Hallo zusammen,
ich habe heute die Datev Information bezüglich der Umstellung des HBCI PIN/TAN-Verfahrens erhalten und die Thematik rund um die starke Authentifizierung zur Kenntnis genommen.
Das Ganze beunruhigt mich ehrlich gesagt etwas. Hintergrund ist, dass ich gerne alle unsere Mandanten, welche aktuell bei Ihrer Bank für den Kontenabruf über RZ-Bankinfo zur Kasse gebeten werden auf das aus meiner Sicht sehr einfache und komfortable HBCI PIN/TAN-Verfahren über den DATEV Zahlungsverkehr umstellen wollte. Mit der obigen Info würde ich mich da aber vermutlich in 2019 auf eine erneute Änderung einstellen müssen. Und dieses Hin und Her möchte ich dem Mandanten nicht zumuten.
Die Frage wäre nun, was mir übrig bleibt?
Altes Verfahren RZ Bankinfo möchte ich nicht haben, da es wie oben beschrieben kostenpflichtig ist.
Möglich wäre eine Umstellung auf EBICS. Hier habe ich aber keinerlei Erfahrungen. Hat das einer bei vielen Mandanten im Einsatz? Wie funktioniert hier die Beantragung bei der Bank (jeder Mandant einzeln?) und wie sind die Kosten? Wie erfolgt die Einrichtung in Datev?
Gibt es noch andere Abrufmöglichkeiten oder wie ist das bei anderen Kanzleien gelöst? Ich suche nach einer möglichst breiten Lösung für alle Mandanten, um nicht für jeden eine Extrawurst braten zu müssen.
Danke für Eure Erfahrungen vorab.
Mit Ihrer "Beunruhigung" stehen Sie nicht alleine da.
Letztendlich hängt es vor allem von den verschiedenen Kreditinstituten ab und deren Konzepten bei der Umsetzung der PSD2 Richtlinie. Da ist aber noch nicht mal ansatzweise ein Konzept zu erkennen.....
Aber das wird hier ja schon in mind. 2 anderen "Beitragsreihen" schon seit längerem begleitet......
MfG
A. Hofmeister
Wir haben bei unseren Mandanten, die hauptsächlich bei der Sparkasse Kunde sind, das EBICS-Verfahren im Einsatz. Wir haben einen Steuerberaterzugang auf eine SmartCard initalisieren lassen. Die Mandanten unterschreiben eine EBICS-Zusatzvereinbarung, dass Sie uns die Erlaubnis erteilen, die Kontoauszüge abzurufen. Diese Erlaubnis wird dann durch die Sparkasse auf unsere UserID (also der SmartCard) geschlüsselt.
Wir rufen jetzt mit einer SmartCard über den DATEV Zahlungsverkehr die Kontoauszüge aller Mandanten ab, die der Vereinbarung zugestimmt haben. Das ist sehr komfortabel.
Den Mandaten kostet das in unserer Region einmalig 2,50 EUR, weitere Gebühren fallen nicht an.
Der von Herr Kauley beschriebene Weg hört sich gut an.
Bitte bedenken Sie, dass der Mandant bei seiner Bank auf das EBICS-Verfahren wechseln muss (sofern er noch mit dem HBCI-Verfahren arbeitet). Oftmals verursacht das EBICS-Verfahren auf Seiten des Mandanten höhere Kontoführungsgebühren.
Hinweis: Nutzt der Mandant Unternehmen Online und Bank online (egal ob HBCI oder EBICS), dann können sie die Kontoumsätze ohne zusätzliche Kosten abrufen.
Hinweis: Nutzt der Mandant Unternehmen Online und Bank online (egal ob HBCI oder EBICS), dann können sie die Kontoumsätze ohne zusätzliche Kosten abrufen.
Ist das so? Die Mandanten haben bei Bank Online das HBCI-Verfahren angelegt. Auf unserer DATEV-Rechnung erscheint nun eine monatliche Position für die RZ-Bankgebühren...
Das Problem bei EBICS ist aber, dass man das Abholen der Umsätze immer manuell anstoßen muss und nicht mehr zeitgesteuert automatisch, wie bei HBCI.
Hallo Herr Schreiber,
das stimmt so nicht ganz. Wir rufen bei Einer Bank im Ebics-Verfahren über das Datev Programm Zahlungsverkehr ab. Da wird täglich aktualisiert.
Ich würde aber auf jedenfall vorher mit den Banken sprechen, um die Gebühren abzufragen und ob sich bei einem Steuerberater Ebics Zugang für den Mandanten sonst etwas ändert.
