Hallo zusammen,
wir haben einen Mandanten, der als Handelsvertreter für Orion tätig ist. Angelegt hatten wir hier die Buchhaltung und den Lohn. Dieser Mandant hat nun zwei weitere Filialen an zwei weiteren Standort eröffnet.
Wir sind uns nun nicht ganz sicher wie wir dies handhaben sollen. Der erste Gedanke war, dies über Kostenstellen laufen zu lassen - allerdings müssten dann die Anlagen EÜR in der ESt manuell eingetragen werden, oder? Muss nun tatsächlich für jede Filiale ein neuer Mandant angelegt werden?
Den Lohn rechnen wir für alle Standorte in dem Ursprungsmandanten ab mit konsolidierter LSt-Anmeldung. Mit Kostenstellen wäre dies wahrscheinlich am Einfachsten aufzuteilen in der Buchhaltung, ich befürchte allerdings, dass es auf die verschiedenen Mandanten hinaus läuft.
Hat da jemand Erfahrungen und könnte weiterhelfen?
Besten Dank vorab!
Hallo Nicole,
wir haben eine Mandantin mit 6 Filialen. Hier nutzen wir Kostenstellen um eine Übersicht der einzelnen Filialen zu erhalten. Unsere Mandantin bilanziert, aber da dürfte es keinen Unterschied zur EÜR geben. Die Programmverbindung zur EÜR erfolgt meines Wissens nicht auf Grund der Kostenstellenrechnung, sondern der insgesamt gebuchten Werte. Nur bei der Weitergabe an die Gewerbesteuer muss man aufpassen, da sämtliche Vorauszahlungen auf die erste Kostenstelle / Betriebsstätte übernommen werden. Um hier eine richtige Aufteilung auf die Gemeinden zu erhalten, muss man leider immer noch manuell nacharbeiten.
Den Lohn rechnen wir ebenfalls mit Kostenstellen ab. Obacht: für jede Filiale wird eine eigene Betriebsnummer benötigt. Wir kummulieren die Beitragsnachweise unter der Hauptbetriebsnummer (erste Filiale). Vermutlich muss man hierzu noch die Krankenkassen informieren, dass sie alle Betriebsnummern zusammen legen, sonst gibt es Erinnerungen wegen fehlender Beitragsnachweise. Die Mitarbeiter werden in den Personalstammdaten aber schon der jeweiligen Betriebsnummer zugeordnet.
In der BWA aus Rewe hat man die Werte für das gesamte Unternehmen. Im BAB bzw. der Chefübersicht erhält man die BWA für die einzelnen Filialen.
Wir haben für jede Betriebsstätte eine neue Steuernummer für die EÜR bekommen, die Programmverbindung zur ESt übergibt - soweit ich weiß - nur die Werte insgesamt. Vielleicht steh ich auf dem Schlauch, aber müsstet ihr nicht auch für jede Filiale eine eigene Steuernummer bekommen haben und die Ergebnisse dann einzeln in die Anlage G eintragen?
Danke für den Hinweis mit der Gewerbesteuer! Für den Lohn haben wir eigentlich schon soweit alles veranlasst, ist immer schön zu lesen, wenn andere sowas genauso handhaben. 🙂
Nein, es gibt nur eine Steuernummer. Es handelt sich um (unselbstständige) Betriebsstätten, nicht um (selbstständige) Zweigniederlassungen.
@sala schrieb:Obacht: für jede Filiale wird eine eigene Betriebsnummer benötigt.
Nicht unbedingt. Niederlassungen in der gleichen Gemeinde und mit gleicher wirtschaftlicher Betätigung bekommen keine eigene Betriebsnummer. Wenn @nicole_prudlos Mandant also z.B. einen Laden in der Kölner Altstadt hat und jetzt noch neue in Köln-Deutz und Köln-Porz eröffnet, laufen die alle unter einer Betriebsnummer. Macht er dagegen die neuen Filialen in Hürth und Leverkusen auf, bekommen sie jeweils eigene Betriebsnummern. Macht er beide neuen Filialen in Leverkusen auf, bekommen sie nur eine (gemeinsame) neue Betriebsnummer.
Unternehmen: Grundsätze bei Betriebsnummern | Bundesagentur für Arbeit
Ah, dann muss ich tatsächlich erst einmal klären, was in der Gewerbeanmeldung steht, die liegt mir leider noch nicht vor. Vielen Dank!!