtmehr änderbar ist, ist für mich kein Argument, weil:

a) Wenn in der Fremdsoftware festgeschrieben, aber ein techn. Fehler auftritt, der Stapel ja auch nicht festgeschrieben werden kann in Datev - somit existiert ja auch keine endgültige Sicherheit. Also die Logik geht nicht auf.

b) ich Daten aus einem nicht fixen Fremdsystem ziehe, sondern nur Datenmaterial aufarbeite. Beispiel: Ich ziehe die Bewegungsdaten aus Paypal in eine csv.Datei. Diese csv-Datei wird in Excel mit einem Makro kontiert, von da aus geht es in eine Accessdatenbank und es werden die Ausgaben für Verkauf, Umbuchungen, Gebühren und Einkauf erstellt.  Also - es ist nix im Fremdprogramm festgeschrieben, es können hier immer noch technische, als auch inhaltliche Fehler passieren. Meistens stimmt aber alles :-). Also keinen Bezug zwischen Buchungsstapel und irgendeiner Fremdsoftware.

Aber gut - lange Rede kurzer Sinn:

Ich werde versuchen in alle Buchungsstapel ein Festschreibekennzeichen "0" reinzubeamen und damit ist der Fall erledigt. Ich hoffe, die Softwarehersteller ziehen da alle nach.

Bis jetzt war noch immer alles irgendwie zu lösen. Lassen Sie doch einfach das ganze in der NUKO als Sondernutzungsrecht und alle sind happy. Dann kann es jeder machen wie er will. Entweder streng nach Vorschrift - die im Moment außer der Datev sowieso keinen interessiert oder eben mit leichten Risiko die großzügiger Auslegung. Ich denke wenn man zur Umsatzsteuer die Vorläufe abschließen muss ist ein guter Kompromiss, auch mit der Finanzverwaltung.

Wenn es nicht geht, muss man halt über andere Software nachdenken. Im Moment will ich an Datev festhalten, aber mir wurden schon Unterlagen vorgelegt von anderen Softwarehäusern zwecks Prüfung, weil dieses Thema bei uns in der Tat negativ aufschlägt.

PS: Ich bin es z.B. gewohnt, dass ich für einen Monat in der Regel einen Stapel habe. Stapel Januar, Stapel Februar usw.

Künfitg habe ich dann  Stapel Jan laufend, Stapel Jan ERP, Stapel JAN Kasse, Stapel Jan Paypal, Stapel Jan Moneybookers, Stapel Jan Amazon, Stapel Jan Lohn usw.
Sorry, ja das ist möglich und machbar. Für mich aber völlig sinnfrei und übersichtlicher wird es dadurch auch nicht.

VG
UweS

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mkolberg
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Vielleicht sollte hier einmal zusammengetragen werden, in welchen Situationen hier der Import noch genutzt wird.

  • Selbstgestrickte Tabellen für Payal, Banken, Kassen usw.
  • Datev- Kasse (mit Lerndatei)
  • Buchungen aus anderen Mandanten bei Verrechnungskonten
  • Selbstgestrickte Tabellen für den OPOS- Ausgleich
  • regelmäßig widerkehrende Buchungen

in diesen Fällen läuft der Workflow so ab:

  • Tabelle (also CSV- Datei) erstellen
  • Import in laufende Buchhaltung
  • Überprüfen, Editieren, Gegenkonto korrigieren. usw.
  • Wenn OK, festschreiben und Senden.

Natürlich gibt es noch den selbstbuchenden Mandanten, der uns seine Daten (z.B. Ausgangsrechnungen) zum Import zuspielt. Da macht das automatische Festschreiben Sinn, aber auch hier muß es nach dem Import eine Möglichkeit geben, eine Reparatur durchzuführen. Stellen Sie sich vor, der Mandant hat im Dezember- Export versehentlich nochmals alle November- Rechnungen beigefügt.

Was soll die Kanzlei jetzt tun?

Ja, es bleibt die Möglichkeit, in Rewe eine Rücksicherung auf den Vortag durchzuführen. Aber kann es keine andere Lösung geben? z.B. Per NuKo- Recht eine Festschreibung nachträglich aufheben (Mit Erfassung des Grundes herfür)

der Wunsch ist, daß bei den Ausgangsrechnungen keine Abweichung zum Vorsystem entsteht und später der Prüfer nicht fragt, weshalb hier 5.000 Rechnungen storniert wurden. der Prüfer soll in diesem Fall sehen, daß es Re- Nr. x1 bis x2 gibt, und daß sich auf dem Konto exakt so viele Buchungen befinden. Ich gebe einmal davon aus, daß beim GDPDU- Export die Ausziffer- Funktionalitäten nicht dazu führen, daß beim Betriebsprüfer der komplette generelumgekehrte Mist nicht für Verwirrung sorgt.

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alterpraktiker
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Sie schreiben: "Die GoBD verlangen eine Nachvollziehbarkeit der Buchführung die sich auch auf die Vor- und Nebensysteme erstreckt. Überall dort, wo Buchungsdaten importiert werden stammen diese Daten aus einem Vorsystem. Wenn Buchhaltungsdaten aus einem Vorsystem exportiert werden, die dort unveränderlich sind, dürfen sie auch im DATEV Programm nicht mehr geändert werden. Dies erreichen wir mit der direkten Festschreibung der importierten Buchungsstapel."

