Guten Tag,
ich muss eine konsolidierte VA Dezember 2022 erstellen und erhalte die Meldung, dass in einer Firma noch nicht alle Vorläufe festgeschrieben wurden.
In der betroffenen Firma sind jedoch nur noch die Vorläufe JA12-2021 sowie EB-Werte OPOS, wie in den anderen Firmen auch. Diese wurden mit Übertragung des Dezembers 2022 an das RZ festgeschrieben (grüner Balken sichtbar in der Leistungsübersicht). Nur diese eine Firma wird nicht "grün". Unter Stapel/Festschreibung ist der Dezemberstapel jedoch nicht mehr zu sehen; in der Primanota-Übersicht hat der Dezemberstapel eine Festschreibungsnummer erhalten.
Wenn ich die OPOS- EB-Werte festschreiben möchte, erhalte ich die Meldung
Kann mir irgendwer helfen? Ich verzweifel!
LG aus Oberhavel
M. Sauer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Normalerweise sollte der offene OPOS-Vortragsvorlauf der Konsolidierung nicht im Weg stehen.
@ZF23 schrieb:Guten Tag,
..........Wenn ich die OPOS- EB-Werte festschreiben möchte, erhalte ich die Meldung
Diese Meldung / dieser spezielle Vorlauf wird i.d.R. viel später (z.B. mit dem Jahresabschluss 2022) festgeschrieben. Er hat keinen Einfluss auf laufende Vorgänge, wozu auch eine mtl. Konsolidierung zählt. Ihre Ursache muss in noch erfassbaren Vorläufen liegen, die also offen sind.
Wir hatten heute dasselbe bisher unbekannte Problem. Geholfen hat die geforderte Festschreibung der OPOS-EB-Vorläufe, zum Teil auch in mehrere Vorjahre zurück...
Gruß Taxit
Bei uns kam der Fehler nicht. Glücklicherweise.
Wenn das ein Fehler im System ist, sollte der schnellstmöglich wieder behoben werden, weil es nicht gerade zielführend ist, wenn OPOS-Werte wieder nachträglich per Hand vorgetragen werden sollen, wie Anno Dazumal.
Ist eine Weile her, war aber noch zu Anfangszeiten nach der Umstellung von Dos auf Windows so.
Hier möchte ich nicht zurück zu den Wurzeln.
Hallo @ZF23 ,
bei der Datenübermittlung UStVA wird anhand des Buchungsstapel-Datum bis geprüft, ob alles festgeschrieben ist. Gibt es z.B. einen noch nicht festgeschriebenen JA-Stapel, ist die Datenübermittlung Dezember nicht möglich. Der Buchungsstapel EB-Werte der OPOS-Konten bleibt für die Übermittlung der UStVA außen vor und muss nicht festgeschrieben sein. USt-Konsolidierung im RZ: Abhilfen zu Hinweisen im Konsolidierungsempfänger Punkt 3.
Wenn in der Übersicht Stapel festschreiben/verwalten kein offener Stapel mehr angezeigt wird, prüfen Sie bitte unter Bestand | Daten senden die RZ-Dienstleistungen Buchführung.
Ändern Sie hierzu bei Finanzbuchführung | Festschreiben bis im Auswahldialog die Einstellung auf Individuell. Falls hier JA-Stapel angezeigt werden, setzen Sie im Kontrollkästchen einen Haken, um diese beim Daten senden festzuschreiben. Danach können Sie die Daten an das DATEV-Rechenzentrum senden.
Viele Grüße
Martina Harwarth | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
Auch wir hatten eine Problem bei Konsolidierungen.
Bitte separat betrachten.
Hallo, es hat mit der Anleitung geklappt 😁 Es hing irgendwo ein Vorlauf JA2022. Vielen Dank für die schnelle Hilfe!