Hallo,
wir haben diese Woche bereits beim 2. Mandanten festgestellt, dass bestimmte EB-Werte nicht (mehr) richtig übernommen werden, nachdem diese im Vorjahr korrigiert wurden. Es geht letztendlich um Konten, die im Vorjahr zunächst bebucht waren und die EB-Werte vorgetragen wurden. Dann haben wir im Vorjahr Korrekturen vorgenommen, sodass der Endsaldo 0 EUR beträgt. Bei der erneuten Jahresübernahme --> Fibu-Salden übernehmen taucht das Konto nicht mehr auf. Wir haben bei der Auswahl auch alle Konten eingestellt und ebenfalls alle Konten ohne Abweichungen. Theoretisch müsste er uns dann auch wirklich alle Konten anzeigen. Aber genau das korrigierte Konto fehlt in der Anzeige einfach, weil es jetzt im alten Jahr 0 EUR beträgt.
Wir haben auch beide Varianten probiert. Entweder vom alten Jahr ins neue Jahr, oder im neuen Jahr aus dem alten Jahr.
In Vorjahren hatten wir solche Probleme nie festgestellt. Die entsprechenden EB-Werte müssen jetzt manuell storniert werden.
Habe auch in der Info-Datenbank nichts dazu gefunden.
Vielleicht ist es ja bisher auch keinem anderen aufgefallen.
Gruß
Kristin
Hallo,
um den Sachverhalt genau prüfen zu können, wenden Sie sich bitte an den Programmservice Rechnungswesen unter
0911 319 38600.
Mit freundlichem Gruß,
DATEV eG
Selina Gottwald
Programmservice Rechnungswesen (FIBU)
Guten Morgen,
das Problem ist nicht neu.
(Nur) bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung passiert das schon seit ca. 2 Jahren.
Viele grüße
Die ganze EB-Wertübernahme ist eine derart unterbelichtete Farce von DATEV, dass ich mich als Verantwortlicher, in Grund und Boden schämen würde, hätte ich auch nur einen Funken an Stolz!
Liebe Frau Ullrich,
konnte ihr Anliegen geklärt werden? Wie war die Lösung?
Ich habe aktuell genau das gleiche Problem! Es wurden FiBu-Salden übernommen z.b. GewSt-Rückstellung von 9.000 EUR, danach gab es Änderungen im Jahresabschluss, so dass nun eine kleine Forderung entstand. Die Salden für die Forderung erkennt er als Abweichung und bucht die auch ordnungsgemäß. Er bekommt es aber nicht hin automatisch eine Stornobuchung für die Rückstellung zu erstellen. Er zeigt mir nicht mal die Abweichung an!
Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt ernsthaft die Vorjahresbilanz nehme und die Salden einzeln durchgehe um diese Differenz zu finden!
Liebe DATEV dies kann doch nur eine Fehler sein, der aber anscheinend nicht beim letzten Update behoben wurde.
Es grüßt die Steinzeit .
Hallo Herr Schulz,
mein Anliegen wurde nicht geklärt. Haben uns auch nicht an Datev direkt gewandt.
Haben auch alles manuell geprüft. Ist uns bei Bilanzierern aber noch nicht aufgefallen. Ist wahrscheinlich auch nur in bestimmten Konstellationen so.
Gruß
Hallo Herr Schmulz,
haben Sie eventuell Buchungen aus dem Vorjahr gelöscht? Bei Löschung fehlen die Konten in der Übergabe ins Folgejahr. In dem Fall muss der EB-Wert manuell im Folgejahr storniert werden. Bei der Übergabe werden nur Konten vorgeschlagen die mindestens eine Buchung im Vorjahr haben.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Programmservice für Rechnungswesen (0911-319-38600).
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Nida Niazioglou
Service Rechnungswesen (FIBU)
Hallo Herr Schmulz,
haben Sie eventuell Buchungen aus dem Vorjahr gelöscht? Bei Löschung fehlen die Konten in der Übergabe ins Folgejahr. In dem Fall muss der EB-Wert manuell im Folgejahr storniert werden. Bei der Übergabe werden nur Konten vorgeschlagen die mindestens eine Buchung im Vorjahr haben.
Hallo Frau Niazioglou,
das mag die DATEV, aufgrund ihrer Unzulänglichkeit, so machen. Deshalb ist es aber dennoch nicht richtig.
Es gilt der Bilanzsummenzusammenhang, deshalb sind vorhandene Werte im Folgejahr völlig unerheblich. Das wird aber nur dadurch erreicht, wenn die DATEV es endlich einmal begreift, dass vorläufige EB-Werte einfach zu löschen sind und nicht zu stornieren.