Das Vorsystem ist bei uns z.B. ein Excel Export aus einer Fakturasoftware, aus SAP oder woher auch immer. In diesen Vorsystemen wird keine Buchhaltung oder Buchungen im Sinne der GobD erstellt. Mit dem Excel Export und anschließendem ASCII Import bei DATEV REWE erleichtern wir uns die tägliche Arbeit um nicht 1000 oder mehr Rechnungen per Hand einbuchen zu müssen.

Diese Dateien enthalten teilweise nicht einmal Erlös oder Kostenkonten, EU Funktionen etc. etc.. Je nach Möglichkeit des Mandanten.

Also bitte DATEV unterscheiden Sie bitte zwischen echten Vorsystemen, wie eine vom Mandanten eigenverantwortlich geführte Kasse, Daten aus Unternehmen online, KHK etc. bei denen der Mandant Buchungen tätigt und technischen Abläufen bei denen keinerlei Vorverbuchung stattgefunden hat.

Für diese, zur Zeitersparnis in der Kanzlei entwickelte Szenarien, können Sie uns nicht ständig mit unsinnigen, und auch vom Gesetzgeber so nicht gewollten, Festschreibungsszenarien bei der Arbeit behindern und die Personalkosten in der Kanzlei in die Höhe treiben.

mkinzler
Meister
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Dann schalten Sie für diese Mandanten doch einfach die automatische Festschreibung in der Nuko ab.

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uwes
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lt. Datev geht das nur bis 2017 - und dann ?????

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DATEV-Mitarbeiter
Chris_Pollack
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

die Wünsche von Herrn Kolberg und allen anderen werden von uns selbstverständlich aufgenommen und an die Entwicklung zur Prüfung weitergeleitet, auch dann, wenn ich nicht explizit in der Diskussion auf sie eingegangen bin. Dazu ob und wann sie realisiert werden können wir noch keine Aussage treffen.

Ich verstehe Ihren Wunsch nach einer „undo"-Funktion. Die Möglichkeiten für Fehlerquellen beim Datenaustausch zwischen Fremdanwendungen und DATEV-Software sind enorm. Sie könnten noch viele weitere Beispiele nennen. Ich erlebe täglich teils haarsträubende Fälle im Service. Ein einmal importierter Stapel unterscheidet sich jedoch nicht mehr von einem selbst erfassten Stapel. Mit der „undo"-Funktion wünschen Sie sich damit nichts anders als ein außer Kraft setzen der Festschreibung allgemein.

Die Beispiele die Herr Kolberg, UweS und Alter Praktiker nennen betreffen jeweils selbst erstellte Importdateien bzw. vorläufige Buchungen. Hier gibt es kein Vorsystem mit unveränderlichen Buchungen. Das Erstellen der Importdatei mit Festschreibekennung 0 (keine Festschreibung) ist völlig in Ordnung. Deswegen gibt es die Festschreibekennung. Wir wollen unterscheiden können.

Das NUKO-Sonderrecht wird es für Importdateien mit Festschreibekennung auch nach 2017 noch geben. Für Formate ohne Festschreibekennung wird es nicht mehr gelten. Da es in Textform nicht immer ganz einfach ist zu beschreiben in welchem Fall wann was möglich ist empfehle ich Ihnen die Übersichtsgrafik am Ende von Info-Dokument 1080697. Darin sind alle Möglichkeiten dargestellt. Es hält sich leider hartnäckig das Gerückt, dass das NUKO-Sonderrecht nach 2017 komplett abgeschafft wird. Leider ist das unsere eigene Schuld. Es stand tatsächlich eine Weile so auf der Info-Datenbank. Die entsprechenden Dokumente wurden inzwischen korrigiert. Sollten Sie noch ein Dokument finden auf dem das falsch steht, bin ich für einen Hinweis dankbar.

UweS, bei Ihrem Beispiel a) haben Sie natürlich Recht. Als Alternative bliebe noch den Buchungsstapel komplett abzulehnen ohne nur die fachlich korrekten Buchungen zu verarbeiten und die fehlerhaften Buchungen in einem neuen Stapel nachzufassen. Alle drei Möglichkeiten werden Ihnen in einem Auswahldialog nach dem Schließen des Importprotokolls gegeben. Die Nachvollziehbarkeit bleibt allerdings auch im Fall der Verarbeitung von fehlerhaften Buchungen bestehen. Die fehlerhaften Buchungen können über das Importprotokoll nachvollzogen werden.

Herr Kolberg, meinen Sie das Ausziffern auf den FIBU-Konten mit aktivierter OPOS-Funktionalität? Hier werden keine echten Buchungen erzeugt. Das ist nur eine Ansichtsoption im FIBU-Konto, die Ihnen das Abstimmen erleichtert.

