Hallo DATEV-Community,
wir sind zur Zeit dabei beim Großteil unserer Mandanten den Kontoauszugsmanager einzurichten und hoffentlich kann uns der Eine oder Andere hier mit seinen Erfahrungen da ein Stück weiterhelfen.
Bei den meisten Mandanten und Banken läuft das ganze ja recht problemlos ab. Wir beantragen die Übertragung der Daten und erhalten nach der Einrichtung unseren Abruf.
Hat aber jemand Erfahrungen damit, wie man das bei Banken lösen kann, die keinen Kontoauszugsmanager anbieten (z.B. die Sparda Bank) oder auch bei Mandanten denen die Gebühren der Bank dafür zu hoch sind?
Unsere Überlegung war, ob man nicht bei Mandanten die Online-Banking nutzen eine Möglichkeit hat, die Kontoauszüge daraus zu exportieren, und für die Buchhaltung das Ganze zum Beispiel über Zahlungsverkehr oder Unternehmen Online so einzuspielen, dass diese wie mit dem Kontoauszugsmanager verarbeitet werden kann. Besonders mit Hinblick auf das anlegen von Lerndateien beim Buchen.
Oder hat vielleicht jemand eine bessere Lösung parat?
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Bruckbauer,
hier: https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/1030312 finden Sie den Weg beschrieben, die Daten aus dem Bankingprogramm per MT940-Format zu exportieren und einzuspielen.
Grüße
Manuela Jachert
Wenn der Mandant die von ihm selbst abgerufenen Umsätze im mt940-Format exportieren und Ihnen zusenden kann, können Sie mit Ihrem Kontoauszugmanager arbeiten, Buchungsvorschläge erzeugen und die Lerndatei verwenden oder optimieren.
VG
Michael Vogtsburger
P.S.
ups, Frauen sind halt einfach schneller, beim Denken und beim Tippen, oder ?
Sie lassen sich einen lesenden Zugriff für die Bankdaten einrichten (z.B. Einen HBCI nutzer mit beschränkten rechten bei der Bank) und legen die Bankverbindung im DATEV Zahlungsverkehr an. Dann sind sie auch unabhängig von dem Mandanten und die Quelle der Kontoumsätze können Sie ja in den Stammdaten der Bank hinterlegen. Sofern ein automatischer Abruf eingerichtet ist läuft das wie RZ Bankinfo.
Ergänzend zu den anderen genannten Möglichkeiten, kann der Mandant auch direkt in DATEV Unternehmen online via Bank online seine Kontoauszüge z.B. via HBCI PIN/TAN abrufen. Die Kanzlei greift dann via Rechenzentrum darauf zurück. Im Vergleich zur RZ-Bankinfo eine preiswertere Möglichkeit und mindestens genauso gut.
Vielen Dank.
Das Dokument hatten wir bisher nicht gefunden. Das hilft uns schon mal sehr weiter
Danke auch allen anderen Antworten.
Das mit dem HBCI Abruf, hatten wir uns auch schon überlegt, da spielen uns aber leider viele Mandanten nicht mit. Besonders da wo wir Unternehmen Online nur kanzleiintern nutzen.
Wir werden jetzt mal schauen, wo wir überall Dateien im MT940-Format abrufen können und bei den anderen mal gucken ob wir da csv-exporte bekommen, aus denen wir uns was brauchbares basteln können.
Hallo Herr Bräske,
ich frage mich allerdings, wie es mit den Abrufmöglichkeiten weiter geht, wenn PSD2 verpflichtend angewendet werden muss.
PSD2 scheint ein 'heißer Brei' zu sein, um den alle Beteiligten 'herumschleichen', in der Hoffnung, dass er kälter wird
VG
Michael Vogtsburger
Hallo Herr Bruckbauer,
es ist i.d.R. nicht die Bank, die das MT940-Format zur Verfügung stellt, sondern die Banking-Software, die solche Dateien generiert oder exportieren kann.
Das Gute daran: es ist ein Standard-Format !
Mit den 'Ascii'-Dateien (oft als csv-Dateien bezeichnet) können Sie sich jede Menge Zeitaufwand und Ärger 'einhandeln', da dieses Format nicht standardisiert ist.