Hallo Herr Högemann,
muss man da nicht die PIN eingeben?
Ich rufe am 1. des Monats einmalig die Kontoauszüge mit der SmartCard ab, dann werden für alle Mandanten die Umsatzdaten im Zahlungsverkehr eingepflegt. Ist natürlich nicht so schön automatisch wie HBCI im jetzigen Verfahren, aber als "Problem" empfinde ich das nicht. Das hängt natürlich vom Anwendungsfall ab, aber wir benötigen keine tagesaktuellen Kontoauszüge.
Hallo Herr Schreiber,
kann sein das es bei der Ersteinrichtung so war. Ist aber schon eine weile her.
Ich nutze EBICS nur zum überweisen. Muss man beim Abholen keine PIN eingeben? Reicht es da, wenn die SmartCard gesteckt ist?
hier würde ich nochmal gegenchecken, ob die RZ-Bankifo-Übermittlung bei der Bank gekündigt wurde. Wenn nicht, schicken die fleissig ins RZ und keiner holt es ab. Aber es kostet dennoch.
In Bank online kostet der Abruf deshalb nichts, weil die Bank einen online zugang zu den Umsätzen gewähren muss der kostenlos ist. und man loggt sich praktisch bei dem online-Portal ein. hat nichts mehr mit RZ-Bankinfo zu tun.
ist der zugang dann auf diese eine bank beschränkt? oder wie funtkioniert das mit dem "Steuerberater-zugang" genau? das klingt interessant.
und ist das eine separate Smartcard bei ihnen, zu der mehrere zugang haben oder ist einfach es die Smartcard eines bestimmten Mitarbeiters, der dieses aufgabenfeld inne hat?
Den Mandaten kostet das in unserer Region einmalig 2,50 EUR, weitere Gebühren fallen nicht an.
auf einem Seminar neulich habe ich gehört, dass das von bank zu bank unterschiedlich ist, es sich wohl aber abzeichnen könnte, dass die schärferen Anforderungen der EU sich die banken durch das Angebot von EBICS durchaus was kosten lassen werden, wenn es keine alternative mehr gibt... bin gespannt auf die abzocker
Es ist ein Ebics Zugang auf meinem Namen und mit meiner SmartCard freigeschaltet.
Der Abruf täglich läuft automatisch. Auch wenn ich z.B. mal Urlaub hab. Macht aber auch nicht jede Bank so mit. Läuft hier bei der OLB.
Es ist ein Ebics Zugang auf meinem Namen und mit meiner SmartCard freigeschaltet.
dass das nicht jede bank mitmacht, denke ich mir...
ist es denn dann grundsätzlich so, dass der EBICS-zugang mit einer Smartcard verknüpft werden kann? oder sogar muss? bei Mandanten eben mit anderen medien? oder haben die die Sicherheitsstufe nur durch die ständige PIN-eingabe?
ist dann das umgehen ihrer OLB dieser PIN-abfrage nicht eigentlich ein verstoß gegen das PSD2, weil dadurch ja genau DAS nicht mehr sein dürfen soll? das Ohne-PIN-Abfragen? schon komisch irgendwie oder?
In Bank online kostet der Abruf deshalb nichts, weil die Bank einen online zugang zu den Umsätzen gewähren muss der kostenlos ist. und man loggt sich praktisch bei dem online-Portal ein. hat nichts mehr mit RZ-Bankinfo zu tun.
Ich habe folgendes Phänomen: Wenn der Mandant Bank online einrichtet (und dort die Abholung der Kontoauszüge einrichtet), taucht diese Position bei uns in der Rechnung auf. RZ-Bankinfo war bei dem Mandanten vorher nie geschlüsselt. Wenn ich den RZ-Zugang lösche, kann der Mandant bei Unternehmen online auch keine Kontoumsätze mehr sehen. Ich hab das als zusätzliche Einnahmequelle für die DATEV angesehen. Oder ist das nicht gewollt?
ah sorry, mein fehler, jetzt weiß ich es:
RZ kostet natürlich Geld, weil DATEV das auf dem einen oder anderen Weg speichern muss. was NICHTS mehr kostet, ist die gebühr der bank, die zusätzlich zu den kosten drauf käme. diese wird aber in der regel dem Mandanten berechnet. habe mich vertan.
also wie gesagt DATEV kassiert immer - was auch sonst
ist der zugang dann auf diese eine bank beschränkt? oder wie funtkioniert das mit dem "Steuerberater-zugang" genau? das klingt interessant.
und ist das eine separate Smartcard bei ihnen, zu der mehrere zugang haben oder ist einfach es die Smartcard eines bestimmten Mitarbeiters, der dieses aufgabenfeld inne hat?