Mit freundlichen Grüßen

Chris Pollack

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

Mit freundlichen Grüßen


Chris Pollack
Service Rechnungswesen (FIBU)
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mkolberg
Meister
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Mit "Undo" meine ich, daß jede Aktion, die ich tätigte Schritt für Schritt rückgängig gemacht werden kann. z.B. das versehentliche Ändern eines Buchungssatzes, der eigentlich per F8 kopiert werden sollte, dann aber doch versehentlich in der Editier- Zeile landete.
Oder das Erfassen einer verkehrten Kontonummer zur Selektion "Kontenblatt", eine geänderte Sortierung usw. , also all die Dinge, wo man als Anwender Fehler macht, und diese trivialen Eingabefehler mit einem Klick ungeschehen machen möchte.

Nein, ich meine nicht die Ausziffer- Funktionen, sondern die neu angekündigte Möglichkeit, generell alle generalumgekehrten Buchungen ausblenden zu können.

Weshalb kann man es nicht programmtechnisch markieren, daß sich ein importierter Stapel solange von selber editierten Stapeln unterscheidet, bis der Anwender in diesen Stapel einen neuen bzw. geänderten Buchungssatz speicherte.

Wir bekommen hier Postversanddaten aus dem Vorsystem, die leider immer wieder fehlerbereinigt werden müssen, bis hin zu der Problematik, daß einzelne Vorläufe vom Mandanten im Zielsystem auf die Monate aufgeteilt werden müssen, da z,B. im November- Vorlauf schon 200 Dezember- Rechnungen enthalten sind.

-> November einspielen ... Fehler Ok... fertig

-> selben Vorlauf; Kopfdaten ändern und im Dezember einspielen -> Alle Nov. Dubletten raus, und perfekt...

Wie gesagt. alte Postversand- Daten und wir sind froh, daß es überhaupt funktioniert.

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wielgoß
Experte
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Hallo Herr Kolberg,

bei den Postversanddaten können Sie doch weiterhin die Festschreibung manuell unterbinden (bis zum Jahreswechsel 2017/2018).

Danach (ab 2018) stellt sich das Problem ja nicht mehr, da Postversanddaten dann ohnehin nicht mehr eingelesen werden können...

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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DATEV-Mitarbeiter
Chris_Pollack
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Kolberg,

ich verstehe. Ihre gewünschte "undo"-Funktion soll sich auf jegliche Eingaben im Programm erstrecken. Wir nehmen den Wunsch auf. Machen Sie sich aber bitte keine großen Hoffnungen auf eine Realisierung. Ich denke nicht, dass wir eine solche Funktion mit vertretbarem Aufwand realisieren können.

Das ausblenden von Generalumkehr-Buchungen ist ebenfalls eine Ansichts-Option. Auch hier entstehen keine Buchungen.

Mit freundlichen Grüßen

Chris Pollack

Service Rechnungswesen (FIBU)

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Mit freundlichen Grüßen


Chris Pollack
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Das ausblenden von Generalumkehr-Buchungen ist ebenfalls eine Ansichts-Option. Auch hier entstehen keine Buchungen.

Die Option "Ausblenden Generalumkehr" sollte aber immer die letzte Einstellung verwenden. Es ist ziemlich frustrierend, diese Option jedesmal anzuhaken (nervig!).

Ich hoffe das kommt endlich einmal.

Gruß A. Martens

theo
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ich verstehe. Ihre gewünschte "undo"-Funktion soll sich auf jegliche Eingaben im Programm erstrecken. Wir nehmen den Wunsch auf. Machen Sie sich aber bitte keine großen Hoffnungen auf eine Realisierung. Ich denke nicht, dass wir eine solche Funktion mit vertretbarem Aufwand realisieren können.

Sollten Sie aber trotzdem drüber nachdenken, da das Industriestandard ist (Strg+z bzw. Klick).

Auf die schnelle, was den Rest anbetrifft:

- Datev zwingt mich unter gewissen Umständen, irgendwas (ggf. fehlerhaftes) festzuschreiben
- ich kann das ganz einfach aushebeln, indem ich auf Postversand verzichte u. vor dem Import bei Datev in den Textdateien rummanipuliere
- inwiefern das GoBD-konform ist, müsste mir noch erklärt werden,
genau so wie
- bei anderen Datev-eigenen Importfunktionen kann ich beliebig oft neu importieren/erzeugen/löschen u. was mir grad so einfällt, ohne irgendein Log zu erzeugen* (gestern getestet)

-> logische Schlussfolgerung: Das Programm ist an keiner Stelle eine Hilfe für GoBD, an manchen Stellen aber eine Krücke.

Dementsprechend gelten weiterhin meine ursprünglichen Aussagen zum Thema

*der Zahlungsverkehr hat mich die Tage gestresst (bei einem Bankbestand der aus manuellen Importen u. Datev-Zahlungsverkehr bestand) u. die Abhilfen haben nicht funktioniert, ergo habe ich die Banken gelöscht u. neu importiert. Auf die GoBD-rechtlichen Konsequenzen wurde ich an keiner Stelle hingewiesen, auch Logs waren nicht zu finden. @datev: Falls jemand (BP) fragt, was erklär ich dann?

in dubio pro theo
50
letzte Antwort am 09.12.2016 15:47:18 von theo
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