Viel Glück
Michael Vogtsburger
Hallo Herr Vogtsburger,
ich habe bis eben noch nie was von PSD2 gehört... Habe mich jetzt mal kurz reingelesen: Wieso sollte das ein Problem geben? Im Gegenteil sehe ich eher, dass unsere Abfragemöglichkeiten dadurch standardisiert werden und keine Gebühren mehr anfallen dürfen?! Aber - wie gesagt - ich hab jetzt nur mal kurz Infos dazu überflogen. Vielleicht können Sie das präzisieren?
Danke und Gruß
Manuela Jachert
Ah, ich hab Ihren anderen Post grad gesehen 🙂 hat sich hier damit erledigt!
Hallo Frau Jachert, hallo Herr Vogtsburger, hallo Community,
die DATEV eG wird Ihre Mitglieder und deren Mandanten Anfang April ausführlich zum Thema Payment Service Directive 2 ("PSD2") / Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) informieren.
PSD2 bzw. das ZAG haben Auswirkungen auf das heutige HBCI PIN/TAN-Verfahren. Die gesetzlich vorgeschriebene "starke Authentifizierung" verlangt bei Kontoumsatzabfragen spätestes alle 90 Tage eine TAN-Eingabe. Wie die Banken diese Vorgabe umsetzen werden ist noch nicht abschließend geklärt. Sicher ist jedoch, dass Kontoumsätze zukünftig mit dem HBCI PIN/TAN-Verfahren nicht mehr so einfach abgerufen werden können.
Nach unserem aktuellen Kenntnisstand sind die Verfahren EBICS und RZ-Bankinfo nicht betroffen.
Schauen Sie auch in unsere FAQ-Liste zum Thema PSD2/ZAG.
Wir empfehlen Ihnen den Umstieg auf ein alternatives Übermittlungsverfahren, wenn Sie auf Ihren gewohnten Komfort nicht verzichten und auf "Nummer Sicher" gehen wollen.
Eine Übersicht über die Alternativverfahren finden Sie in Dokument 1004175. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Landingpage zum Thema PSD2/ZAG unter datev.de/zag.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aktuell noch keine weiteren Informationen veröffentlichen können.
Viele Grüße
Elena Mastrapasqua
Hallo Herr Vogtsburger,
ich habe bis eben noch nie was von PSD2 gehört... Habe mich jetzt mal kurz reingelesen: Wieso sollte das ein Problem geben? Im Gegenteil sehe ich eher, dass unsere Abfragemöglichkeiten dadurch standardisiert werden und keine Gebühren mehr anfallen dürfen?! Aber - wie gesagt - ich hab jetzt nur mal kurz Infos dazu überflogen. Vielleicht können Sie das präzisieren?
Danke und Gruß
Manuela Jachert
Das Thema PSD2 ist hier schon öfter aufgriffen worden. Wenn Sie RZ-Bankinfo als Standard ansehen, haben Sie durchaus Recht.
Wenn Sie die Kosten von RZ-Bankinfo und EBICS-Verfahren mit den Kosten des (fast) kostenlosen HBCI-Verfahrens vergleichen, kommen Sie allerdings schnell ins Staunen.
PSD2 ist zumindest bei DATEV (durch alle Magazine) glücklicherweise auf der Agenda. Lediglich die Banken halten sich hier "ein wenig" zurück.
MfG
A. Hofmeister
Hallo,
generell ist aus unserer Praxis das Vorgehen so, dass wir über eine Zahlungssoftware (bei uns SFIRM 4.0) die Kontoumsätze der Mandanten abfragen zusammenstellen und dann über das Format in der Auswahl "SFIRM 2.0" die datev.txt einmal im Monat bereitstellen, welches dann in den Einstellungen der Bankkontoumsätze angegeben ist.