Dieser Zugang ist nur auf diese einzige Bank beschränkt, genau. Soweit ich das verstanden habe, kann man mehrere EBICS-Zugänge (also mehrere Banken) auf ein- und dieselbe SmartCard schlüsseln. Wir haben dafür eine SmartCard genommen, die im Zweifel jeder Kollege finden und verwenden kann.
Diese Verfahren funktionieren sehr gut bei der Kreissparkasse Verden und der OLB. Die Volksbanken wollen für einen EBICS-Zugang bei einem Mandanten 15,00 EUR im Monat haben. (EDIT: vom Mandanten!) Da war die RZ-Bankinfolösung tatsächlich günstiger.
Also zusammengefasst: für jedes Kreditinstitut braucht man einen eigenen EBICS-Zugang, auf welchem dann alle Umsätze der jeweiligen Mandanten abgerufen werden.
Ich nutze EBICS nur zum überweisen. Muss man beim Abholen keine PIN eingeben? Reicht es da, wenn die SmartCard gesteckt ist?
Nein, man muss weder die PIN eingeben, noch muss die Smartcard gesteckt sein, um Umsätze abzurufen. Allerdings muss die PIN einmalig eingeben werden, wenn der automatische Abruf im Zahlungsverkehr eingerichtet wird.
Allerdings muss die PIN einmalig eingeben werden, wenn der automatische Abruf im Zahlungsverkehr eingerichtet wird.
Na und genau da liegt ja dann in 2019 der Hase im Pfeffer....
Das wird so sicherlich nicht bleiben.....
jep...
die aussage der DATEV ist ja dann, dass ab 2019 damit zu rechnen ist, dass man alle 90 tage zur PIN gebeten wird.
ich glaub ich PIN
Dann könnte man ja auch bei HBCI bleiben
Aber: das ist kein DATEV-Problem. Sondern es mangelt noch an der Umsetzung durch die Banken.....
Kann nur sehr teuer werden.....(wenn man bisher nichts bezahlt hat und auf einmal € 15....).
Wenn das möglich wäre, spräche ja nichts dagegen.
Aber: wäre, hätte, könnte....
Wenn ich bei beiden Verfahren nach 90 Tagen eine TAN eingeben muss, warum sollte man dann wechseln? Das kann einem aber offensichtlich im Moment niemand sicher sagen.
Bei dutzenden (oder noch mehr) eingerichteten Mandanten für diese Art des Abrufes wird das dann schon aufwändig.
So geht es ja auch aus dem Schreiben hervor....Zumal der Mandant dann alle 90 Tag eine neue TAN bekommt, die er uns als "Bankumsatzabrufer" dann mitteilen muss......
Oder?
Hinweis: Nutzt der Mandant Unternehmen Online und Bank online (egal ob HBCI oder EBICS), dann können sie die Kontoumsätze ohne zusätzliche Kosten abrufen.
Ist das so? Die Mandanten haben bei Bank Online das HBCI-Verfahren angelegt. Auf unserer DATEV-Rechnung erscheint nun eine monatliche Position für die RZ-Bankgebühren...
DATEV berechnet dem Berater eine vergleichsweise moderate Gebühr. 1,30 Euro / Monat? Aber dem Mandanten entstehen derzeit keine weiteren Kosten, was natürlich eine enorm hohe Akzeptanz bei den Mandanten zur Folge hat.
Wenn der Mandant heute über Unternehmen Online mittels HBCI seine Bankumsätze abholt, muss er immer PIN und TAN eingeben. Also wie im Onlinebanking auch. Daher auch deswegen hohe Akzeptanz: nicht umständlicher als Onlinebanking.
Was verschärft sich für ihn in der Zukunft?
Und wenn sich etwas verschärft: dann ist es wieder wie im Onlinebanking, richtig? Kommen auf die Mandanten höhere Kosten zu, wenn Sie PIN/TAN weiter verwenden?
Wir nutzen tatsächlich auch nur bei der OLB den Ebics Zugang. Bei den übrigen Konten zum Teil HBCI Pin/Tan und z.T. RZ-Bankinfo.
Bei der OLB haben wir den EBICS Zugang gewählt, weil die HBCI Pin/Tan ihrem Kunden nicht anbieten, sondern nur HBCI über Chipkarte oder mit einer Schlüsseldatei auf dem USB-Stick. Das wird von Datev nicht unterstützt und RZ Bankinfo war kostenpflichtig.