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Einnahme-Überschussrechnung mit Handelsrecht und Steuerrecht

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letzte Antwort am 16.07.2021 10:14:18 von f_mayer
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brh
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Hallo zusammen!

Bevor jetzt der große Aufschrei folgt: ja, ich weiß, eine Einnahme-Überschuss-Rechnung hat keine Aufteilung in Handelsrecht und Steuerrecht. Trotzdem ist das in unserem Büro aus Gründen, die heute keiner mehr nennen kann, so angelegt worden. Jetzt bekommen wir hier natürlich Fehlermeldung bei der allseits beliebten Kontenzweckprüfung. Hat jemand Erfahrung damit, was passiert, wenn man einen Bereich (das Handelsrecht) löscht? In der Regel wird ja im Handelsrecht gebucht. Ist dann alles weg? Vielen Dank im Voraus.

schmidt
Beginner
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Nachricht 2 von 13
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Hallo,

ich hatte mal das gleiche Problem.

Sie können einen Bereich nur löschen, solange noch keine Buchungen für einen bestimmten Bereich erfolgt sind. Übernehmen Sie z.B. die automatischen Anlag-Buchungen in die unterschiedlichen Bereiche ist ein löschen für dieses WJ nicht mehr möglich.

Da Sie jetzt bei der Jahresübernahme einen Bereich löschen wollen, ist das kein Problem. Ich hatte damals zuerst beide Bereiche aneinander angepasst, betraf aber bei EÜR nur den § 7g. Ist jetzt schon eine Weile her und ich kann leider nicht mehr nachsehen, aber ich glaube für die VJ blieben die Bereiche auch stehen. Ggf. sollten Sie sich vorher den Bestand sichern. Dann kann eigentlich nichts schief gehen.

VG

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DATEV-Mitarbeiter
Katrin_Dietrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

Sie können in den Stammdaten hinterlegen, dass der Bestand generell im Steuerecht geöffnet wird. Dazu gehen Sie folgendermaßen vor:

Öffnen Sie die Stammdaten | Grunddaten Rechnungswesen - Bereiche verwalten bei  Einstellungen hinterlegen, dass der Bestand zukünftig immer mit Steuerrecht geöffnet werden soll.

342743_pastedImage_1.png

Sie arbeiten dann im Steuerrecht, der Bereich Handeslrecht bleibt aber erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Dietrich

Produktmanagement und Service

DATEV eG

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Gelöschter Nutzer
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Wir hatten das selbe Problem. Nach Kommunikation mit der DATEV ist es gar nicht so einfach einen Bereich allein weiterzuführen, insbesondere über das Anlagevermögen. Sofern der erste Bereich der "gewollte" ist, in Ihrem Fall das Steuerrecht geht es wohl noch selber, sollte der erste Bereich aber HR sein, kann nur die DATEV helfen. Dort bitte anfragen. 

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 5 von 13
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Das ist keine wirkliche Hilfe! In einer EÜR einen zweiten HR Bestand mitzuführen ist aus mehreren Gründen sehr gefährlich. Einerseits können Buchungen versehentlich in einem falschen Bereich erfolgen, andererseits werden sinnloses Datenmengen mitgeschleppt. Auch bei einer BP können sich Irritationen ergeben.

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olafbietz
Meister
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Hallo Frau Hugo,

wie konnten Sie Ihr Problem letztlich lösen?

In einem Bestand von mir hat das Anlag-Programm plötzlich unterjährig Buchungen für Handelsrecht und Steuerrecht vorgenommen. Jetzt habe ich auch zwei Bestände, die beide Buchungen haben und daher beide nicht mehr gelöscht werden können.

Es ist ein Einnahmen-Überschuss-Rechner und nun gibt es ständig Hinweise, dass der Bereich Handelsrech nicht zur EÜR passt.

Viele Grüße von

Olaf Bietz

brh
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Ich habe mich an den Vorschlag von Frau Dietrich gehalten und öffne die Buchführung nur noch für Steuerrecht. Das hat meine Problematik beseitigt.

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olafbietz
Meister
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Nachricht 8 von 13
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Danke für Ihren Hinweis.

Da heißt aber, dass Kanzlei REWE permanent einen Fehler zeigt, weil immer noch ein handelsrechtlicher Bestand da ist, oder? Das nervt zwar, hat aber keine funktionale Bedeutung, richtig?

f_mayer
Fachmann
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Nachricht 9 von 13
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Ich buche prinzipiell in "alle Bereiche" und nur wo es wirklich nötig ist in den jeweiligen Bereich. Teilweise machen nur Automatikbuchungen wir für die Anlagenbuchführung die Bereiche separat auf, mir egal, wenn in beiden dasselbe drinsteht, reicht es einen der beiden zu prüfen.

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harryhv
Einsteiger
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Nachricht 10 von 13
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Wie wir alle bei den "neuen Regeln" feststellen können:
Bei einer Einnahme-Überschuss-Rechnung ist man verpflichtet, einen 2 Bereich Steuerrecht anzulegen, um die EÜR zu entwickeln.
Man lässt also eine EÜR im Bereich Handelsrecht nicht (mehr) zu.
DANN ABER MACHT ES KEINEN SINN, dass man nach Anlage Bereich Steuerrecht den Bereich Handelsrecht nicht löschen kann, obwohl man ihn nicht (mehr) benötigt.
HIer ist m.E. Handlungsbedarf. 
Es sollte möglich sein, alle bishgerigen handelsrechtlichen Buchungen im Bereich Steuerrecht darzustellen und den Bereich Handelsrecht danach zu löschen. Dieser Bereich ist ansonsten nur "lästiger Anhang".

Wenn ich keine 2 Bereiche benötige, dann will auch keine 2 Bereiche !

noescher
Fortgeschrittener
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Nachricht 11 von 13
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@harryhv schrieb: Wie wir alle bei den "neuen Regeln" feststellen können:
Bei einer Einnahme-Überschuss-Rechnung ist man verpflichtet, einen 2 Bereich Steuerrecht anzulegen, um die EÜR zu entwickeln.


Da im Regelfall in den Vorjahren trotz Vorhandenseins eines gesonderten steuerlichen Bereichs bei 4/3-Rechnern nur im handelsrechtlichen Bereich gebucht wurde, lösen wir das Problem wie folgt:

a) Steuerlichen Bereich löschen

b) Handelsrechtlichen Bereich in Steuerlichen Bereich umsetzen

Danach existiert bei 4/3-Rechnern nur noch der steuerliche Bereich.

 

Ergebnis

Fachlich korrekt.

Programmtechnisch momentan korrekt.

Unnötige Arbeit dank unvollständiger Programmfunktionen => DATEV-Workflow 

 

Viele Grüße
Peter Nöscher
harryhv
Einsteiger
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Nachricht 12 von 13
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Ich habe jetzt eine schnelle positive Rückmeldung bekommen. 
Es funktioniert.

1. Steuerrecht wieder löschen.

2. Handelsrecht in Steuerrecht ändern  🙂

Manchmal liegt die Lösung doch ganz nah.


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f_mayer
Fachmann
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Nachricht 13 von 13
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Kann es Probleme geben, falls man in einem späteren Jahr wieder Handels- und Steuerrecht braucht?

 

Denke da an Freiberufler GbRs, umsatzsteuerlich ist die EÜR besser (Ist-Versteuerung) für Zwecke der Gesellschafterkonten kann aber die Bilanz eventuell gewünscht sein.

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letzte Antwort am 16.07.2021 10:14:18 von f_mayer
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