Diese Vorgehensweise hat noch einen anderen schönen und ästhetischen Hintergrund. Über eine Textbearbeitungssoftware (notepad++, es gibt viele andere) lassen wir die "NUR GROSSBUCHSTABEN" der Roh-Daten in Kleinbuchstaben wandeln. Leider hat es die Datev seit Jahren versäumt eine entsprechende Funktion "von Großbuchstaben in nur Kleinbuchstaben wandeln" entweder über das bereichsweise Ändern in der Buchungserfassung oder eine entsprechende Textfunktion aus dem RZ Kontoumsatz-Abruf anzubieten - Dort kommt beim Abruf alles in Großbuchstaben. Dies wurde bereits 10-15 mal als Verbesserung eingereicht und wie immer ignoriert. Somit mussten wir uns irgendwie selbst helfen. Leider. Die Änderung einer solchen Funktion besonders im "Bereichsweisen ändern" innerhalb von REWE wäre sicherlich nicht sehr kompliziert umsetzbar, da dort eh schon vieles manipuliert werden kann. Aber auch das stand nach jahrelangen Anfragen nicht zur Debatte.
Nachdem auf dem Fibu-Konto sonst ein Wirr-Warr von Groß-, Klein-, GrossKlein oder sonstigen Varianten entsteht ist das ein gangbarer weg. Dies hat dann zur Folge, dass ein ordentliches Konto mit einem einheitlichen Schriftbild entsteht. In Hinblick auf die gesetzmäßigen Änderungen sehen wir unseren Weg als zielführend an, da uns die Mandanten aus der Vertrauensbasis allein heraus die PIN überlassen, diese fest hinterlegt in einem Passwort-Geschütztem SFIRM Profil ist. Dies ist dann auch für später kein Problem mehr. Argumentativ geben wir an, dass wir die Kontoauszüge eh sehen werden und allein mit der PIN keine Überweisungen oder sonstigen Missbrauch tätigen könnten. Bisher konnten wir alle von diesem Weg überzeugen. Wir werden jetzt den Mischbetrieb zwischen SFIRM un der RZ Variante auch weiter zurückfahren und wieder autark selbst alle notwendigen Umsätze erzeugen. Mittlerweile haben ja auch alle Mandanten Online Banking.
Grüße
Chris Ziegler
Ergänzend zu den anderen genannten Möglichkeiten, kann der Mandant auch direkt in DATEV Unternehmen online via Bank online seine Kontoauszüge z.B. via HBCI PIN/TAN abrufen. Die Kanzlei greift dann via Rechenzentrum darauf zurück. Im Vergleich zur RZ-Bankinfo eine preiswertere Möglichkeit und mindestens genauso gut.
Leider wurde es seit Einführung auch versäumt, Textfunktionen z.b. Kleinschreibung für die Übernahme der Auftraggebernamen in der Lerndatei-Einstellung als Buchungstext anzubieten. Auch über das Bereichsweise ändern kann man die abgerufenen Großbuchstaben nicht wandeln. Dies produziert ein unschönes Schriftbild. Es gibt dann nur die Chance auf diese doch wertvollen Texte zu verzichten oder alles händisch umzuschreiben. Der Abruf über eine externe Software + Text-Bearbeitung extern bietet mehr optische Möglichkeiten. Wir werden das kostenpflichtige RZ-Verfahren immer stärker jetzt rückbauen, da uns solche Angebote fehlen, trotz mehrmaligem Hinweis wurde dies nie verbessert/umgesetzt.
Tja Herr Ziegler: genau mit Ihrer Vorgehensweise haben Sie in Zukunft aber ein Problem.
Die PSD2 Richtlinie sieht vor Zugriffe (in Ihrem Fall sFirm) alle SPÄTESTENS 90 Tage per TAN durch den Kontoinhaber zu bestätigen.
Wie kriegen Sie denn die TAN zur Bestätigung und Zukunft? Alle 90 Tage Mandant anrufen und sich die TAN durchgeben lassen? Selbst x Freigabemedien wie Handys, optische TAN Leser, etc verwalten?
Nichts gegen Ihr Vorgehen heute...
Dann bin ich gespannt wie DATEV es löst und freue mich auf die wichtigen noch offenen Funktionen.
Hallo Herr Bruckbauer,
Das mit dem HBCI Abruf, hatten wir uns auch schon überlegt, da spielen uns aber leider viele Mandanten nicht mit.
