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EBICS als Alternative zu HBCI/PIN

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letzte Antwort am 23.11.2018 14:09:33 von Elena_Graef
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andreashofmeister
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Das wird von Datev nicht unterstützt und RZ Bankinfo war kostenpflichtig.

letzteres droht dann nächstes Jahr, wenn die Banken nichts anderes mehr unterstützen würden....

Das ist ja das drohende Szenario....

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hoege
Aufsteiger
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letzteres droht dann nächstes Jahr, wenn die Banken nichts anderes mehr unterstützen würden....

Da hilft wohl erstmal nur abwarten und Teetrinken.

Ich persönlich fände es nicht schlimm wenn ich z.B. für unseren StB-Zugang einmal alle 90 Tage die PIN eingeben müsste.

Wäre das für jedes der ca 150 HBCI bzw Ebics Konten der Fall ist das natürlich keine Option.

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andreashofmeister
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Wäre das für jedes der ca 150 HBCI bzw Ebics Konten der Fall ist das natürlich keine Option.

So sehe ich das auch.

Tee trinken und auf die Banken warten. Fragen Sie mal einen damit befassten Bankangestellten, wie sein Institut das umzusetzen gedenkt...

Die Antwort hat durchaus Überraschungseffekte. Und dokumentiert durchaus eine gewisse Ahnungslosigkeit...

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DATEV-Mitarbeiter
Elena_Graef
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Bühler, hallo Community,

Sie benötigen pro Bank einen eigenen EBICS-Zugang. Sie können mit einer Smart-Card mehrere Banken initialisieren. Wenn der Mandant selbst Kontoumsätze holt und Zahlungen sendet, benötigt er folglich neben einem EBICS-Zugang selbst eine SmartCard, wenn er mit einem DATEV Zahlungsverkehrsprogramm arbeitet. Die Kosten für einen EBICS-Zugang variieren von Bank zu Bank.

Ausführliche Informationen zur Einrichtung von EBICS finden Sie auch im Dokument 1034238.

Bei automatisierter Umsatzabholung muss einmal die PIN der SmartCard erfasst werden. EBICS ist im Gegensatz zu HBCI von der Regelung des ZAG, dass spätestens alle 90 Tage auch eine TAN eingegeben werden muss, nicht betroffen, da die SmartCard und die hinterlegte PIN bereits eine wie vom Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz vorgeschriebene Zwei-Faktor-Authentifizierung darstellen.

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andreashofmeister
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Eine sehr hilfreiche Aussage, an der man sich hier orientieren kann!

Danke!

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DATEV-Mitarbeiter
Elena_Graef
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Hallo Herr Högemann,

auf EBICS trifft die 90-Tage-Regelung nicht zu, nur auf HBCI.

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letzte Antwort am 23.11.2018 14:09:33 von Elena_Graef
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