Bei vorläufigen EB-Werten machen Stornierungen einfach keinen Sinn, da diese ja noch vorläufig sind und deshalb änderbar sind. Es ist für den Anwender einfach absolut lästig, jedesmal die Stornierungen und die vorläufigen Buchungen von Hand zu löschen oder glaubt die DATEV tatsächlich, dass ich die ganzen Stornierungen festschreibe? Was glaubt die DATEV denn, was der Chef/Mandant/Banken/Betriebsprüfer davon halten würden.
Dadurch das die DATEV aber immer die alten Werte storniert, holt sich die DATEV die ganzen Probleme erst an Bord.
Gruß A. Martens
Vielen Dank für die Antwort!
Schließe mich dem Herrn Martens an. Die Prüfung muss doch in beide Richtung erfolgen.
Es darf keine Unterscheidung geben ob die Konten bebucht sind oder nicht. Das dann vielleicht mit der GoBD zu begründen halte ich für falsch! Ich muss Buchungen zeitnah festschreiben aber nicht sofort!
Früher (und auch ab und an jetzt) habe ich T-Konten auf dem Papier gemalt und den Zettel weggeworfen. Heute werden auch Buchungen vorgenommen um die Möglichen Auswirkungen zu sehen und dann sofort/zeitnah wieder gelöscht!
Ich weiß nicht wo in der AO oder GoBD diese Vorgehensweise verboten ist?!
Wir sind im digitalen Zeitalter und müssen Fehler bei den EB-Werten manuell suchen? Bitte zeitnah ändern!
Vielen Dank!
Hallo zusammen,
Ihren Verbesserungsvorschlag habe ich gerne aufgenommen.
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Nida Niazioglou
Service Rechnungswesen (FIBU)
Hallo Frau Niazioglou,
haben Sie dabei gemerkt, dass diese Information über den Programmfehler schon alt ist? 🙂 Meine letzte Erinnerung daran ist vom 6.1.2015 Jahresübernahme Rechnungswesen
Tatsächlich besteht diese Programmfehler aber schon länger und wurde auch schon früher bemängelt (Können Sie nichts dafür, aber ärgerlich ist das schon)
Schöne Grüße
Willi Müller
Ihren Verbesserungsvorschlag habe ich gerne aufgenommen.
Oh Gott, ich kann's einfach nicht mehr ertragen!
Bitte wechseln Sie doch bitte die Floskeln einmal aus.
Es müssen doch ein paar mehr Textbausteine bei Ihnen geben, die das alles ein bisschen abwechslungsreicher machen.
Gruß A. Martens
Hallo,
nach fast drei Jahren soll die Frage erlaubt sein wie der Stand der Dinge ist?!
Ich musste soeben wieder EB-Werte suchen und manuell stornieren, da durch Berichtigungen im Jahresabschluss zwei Konten ein Null-Saldo hatten. Zu einem früherem Zeitpunkt wurden jedoch noch Werte übergeben.
Diese Abweichung findet DATEV nicht oder kann sie immer noch nicht automatisch berichtigen....
Viele Grüße
Wieso, sind schon 10 Jahre um?
Bei DATEV ist noch keiner aufgewacht und hat einmal eine vernünftige EB-Wertübernahme programmiert.
Vielleicht sollten die DATEV einmal einen Lexware-Programmierer anrufen und fragen wie die das gemacht haben.
Die EB-Wertübernahme ist derart unterbelichtet programmiert, das verschlägt mir glatt die Sprache.
Hallo zusammen,
wir prüfen aktuell diesen Sachverhalt und melden uns sobald es neue Erkenntnisse gibt (voraussichtlich im September 2020).
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Hallo Herr Schmulz,
eine Programmänderung bezüglich der geschilderten EB-Werte Übernahme erfolgt voraussichtlich für die DATEV-Programme 15.0, geplante Auslieferung im Jahr 2021.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Roßmeisl
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Hallo @schmulz,
da Themen mit höherer Priorität dazwischen kamen, hat es die Programmänderung leider nicht mehr in die heutige Version geschafft und wird in einer der nächsten in Angriff genommen.
Wir informieren hier, sobald es soweit ist.
Hallo @schmulz,
hallo Community,
in der Jahreswechsel-Version 2021/2022 (Kanzlei-Rechnungswesen 10.3) ist das Programmverhalten angepasst.
Im Rahmen der Fibu-Saldenübergabe wird ein EB-Wert von 0 € nun erkannt, auch wenn dieser im Vorjahr durch Löschen von Buchungen entstanden ist.
Der Update-Termin ist voraussichtlich am 30.12.2021 ab 18:15 Uhr.