Da liegt wohl ein Kommunikationsproblem vor. Keiner unserer Mandanten hat bei uns dabei "nicht mitgespielt". Sie bekommen bei der Bank für das Konto einen nur lesenden und abrufenden Zugang. Sie oder eine MitarbeiterIn können keine Transaktion tätigen oder Unfug anstellen (wie durch falsche PIN Eingabe den Zugang des Mandanten sperren). Der Mandant kann den Zugang jederzeit wieder sperren.
Da der Mandant durch die Vereinbarung mit der Datev Ihnen die Daten sowieso auch elektronisch zur Verfügung stellt, gibt es gar keinen Grund das für beide Seiten kostenlose HBCI Verfahren nicht zu nutzen (Mandant muss nichts an die Bank bezahlen; Sie neben den schon nicht gerade billgen Programmkosten keine zusätzlichen Gebühren an die Datev; )
Ich bin generell gespannt, sollte das so kommen wie geschildert. Bedenkt man die notwendige Sensibilisierung der Online Banking Teilnehmer - die mal so zufällig neben einer "PIN Bestätigung" auch gleich noch eine TAN bereitstellen sollen freue ich mich jetzt schon auf die nächste Phisching-Welle von Betrügern die genau dieses Vorgehen ausnutzen werden um Geld abzuziehen - ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es so passieren wird. Ansonsten könnten sich die Kreditinstitute dann auf viele Anfragen freuen. Gerade hat man den Leuten beigebracht keine PINs/TANs rauszugeben macht man genau das dann. Sehr sinnvoll erscheint das mir nicht.
DATEV löst da gar nichts, weil DATEV hier nichts lösen kann. Und auch Starmoney oder SFirm kann sich ab September nicht über die Richtlinie hinwegsetzen, weil Sie Bankenseitig umgesetzt wird. Heißt entweder weg von HBCI oder alle 90 Tage TAN anfragen.
wir werden alle noch viel Spaß damit haben 🙂
Ich befürchte es, aber schauen wir wie es kommt.
Man drängt die Leute auch in dieses sinnlose EBICS Zertifikatsverfahren rein. Schafft so manche 100%ig funktionierende HBCI --KARTE-- ab weil darüber noch nie was passiert und und stellt alles auf ein Verfahren um das so wertvoll ist wie die https verschlüsselung (die doch besser ist als nichts....). Na dankeschön - also wieder zurück iin die Steinzeit...
Ganz im Gegenteil. Der API ZugrifF auf Bankkonten der gefordert wird ist doch ein Schritt in die richtige Richtung. Dann wird ja alles schöner, einfacher, billiger, transparenter und sicherer 🙂
Hallo Herr Ziegler, hallo Herr Schmidt, hallo Community,
von den gesetzlichen Änderungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) bzw. der PSD2 (EU-Richtlinie Payment Service Directive 2) sind nicht nur die Datev-Anwendungen, sondern auch die Anwendungen anderer Anbieter betroffen.
Zum Thema automatisierter Kontoumsatzabruf und durch PSD2 vorgeschriebene starke Kundenauthentifizierung: Heute reicht es, wenn - wie von Herrn Schmidt beschrieben - eine Lese-PIN für den Kontenzugriff verwendet wird. War die PIN in DATEV Zahlungsverkehr hinterlegt, konnten die Kontoumsätze dauerhaft automatisiert abgerufen werden.
Ab September 2019 wird das so nicht mehr möglich sein, da spätestens nach 90 Tage die zusätzliche sogenannte "starken Authentifizierung" z. B. durch eine TAN-Eingabe notwendig ist. Die "starken Authentifizierung" beim HBCI PIN/TAN-Verfahren ist eine gesetzliche Vorgabe die im Rahmen der PSD2 von den Banken umgesetzt wird. DATEV muss dies entsprechend in den Anwendungen berücksichtigen.
Wie die einzelnen Banken die Vorgabe der starken Authentifizierung konkret umsetzen werden, d.h. in welcher Form und über welches Device eine TAN-Eingabe stattfinden soll, ist noch nicht abschließend geklärt. Sicher ist jedoch, dass Kontoumsätze mit dem HBCI PIN/TAN-Verfahren künftig nicht mehr so einfach abgerufen werden können.
Wenn eine Kanzlei heute Kontoumsätze für zahlreiche Bankverbindungen mit dem HBCI PIN/TAN-Verfahren abruft, wird das zukünftig aus unserer Sicht nicht mehr händelbar sein.
Wir empfehlen Ihnen daher den Umstieg auf ein alternatives Übermittlungsverfahren wie z.B. RZ-Bankinfo oder EBICS, wenn Sie auf Ihren gewohnten Komfort nicht verzichten wollen.
Den aktuellen Stand zum neuen PIN/TAN-Verfahren und eine Übersicht zu den Alternativverfahren finden Sie im Dokument 1004175.
Schauen Sie regelmäßig unter datev.de/zag vorbei. Wir veröffentlichen dort regelmäßig aktuelle Informationen zum Thema PSD2 / Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.
Viele Grüße,
Elena Mastrapasqua
DATEV Produktmanagement Zahlungsverkehr
Nachtrag zur Umsetzung der starken Authentifizierung durch die Banken: auch der Zeitpunkt der TAN-Eingabe, d.h. ob ich bei jedem Kontoumsatzabruf stark authentifizieren muss oder ob dies einmal innerhalb von 90 Tagen passieren muss, ist noch nicht abschließend geklärt.
Jede Bank kann dies individuell festlegen. D.h. folgendes Szenario ist möglich: bei einer Bank müssen Sie bei jedem Kontoumsatzabruf stark authentifizieren, bei der nächsten Bank nur alle 90 Tage.
Hallo Frau Mastrapasqua,
aus meiner Sicht wäre wichtig zu wissen, ob zwischen dem 'nur lesenden' Saldenabruf und dem Zahlungsverkehr unterschieden wird.
Der 'nur lesende' Saldenabruf durch den StB wäre für die Mandanten viel akzeptabler und sicherer (z.B. wg. möglicher Phishing-Attacken)
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Hallo Herr Vogtsburger,
wenn ich Sie richtig verstehe wünschen Sie sich weiterhin die Möglichkeit eines "nur-lesenden" Zugriffs auf Ihre Mandantenkonten analog zur heutigen "Lese-Pin". Hier muss ich Ihnen leider mitteilen: die Kontoumsatzabholung wird durch PSD2 ab 14. September 2019 nicht mehr wie gewohnt funktionieren. Künftig müssen Sie sich beim HBCI PIN/TAN Verfahren spätestens nach 90 Tagen mit einem geeigneten Medium stark authentifizieren - auch wenn Sie "nur" Kontoumsätze holen und keine Zahlungen tätigen.
Dabei entscheidet jede Bank selbst, wie sie die gesetzliche Vorgabe der starken Authentifizierung umsetzt bzw. in welchem zeitlichen Intervall sie vom Kunden eine starke Authentifizierung verlangt (z. B. täglich bzw. bei jedem Kontoumsatzabruf oder nur alle 90 Tage). Sicher ist jedoch, dass die automatisierte Kontoumsatzabholung mit HBCI PIN/TAN nicht mehr wie gewohnt funktionieren wird.
Aktuell haben wir keine Informationen von den Banken, wie diese die Anforderungen des ZAG insgesamt umsetzen werden. Offen ist darüber hinaus, ob Banken weiterhin den bisherigen Funktionsumfang des HBCI PIN/TAN-Verfahrens unterstützen. Somit ist ebenfalls offen, ob und inwieweit dies Auswirkungen auf Prozesse und Funktionen für den Abruf und die Bearbeitung von Kontoumsätzen sowie die Übermittlung von Zahlungsaufträgen in den Datev-Zahlungsverkehrslösungen und in den Datev-Rechnungswesen-Programmen geben wird.
Wir empfehlen Ihnen den Umstieg auf ein alternatives Übermittlungsverfahren, wenn Sie auf Ihren gewohnten Komfort nicht verzichten und/oder bis zum Abschluss aller offenen Details nicht warten können/wollen.
Informieren Sie sich regelmäßig hier oder unter datev.de/zag oder auch in der Info-Datenbank, Dokument Nr. 1004175.
Nichtsdestotrotz einen schönen Abend wünscht Ihnen
Elena Mastrapasqua
DATEV Zahlungsverkehr